Reisen

#Indonesien: Reise- und Sicherheitshinweise

Aktuelles
In Indonesien finden am 14. Februar 2024 Wahlen statt. Im Anschluss an die letzten Wahlen im Jahr 2019 kam es bei Demonstrationen zu Ausschreitungen mit Verletzten und Toten.
• Verhalten Sie sich in den Wochen vor und nach den Wahlen besonders umsichtig und wachsam.
• Meiden Sie Demonstrationen und Kundgebungen.
• Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheits- und Ordnungskräfte.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
Sicherheit
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in die Provinzen des indonesischen Teils der Insel Neuguinea (Papua, Papua Barat, Papua Pegunungan, Papua Tengah und Papua Selatan) wird derzeit abgeraten.
Terrorismus
In der Vergangenheit wurden vereinzelte Anschläge insbesondere in der Hauptstadt Jakarta verübt, 2018 in Surabaya und Sidoarjo im Osten Javas. Die indonesischen Sicherheitskräfte gehen entschieden gegen Terrorismus vor. Dennoch besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko eines Terroranschlags in ganz Indonesien. Internationale Hotels, Einkaufszentren, Diskotheken, Flugplätze, christliche Kirchen und westliche oder nicht-muslimische Einrichtungen insbesondere im großstädtischen Bereich, wie Jakarta, Bandung, Medan, Makassar und Surabaya sowie auf der Insel Bali, gelten als besonders anschlagsgefährdet.
In den Gewässern der Celebessee zwischen Indonesien, Malaysia und den Philippinen sowie in der Straße von Malakka und im Südchinesischen Meer (um die Inselgruppe Natuna) gibt es Fälle von Piraterie.
Insbesondere auf abgelegenen Inseln in den Grenzgebieten Ostkalimantans zu Malaysia und den Philippinen sowie Nord-Sulawesis und im indonesischen Teil der Insel Neuguinea besteht das Risiko einer Entführung.
• Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen (während des Fastenmonats Ramadan, zu den anschließenden Feiertagen wie dem Unabhängigkeitstag am 17. August, an christlichen Feiertagen wie Ostern oder Weihnachten, aber auch zum Balinesischen Neujahr Nyepi und dem chinesischen Neujahr, sowie im Umfeld wichtiger politischer Ereignisse wie z.B. Wahlen besonders aufmerksam.
• Unternehmen Sie auf den genannten Inseln und Gewässern keine individuellen, sondern nur organisierte und begleitete Ausflüge.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Meiden Sie größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In der auf den Molukken gelegenen Provinzhauptstadt Ambon sowie in Zentralsulawesi um die Stadt Poso kam es aufgrund ethnischer und religiöser Spannungen zu Unruhen mit Toten und Verletzten. Die Situation hat sich in beiden Regionen stabilisiert; Vorsicht bei Reisen in diese Gebiete wird dennoch empfohlen.
Für Aufenthalte in den fünf Provinzen im indonesischen Teil der Insel Neuguinea (Papua, Papua Barat, Papua Pegunungan, Papua Tengah und Papua Selatan) gelten besondere polizeiliche Vorschriften und Beschränkungen. Es kommt regelmäßig zu teilweise gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften.
Auch in den übrigen Landesteilen und besonders in der Hauptstadt Jakarta kann es zu Demonstrationen kommen, bei denen gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können.
• Von Reisen in die fünf Provinzen im indonesischen Teil der Insel Neuguinea (Papua, Papua Barat, Papua Pegunungan, Papua Tengah und Papua Selatan) wird abgeraten.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Indonesien zählt zu den Ländern mit den strengsten Drogengesetzen weltweit. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (auch im Transitbereich von Flughäfen) werden schon bei kleinsten Mengen und jeder Art von Drogen hart bestraft, siehe Rechtliche Besonderheiten. Schon bei der Mitnahme von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten oder bei der Mitnahme von Gegenständen für andere Personen ist Vorsicht geboten.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle, aber auch bewaffnete Überfälle, Handtaschen- und Mobiltelefonraub in öffentlichen Verkehrsmitteln, an belebten Plätzen und in Cafés und Restaurants touristisch beliebter Orte und von motoradfahrenden Reisenden wie auf Bali und Lombok sowie erzwungene Bargeldabhebungen am Geldautomaten kommen regelmäßig vor.
