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Hund im Auto zurückgelassen – Hinweise der Polizei

#Rastatt (ots)

 

Wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurden am Freitagnachmittag Ermittlungen aufgenommen. Ein Zeuge machte die Polizei gegen 15 Uhr auf ein Fahrzeug auf einem Parkplatz in der Ottersdorfer Straße aufmerksam. In dem Auto befand sich ein stark dehydrierter Hund, weshalb die Scheibe des Autos eingeschlagen werden musste, um das Tier zu befreien. Weiterhin soll sich der Vierbeiner beim Versuch selbständig aus dem Auto zu kommen verletzt haben haben. Bei der Rettung des Hundes verletzte das vermutlich verwirrte Tier auch einen Beamten. Unter Zuhilfenahme des Tierheims Rastatt gelang es schließlich den Mischlingshund zum Tierarzt zu bringen. Die Polizei rät in diesem Zusammenhang dringend, keine Tiere in geparkten Fahrzeugen zurückzulassen. Die Temperaturen im Fahrzeuginneren können, auch bei vermeintlich noch so schattigen Parklätzen, schnell in einen Bereich steigen, der für Tiere lebensbedrohlich werden kann.

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