Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz im Oderbruch bleiben gewährleistet
Potsdam – Vor dem Hintergrund einer Richtlinie für die Unterhaltung von Fließgewässern in Brandenburg und eines Erlasses des Umweltministeriums werden im Oderbruch Auswirkungen auf den Hochwasserschutz befürchtet. Das Umweltressort stellt klar, dass der Erlass zu keiner Verschlechterung der Hochwasserschutzanlagen im Oderbruch und die Richtlinie zu keiner Reduzierung der Gewässerunterhaltung führt. Das Landesamt für Umwelt stimmt sich bei der Erarbeitung des Unterhaltungsrahmens mit dem Gewässer- und Deichverband Oderbruch (GEDO) ab.
Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz sind zwei verschiedene Aspekte der Wasserwirtschaft. Diese Aspekte überschneiden sich, sie werden aber an unterschiedlichen Stellen geregelt. Zur Gewässerunterhaltung zählen beispielsweise Vorgaben zur Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses. Maßnahmen des Hochwasserschutzes sind beispielsweise die Errichtung und Unterhaltung von Hochwasserschutzanlagen, aber im Einzelfall auch der Ausbau der Gewässer zur Umsetzung des Risikomanagementplanes
Die oben genannte Richtlinie regelt die Gewässerunterhaltung. Aus diesem Grund macht die Richtlinie auch keine Vorgaben für den Hochwasserschutz. Die Richtlinie führt nicht zu einer Reduzierung der Gewässerunterhaltung und auch nicht zu einer Reduzierung des Hochwasserschutzes. Jährlich investiert das Land mehr als 2 Millionen Euro in die Unterhaltung der Gewässer- und Hochwasserschutzanlagen im Oderbruch
Ein Unterhaltungsrahmenplan ist in Vorbereitung. Der GEDO wird in diese Planung einbezogen. Das Landesamt für Umwelt wird darüber hinaus das Gespräch mit dem GEDO suchen, um eventuelle Missverständnisse aufzuklären.
Die Richtlinie ist einsehbar unter: https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Gewaesserunterhaltungsrichtlinie.pdf
Das Oderbruch ist durch die in den vergangenen Jahren modernisierten Deichanlagen entlang der Oder einer der am besten vor Hochwasser geschützten Bereiche in Brandenburg. Die Deiche sind für ein Hochwasser bemessen, das statistisch alle 200 Jahre vorkommt. In keiner anderen Region des Landes wurde in den vergangenen Jahren so viel und so vorrangig Geld für Maßnahmen zur Verbesserung des Wassermanagements eingesetzt.
Das Land Brandenburg hatte in den letzten Jahren das Investitionsprogramm „Sonderprogramm zur Verbesserung der Vorflutverhältnisse im Oderbruch“ für die Gewässer in Zuständigkeit des Landes aufgelegt. Das Programm umfasst an fast 50 Gewässer-Kilometern unter anderem Profilanpassungen, Böschungsbefestigungen und die Beseitigung von Abflusshindernisse. Die Maßnahmen an etwa 42 Gewässer-Kilometern sind abgeschlossen. Derzeit befinden sich Vorhaben am Letschiner Hauptgraben mit Kosten in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro und am Quappendorfer Kanal mit Kosten in Höhe von 3,9 Millionen Euro in der Umsetzung. Mit diesen Maßnahmen wird die Kapazität der Hauptvorfluter für das Abführen hoher Abflüsse verbessert und damit bei hohen Wasserständen eine Minimierung der Ausuferungsgefahr auf angrenzende Landwirtschaftsflächen sowie Infrastruktur und Siedlungsbereiche mit Wirkung für nahezu das gesamte Oderbruch erreicht. Seit Anbeginn sind etwa 25,8 Millionen Euro investiert worden.
Der Erlass von differenzierten Hochwasserschutzzielen hat für die Hochwasserschutzanlagen an der Oder keine Folgen. Grenzgewässer, für die Hochwasserschutzziele mit anderen Ländern abgestimmt wurden, sind explizit von den Festlegungen ausgenommen. Grundsätzlich hat die Festlegung der Schutzziele im Erlass keinen Einfluss auf solche bestehenden Hochwasserschutzanlagen, deren Schutzniveau höher ist als das angegebene Schutzziel. Ein Rückbau vorhandener Hochwasserschutzanlagen ist grundsätzlich nicht vorgesehen und nur nach entsprechender Genehmigung in wasserrechtlichen Planfeststellungs- beziehungsweise Plangenehmigungsverfahren möglich. Auch auf die Anforderungen an die Unterhaltung der bestehenden Hochwasserschutzanlagen hat die Festlegung differenzierter Hochwasserschutzziele keine Auswirkungen. Im Erlass geht es darum, die Bereiche mit hohem Schadenspotenzial zu schützen. Es geht nicht darum, den Schutz eines Bereichs mit geringem Schadenspotenzial zu reduzieren.