In der Hauptstadt Jakarta besteht die Gefahr von Überfällen besonders für allein reisende Frauen. Taxis sollten nur von Bluebird, Silverbird oder Express genommen bzw. telefonisch bestellt werden.
Vereinzelt kommt es auch zum Einsatz von K.-o.-Tropfen und Kreditkartenbetrug.
Auf Bali wie auch an vielen anderen Orten verleiten Falschspielerbanden Reisende zu verbotenen, manipulierten Glücksspielen.
Die Polizei ist häufig nicht bereit, Anzeigen entgegenzunehmen.
• Vermeiden Sie jeden Kontakt mit Drogen und unbekannten Substanzen.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Achten Sie auf Ihre Umgebung, insbesondere bei Fahrten mit Mietfahrzeugen, halten Sie möglichst nur an sicher erscheinenden Orten an und Fenster und Türen bei der Fahrt geschlossen.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und beim Bezahlvorgang Ihre Kreditkarte nicht aus den Augen.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Messenger-Nachrichten, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Erdbeben und Tsunamis
Indonesien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, dem pazifischen Feuerring, sodass es häufig zu vulkanischen Aktivitäten sowie Erd- und Seebeben kommt und auch Tsunamis ausgelöst werden können.
Zuletzt gab es 2018 mehrere zum Teil schwere Erdbeben auf Lombok, Sumbawa sowie der Minhasa-Halbinsel Sulawesi.
Vulkane
Das Helmholtz-Zentrum Potsdam – Deutsches GeoForschungsZentrum https://www.gfz-potsdam.de bietet umfangreiche Informationen und Verhaltenshinweise für Reisende, deren Reiseziel die Gefahr von Naturkatastrophen wie Erdbeben, Tsunamis oder Vulkanausbrüchen birgt.
Mehrere Vulkane in verschiedenen Landesteilen zeigen erhöhte Aktivität. Die Übersichtsseite der indonesischen Regierung https://magma.vsi.esdm.go.id/ bietet Informationen zu den Gefährdungsstufen und aktuellen Aktivitäten der insgesamt 127 Vulkane. Es wird grundsätzlich empfohlen, die jeweiligen Gefahrenzonen großflächig zu meiden und sich vorab nach den aktuellen Gefährdungsstufen zu erkundigen. Mit Beeinträchtigungen im Flugverkehr bis zur Schließung von Flughäfen muss bei erhöhter vulkanischer Aktivität gerechnet werden.
• Machen Sie sich bei einem Aufenthalt in erdbeben- oder tsunamigefährdeten Gebieten und vor einer Wanderung oder Besteigung eines Vulkans mit den Gefahren und Verhaltenshinweisen vertraut. Entsprechende Merkblätter hält das Deutsche GeoForschungsZentrum bereit. Verhaltenshinweise zu einem Vulkanausbruch bietet zudem das International Volcanic Health Hazard Network IVHHN.
• Beachten Sie unbedingt die entsprechenden Hinweise der indonesischen Regierung.
Klima, Überschwemmungen, Waldbrände
Es herrscht tropisch-feuchtheißes Klima.
Weite Teile des Landes sind während der Regenzeit, die meist von November bis März andauert, von Starkregen, Überschwemmungen und Erdrutschen betroffen, die anhaltende Überflutungen und erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen nach sich ziehen können. Auch die Stromversorgung und Telefon- und Internetverbindungen können erheblich beeinträchtigt sein.
Während der Trockenzeit kommt es besonders auf den Inseln Sumatra und Kalimantan (Borneo) immer wieder zu Waldbränden, die regelmäßig gesundheitsschädliche Luftbelastung verursachen.
