Brandenburg

Gesundheitsministerin Nonnemacher: Geburtskliniken in dünnbesiedelten Regionen stärker unterstützen

Zur geplanten zusätzlichen Unterstützung von Geburtskliniken wendet sich Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher mit einem Schreiben jetzt direkt an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach. Darin bittet sie den Bundesminister, die geplante Mittelverteilung zu überdenken.

Gesundheitsministerin Nonnemacher erklärte dazu heute in Potsdam: „Wir begrüßen es grundsätzlich sehr, dass die Regierungskommission zur Krankenhausreform eine zusätzliche Unterstützung für die stationäre Geburtshilfe empfiehlt. Jeweils 120 Millionen Euro Bundesmittel für die Jahre 2023 und 2024 sind sehr viel Geld für ein wichtiges Vorhaben. Die Sicherstellung einer verlässlichen und wohnortnahen geburtshilflichen Versorgung ist gerade in Flächenländern mit dünnbesiedelten ländlichen Regionen von zentraler Bedeutung. Deshalb ist der Ansatz, solche Geburtskliniken nach festgelegten Kriterien besonders zu unterstützen, aus unserer Sicht folgerichtig. Dass jetzt aber vorgeschlagen wird, die Gesamtsumme nur nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder zu verteilen, können wir nicht nachvollziehen. Denn die Bedarfe können gerade nicht allein anhand der Bevölkerungszahl abgeleitet werden. Dieser neue Ansatz muss dringend überdacht werden. Denn so würden dünnbesiedelte Regionen deutlich weniger Geld als von der Regierungskommission ursprünglich empfohlen erhalten. Ich hoffe sehr, dass die Mittelverteilung noch einmal überdacht und gemeinsam ein guter Kompromiss gefunden werden kann.“

Die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ empfiehlt, die stationäre Geburtshilfe zusätzlich zu fördern. Vorgesehen sind jeweils 120 Millionen Euro in den Jahren 2023 und 2024. Ursprünglich geplant war, die Mittel über einen Sockelbetrag und festgelegten Kriterien auf Krankenhäuser mit einer Fachabteilung Geburtshilfe zu verteilen. Elf der 25 Brandenburger Krankenhäuser mit einer Geburtshilfe waren auf einer Liste, auf die sich Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft verständigt hatten. Durch die Vorlage eines Änderungsantrages im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag wird hiervon nun Abstand genommen. Nun soll die Gesamtsumme nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder aufgeteilt werden; das wären für Brandenburg rund 3,6 Millionen Euro jeweils für die Jahre 2023 und 2024. Die Festlegungen des Königsteiner Schlüssels richten sich zu zwei Drittel nach dem Steueraufkommen und zu einem Drittel nach der Bevölkerungszahl.

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