Reisen

#Guinea-Bissau: Reise- und Sicherheitshinweise

Aktuelles
In der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember 2023 kam es zu Schusswechseln zwischen der Nationalgarde und der Präsidentengarde an der Kaserne der Nationalgarde in Bissau-Stadt (Stadtteil Luanda). Am Morgen des 1. Dezember 2023 gab es weitere Schusswechsel in der Innenstadt von Bissau.
• Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien über die weitere Entwicklung.
• Halten Sie sich von militärischen und paramilitärischen Einrichtungen fern.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
• Bitte tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
Sicherheit
Terrorismus
In der gesamten Sahelregion besteht seit Jahren eine islamistische terroristische Bedrohung. Guinea-Bissau blieb bislang von terroristischen Anschlägen verschont.
• Seien Sie sich der latenten Gefahr bewusst und befolgen Sie stets die Anweisungen des örtlichen Sicherheitspersonals.
• Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Guinea-Bissau zählt zu den ärmsten Ländern der Welt. Aufgrund des Anstiegs der Lebenshaltungskosten und deren sozialen Auswirkungen kann es jederzeit zu Demonstrationen kommen, auch wenn sich die innenpolitische Situation im Nachgang der Parlamentswahlen im Juni 2023 deutlich entspannt hat.
Nach Aussagen der Vereinten Nationen ist Guinea-Bissau seit Ende Dezember 2011 von Anti-Personen-Minen weitgehend geräumt. Dennoch kann in entlegenen Landesteilen (insbesondere nördliche Grenzregion zur Casamance/Senegal) eine Minengefahr nicht ausgeschlossen werden.
• Seien Sie insbesondere in der Hauptstadt Bissau vorsichtig.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Verlassen Sie Straßen und Wege nicht unnötig und achten Sie auf Hinweisschilder.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte.
• Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist insbesondere in der Hauptstadt Bissau und in von Touristen besuchten Gegenden hoch. Es kommt zu Straßenkriminalität wie Taschendiebstahl, Handtaschenraub und Autoaufbruch. Seltener sind Raubüberfälle und Einbrüche.
Im Rest des Landes ist die Kriminalitätsrate deutlich niedriger.
Organisierte Kriminalität, insbesondere illegaler Drogenhandel, ist in Guinea-Bissau weit verbreitet. Betroffen sind vor allem die Küstengebiete sowie die Bijagos-Inseln.
• Meiden Sie bei Dunkelheit menschenleere oder verarmte Gegenden.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht tropisches, feuchtheißes Klima.
Während der Regenzeit (Ende Mai bis Anfang November) treten heftige Monsunstürme mit starken Niederschlägen auf. In der Folge kann es zu Überschwemmungen von Flüssen und in Küstennähe kommen. Straßen und Brücken können dann unpassierbar werden. Auch Häuser können einstürzen und Bäume oder Stromleitungen umkippen.
Besonders gegen Ende der Trockenzeit (März-April) kommt es im Landesinneren immer wieder zu Wald- und Buschbränden, die sich schnell ausbreiten können und weit umfahren werden sollten.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
• Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
In Guinea-Bissau gibt es keine deutsche Botschaft; zuständig ist die deutsche Botschaft in Dakar/Senegal https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/senegal-node/senegal/208176.
Deutsche Staatsangehörige können sich in einem Notfall an das Verbindungsbüro in Bissau https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/guineabissau-node/guineabissau/220334 wenden.
Infrastruktur/Verkehr
Die Infrastruktur, insbesondere das Straßensystem in der Hauptstadt ist insgesamt wenig entwickelt. Eine regelmäßige Wasserversorgung ist nicht garantiert. Es kommt manchmal zu mehrtägigen Engpässen in der Stromversorgung.
Die zahlreichen Wege und nicht befestigten Landstraßen im Landesinneren sind insbesondere in der Regenzeit von Mai bis November nur mit geländetauglichen Fahrzeugen befahrbar. Es stehen Taxis für lokale Fahrten und Kleinbusse für Überlandfahrten zur Verfügung.
In der Hauptstadt werden Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen häufiger von der Polizei angehalten.