• Beachten Sie stets die lokalen Wettervorhersagen, Sperrzonen, Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
• Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrsinfrastruktur in Indonesien entspricht nicht europäischem Niveau. Straßen-, See- und Luftverkehr sind unfallträchtig. Verkehrswege sind nach Naturkatastrophen und zunehmenden Überschwemmungen in der Regenzeit in vielen Landesteilen zusätzlich beeinträchtigt. Es kommt nicht selten zu Unfällen mit Todesfolge, an denen Ausländer beteiligt sind.
Die Sicherheitsvorkehrungen im Schiffs- und Fährverkehr entsprechen nicht europäischem Niveau. Es herrscht Linksverkehr. Autobahnen existieren kaum.
Aufgrund der für Ausländer ungewohnten Verkehrssituation kommen, vor allem auf Bali und Lombok, häufig Kraftradunfälle vor.
Trekkingtouren, Bergbesteigungen und Tauchgänge sollten mit ortskundigen Führern durchgeführt werden.
• Nehmen Sie bei allen Unternehmungen stets Geldmittel (Bargeld und Kreditkarten), Essen und Wasser, möglichst vollständig geladene mobile Geräte und eventuell benötigte Medikamente in ausreichender, aber – zur Vermeidung des Eindrucks des Drogenschmuggels – auch maßvoller Menge mit.
• Mieten Sie Pkws nur von renommierten Firmen und mit Fahrer; achten Sie auf ausreichenden Kasko- und Haftpflichtversicherungsschutz.
• Verzichten Sie auf das Anmieten von Krafträdern (Motorräder und Motorroller) und auf nächtliche Überlandfahrten.
• Lassen Sie bei der Auswahl des Transportmittels zwischen indonesischen Inseln besondere Vorsicht walten.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Bei dem aus tausenden Inseln bestehenden indonesischen Archipel sind vielfältige regionale und lokale Besonderheiten zu beachten, von denen hier nur auf die Wichtigsten hingewiesen werden kann.
In der östlichen Provinz Aceh finden Teile der Scharia Anwendung, und zwar sowohl auf muslimische Personen als auch auf Reisende nicht-muslimischen Glaubens. Homosexuelle Beziehungen, Glücksspiel, Alkoholkonsum oder außerehelicher Geschlechtsverkehr können mit Prügelstrafen geahndet werden. In unterschiedlichen Abstufungen gilt Ähnliches in einigen der angrenzenden Gebiete.
Indonesien ist mit Ausnahme von Bali ein überwiegend islamisch geprägtes Land. Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende (insbesondere Frauen) in islamischen Ländern gelten, sollten daher (außer auf Bali) insbesondere in ländlichen Gegenden Indonesiens beachtet werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist in islamisch geprägten Landesteilen mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für muslimische Personen gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Daher sollte tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand genommen werden und auf dezente, langärmlige Kleidung geachtet werden.
LGBTIQ
Homosexualität ist in Indonesien mit Ausnahme der Provinz Aceh nicht verboten, allerdings kommt es wiederholt zu Strafverfolgung von Betreibern und Gästen von LGBTIQ-Einrichtungen und Veranstaltungen auf Grundlage der Anti-Pornographiegesetzgebung. Nähere Informationen zur Strafbarkeit sexueller Handlungen finden Sie unter Rechtliche Besonderheiten.
Auch in Provinzen, in denen sexuelle Handlungen von Gleichgeschlechtlichen nicht strafbar sind, werden diese gesellschaftlich kaum toleriert. In der Hauptstadt Jakarta und auf Bali ist die Akzeptanz höher als in ländlichen Gegenden.
