Habeck begrüßt politische EU-Grundsatzeinigung auf CO2-Grenzausgleich
Die EU hat sich gestern im sogenannten Trilog zwischen Europäischem Rat, Europäischem Parlament und
Europäischer Kommission grundsätzlich auf einen CO2-Grenzausgleich (Carbon Border Adjustment
Mechanism, CBAM) geeinigt. Das ist ein wichtiger Teil der Beschlüsse zum FitFor55 Paket. Aus
Drittländern importierte Waren aus bestimmten emissionsintensiven Sektoren wie Stahl oder Aluminium
sollen über den CBAM künftig einem CO2-Preis unterliegen. Die gestrige Einigung im Trilog ist ein
Baustein, dem noch weitere Punkte folgen werden. So werden einige Fragen noch im Rahmen der
ETS-Reform beraten und entschieden. Zum ETS-Dossier finden die finalen Triloge am 16. Dezember
statt. Die formelle Zustimmung des Rates zu den politischen Einigungen folgt dann jeweils zu einem
späteren Zeitpunkt.
Minister Habeck hierzu: „Die gestrige Einigung im Trilog ist ein wichtiger Schritt für den
Klimaschutz und zugleich wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit der EU. Mit dem CO2-Grenzausgleich
wird ambitionierter Klimaschutz belohnt und das ist der Weg, den wir gehen müssen.“
Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) zielt darauf ab, zu
verhindern, dass für europäische Unternehmen Wettbewerbsnachteile durch ambitionierte
Klimaschutzvorgaben im EU ETS entstehen. CBAM ist Teil des Klimapakets „Fit for 55“, mit dem die EU
ihren CO2-Ausstoß bis 2030 um mindestens 55 Prozent verringern will. Importeure, die beispielsweise
Eisen oder Stahl in die EU einführen, sollen künftig CO2-Zertifikate entsprechend der
Klimaschädlichkeit ihrer Einfuhren kaufen müssen.