Das touristische Potential, insbesondere der Bijagos-Inseln, wird aufgrund eingeschränkter Infrastruktur (Straßen, Hotels, Elektrizität) und mangelnder Sicherheit des Fährverkehrs kaum genutzt.
• Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
• Führen Sie stets alle erforderlichen Papiere (u.a. Führerschein, gültigen Versicherungsnachweis) sowie die nötige Ausrüstung mit (u.a. zwei Warndreiecke, Verbandskasten, Feuerlöscher).
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind in Guinea-Bissau nicht gesetzlich verboten. Übergriffe gegenüber Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung sind nicht bekannt.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Militärische Objekte, Soldaten und Polizisten dürfen nicht fotografiert werden, in der Hauptstadt auch nicht der Präsidentenpalast und der Hafen als militärisches Sperrgebiet. Bei Verstößen werden oftmals Kameras oder Handys beschlagnahmt.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der CFA Franc (XOF). Kreditkarten (z.B. Visa) werden nur in größeren Hotels akzeptiert, Mastercard wird nicht mehr akzeptiert, es empfiehlt sich die Mitnahme von USD oder EUR in bar.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. https://diplo.de/-/199678 Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor der Einreise bei der Botschaft von Guinea-Bissau in Brüssel beantragt werden muss.
Es besteht die Möglichkeit, ein Visum bei Einreise am Flughafen zu erhalten (Kosten 80 EUR für 30 Tage).
Ein Visum an der Landgrenze ist nicht erhältlich. Visa für touristische Zwecke sollten, wenn möglich, vorab bei der guinea-bissauischen Botschaft in Brüssel beantragt werden.
Minderjährige
Bei Minderjährigen, die alleine oder nur in Begleitung eines Elternteiles reisen, empfiehlt es sich, eine von beiden Erziehungsberechtigten unterzeichnete Reiseerlaubnis mitzuführen. Besonders am Flughafen kann es zu Problemen kommen, wenn keine Reiseerlaubnis vorliegt.
• Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist bis zu einem Wert von XOF 2.000.000 möglich.
Heimtiere
Bei der Einfuhr von Heimtieren muss der internationale Impfpass mitgeführt werden. Es gibt keine Beschränkung oder Klassifizierung von Listenhunden.
Tiere ohne gültigen Impfpass werden in einer Quarantänestation im Veterinäramt untergebracht, die nur minimale Standards erfüllt.
Gesundheit
Impfschutz
Guinea-Bissau ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Für die direkte Einreise aus Deutschland sind zwar keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Grundsätzlich ist die Gelbfieberimpfung https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber/2562864 für alle Reisenden empfohlen und bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet nachzuweisen (auch bei ausschließlichem Aufenthalt auf einem Flughafen in einem Gelbfiebergebiet), ausgenommen sind Kinder unter neun Monaten.
• Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
• Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/denguefieber/2436520
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
• Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/malaria/2533132.
• Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea-Bissau. Im gesamten Land inklusive der Städte besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG https://dtg.org/index.php/empfehlungen-und-leitlinien/empfehlungen/malaria/karten.html zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe https://www.auswaertiges-amt.de/blob/251022/943b4cd16cd1693bcdd2728ef29b85a7/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
• Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
• Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
• Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
• Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
• Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
HIV/AIDS stellt auch in Guinea-Bissau ein großes Problem dar. Es sind schätzungsweise 3% der erwachsenen Bevölkerung (Alter 15-49 Jahre) infiziert. In Guinea-Bissau kommt eine sehr aggressive Variante des HIV-1-Virus vor, die zu schnellem Krankheitsverlauf führt. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
• Verwenden Sie stets Kondome.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
• Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
• Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
• Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
• Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
• Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
• Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
• Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/cholera/2433480
• Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Meningokokken-Krankheit
Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert. Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein. Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Tollwut https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/tollwut/2562878.
• Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
• Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
• Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis/2562868.
• Sehen Sie vom Baden in offenen Süßwassergewässern konsequent ab.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist sehr eingeschränkt. Für den Notfall kommen sehr wenige Einrichtungen in Guinea-Bissau in Betracht. Ein zuverlässiger Ambulanzdienst existiert nicht. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist sehr beschränkt und in der Hauptstadt konzentriert.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Kommentar verfassen