Das Erstarken religiös-konservativer Kräfte in einigen Landesteilen hat zu einer sinkenden Toleranz gegenüber gesellschaftlichen Minderheiten geführt. Hiervon können sexuelle Minderheiten in besonderem Maße betroffen sein.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Indonesien zählt zu den Ländern mit den strengsten Drogengesetzen weltweit. Schon der Besitz geringster Drogenmengen (auch im Transitbereich von Flughäfen) führt oft zu hohen Freiheitsstrafen bis hin zur Todesstrafe, die auch an Ausländern vollstreckt wird. Es wird daher eindringlich vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgift gewarnt.
Selbst Medikamente für den eigenen Bedarf können, insbesondere, wenn sie betäubungsmittelhaltig sind, wie z.B. Methadon, oder bei Psychopharmaka, ohne Nachweis der der Menge entsprechenden Verschreibung als Drogen qualifiziert werden und zu entsprechenden Konsequenzen führen. Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.
Sexueller Missbrauch von Kindern steht unter Strafe und ist darüber hinaus auch dann nach deutschem Recht strafbar, wenn diese Taten von Deutschen im Ausland begangen werden.
Indonesische Gerichts- und Ermittlungsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Bei Verdacht auf Verstöße gegen indonesische Gesetze muss ggf. mit langer Untersuchungshaft, teurer und dennoch manchmal unzureichender anwaltlicher Verteidigung sowie mit gesundheitsgefährdenden Haftbedingungen gerechnet werden. Auch bei Verdacht auf geringfügige Vergehen, wie z. B. Sachbeschädigung, werden Ausländer, besonders auf Bali, von der indonesischen Polizei häufig in Untersuchungshaft genommen.
2022 wurde in Indonesien das neue Strafgesetz beschlossen, dem zufolge u.a. außerehelicher Verkehr mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden kann. Anzeigeberechtigt sind dabei ausschließlich enge Verwandte der Betroffenen, sowie die Ehepartner. Das Gesetz soll 2025 in Kraft treten.
Aufgrund des Autonomiestatus der Provinz Aceh unterscheidet sich das dortige Strafrecht vom Rest Indonesiens. Durch Einführung einzelner Elemente islamischen Strafrechts stehen dort Handlungen wie Glücksspiel, Alkoholkonsum, außerehelicher Sex oder homosexuelle Beziehungen unter Strafe. Diese Strafvorschriften werden auch auf Nichtmuslime angewandt. Das mögliche Strafmaß kann drastische physische Maßnahmen (öffentliche Prügelstrafen) umfassen.
Verkehrsunfälle
Bei Verkehrsunfällen auf Bali kann es dazu kommen, dass ausländische Reisende von der lokalen Polizei vernommen werden und Protokolle bzw. sog. „Peace Letter“ unterschreiben sollen. Diese sollen dazu dienen, eine Einigung unmittelbar nach dem Unfall/Vorfall zu verschriftlichen.
Es wird davon abgeraten, Protokolle oder Schreiben ohne entsprechende Kenntnisse der Sprache und Rechtslage zu unterschreiben.
• Lassen Sie sich in solchen Fällen anwaltlich beraten, siehe Informationen der Deutschen Botschaft Jakarta.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist Rupiah (IDR). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet. Um möglichen Betrug zu vermeiden, sollten Kreditkarten nie aus den Augen verloren und auf Anwesenheit beim Bezahlvorgang bestanden werden. Bargeld kann vielerorts mit Debit- (Girocard)- und gängigen Kreditkarten abgehoben werden. Für entlegenere Gegenden wird die Mitnahme von Bargeld empfohlen.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Indonesiens https://www.imigrasi.go.id/id/ sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. https://diplo.de/-/199678 Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja, nur mit einem vor der Einreise in Deutschland durch die zuständige indonesische Auslandsvertretung erteilten Visum (s. Visa on Arrival); Die elektronische Beantragung des Visa on Arrival über die entsprechende Webseite ist nicht möglich! Mindestrestgültigkeit sechs Monate bei Einreise.
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja, mit Einschränkung: nur, wenn nicht verlängert/aktualisiert, siehe Hinweis Visum bei Einreise sowie Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit.
