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Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen

Stadt Wolfsburg erlässt eine Allgemeinverfügung
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) nimmt anhand von wissenschaftlichen Wettermessungen Einstufungen auf dem so genannten Graslandfeuer- und dem Waldbrandgefahrenindex vor. Diese haben ergeben, dass mit Ausnahme der vergangenen Tage, in diesem Sommer in Wolfsburg aufgrund der hohen Temperaturen und damit verbundenen Trockenheit eine erhöhte Brandgefahr besteht. Wolfsburg ist vermehrt in Warnstufe 4 eingestuft, welche eine hohe Gefahr für Waldbrände und Graslandfeuer bedeutet. (Quelle: www.dwd.de). Im Hinblick auf die Wetterprognosen der kommenden Tage ist mit erhöhter Brandgefahr zu rechnen.
Aus diesem Grund wurde heute eine Allgemeinverfügung, die das Grillen auf sämtlichen öffentlichen Grillplätzen im Wolfsburger Stadtgebiet sowie für die im Allerpark ausgewiesenen Grillplätze verbietet, veröffentlicht. Das Grillverbot gilt zunächst bis zum Sonntag, 28. August, Sollte die Trockenheit über diesen Zeitraum hinweg andauern, behält sich die Stadt die Verlängerung des Grillverbotes vor. Andersherum kann die Verfügung bei milderen Aussichten auch wieder aufgehoben werden.
Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass gemäß Paragraf 3 Absatz 3 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit der Stadt Wolfsburg das Anlegen und Unterhalten von offenem Feuer und das Grillen mit Glut auf allen sonstigen öffentlichen Flächen generell nicht erlaubt ist. Ferner wird auf die Bestimmungen des Paragrafen 35 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) hingewiesen. Demnach es in Wald, Moor und Heide sowie in gefährlicher Nähe davon verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober Feuer anzuzünden oder zu rauchen. Auch dort, wo das Rauchen erlaubt ist, ist besonders bei der Entsorgung der Stummel/Kippen erhöhte Wachsamkeit geboten.
Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 3. August, in Kraft und ist in Kürze vollständig auf den Internetseiten der Stadt unter wolfsburg.de/amtsblatt einzusehen.