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Ein- und Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kinderreisepässe dürfen nicht verlängert bzw. mit aktuellerem Bild versehen worden sein. Die indonesischen Grenzbehörden haben in mehreren solchen Fällen bereits die Einreise verweigert bzw. wurde durch Fluggesellschaften die Mitnahme nach Indonesien abgelehnt.
Die Website zur Beantragung des elektronischen Visa on Arrival unterscheidet nicht nach Passart. Ein Antrag mit einem vorläufigen Reisepass kann dazu führen, dass die Fluggesellschaft die Beförderung oder die indonesischen Behörden die Einreise verweigern.
Pässe, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, können nicht zur Einreise benutzt werden. Die indonesischen Grenzbehörden verweigerten in solchen Fällen bereits mehrfach deutschen Staatsangehörigen die Einreise.
Eine Einflussnahme der Botschaft Jakarta auf die indonesischen Behörden, im Fall einer Einreiseverweigerung trotzdem ausnahmsweise die Einreise zu gestatten, ist nicht möglich.
Visum
Deutsche Staatsangehörige können mit ihrem gültigen Reisepass je nach Zweck, Reiseroute und Dauer des Aufenthaltes in Indonesien entweder bei Einreise ein „Visa on Arrival“ erhalten oder vor Einreise nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung der Republik Indonesien ein Visum beantragen.
Geschäftsreisende sollten beachten, dass Tätigkeiten, die über bloße Geschäftsgespräche hinausgehen, arbeitserlaubnispflichtig sein können. Nähere Informationen können bei der zuständigen indonesischen Vertretung https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/indonesien-node/vertretungenindonesien/212388 erfragt werden.
Auskünfte über die Notwendigkeit der Beantragung einer (Kurzzeit-) Arbeitserlaubnis können daher nur die Auslandsvertretungen der Republik Indonesiens erteilen.
Visum bei Einreise („on Arrival“)
Visa für deutsche Staatsangehörige können bei der Einreise beantragt werden. Hierfür werden benötigt:
• Reisepass (mindestens noch 6 Monate gültig, kein vorläufiger Reisepass)
• Rückflug- oder Weiterflugticket in ein anderes Land
• Visumgebühren i.H.v. 500.000 IDR
Das Visum (Visa on Arrival) ist bis zu 30 Tage gültig. Eine einmalige Verlängerung dieses Visums um weitere 30 Tage ist möglich. Zuständig ist jede Ausländerbehörde (Imigrasi) in Indonesien.
Ein elektronisches Visa on Arrival https://evisa.imigrasi.go.id/ kann bereits vor Einreise beantragt und bargeldlos bezahlt werden. Eine einmalige elektronische Verlängerung ist möglich.
Die Website zur Beantragung des elektronischen Visa on arrival unterscheidet nicht nach Passart. Ein Antrag mit einem vorläufigen Reisepass kann dazu führen, dass die Fluggesellschaft die Beförderung oder die indonesischen Behörden die Einreise verweigern.
Visum vor der Einreise
Ein vor der Einreise erteiltes Visum (kein elektronisches Visa on Arrival) ist in folgenden Fällen zwingend erforderlich:
• für die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass (mindestens sechs Monate gültig).
• für längerfristige Aufenthalte,
• für Aufenthalte mit bestimmten Aufenthaltszwecken (Journalismus einschließlich Foto-, Video- und Audiojournalismus, Erwerbs- oder Forschungstätigkeit),
Das Visum kann unabhängig vom Wohnsitz bei jeder Auslandsvertretung der Republik Indonesien https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/indonesien-node/vertretungenindonesien/212388 eingeholt werden. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen.
Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer
Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von einer Million Indonesischen Rupien (IDR) pro Person in bar zu zahlen; ab 60 Tagen droht Abschiebehaft. Auch Journalisten, die ohne das erforderliche Journalisten-Visum eingereist sind, werden verhaftet und abgeschoben.
Meldepflicht
Grundsätzlich besteht eine Meldepflicht für Aufenthalte ab 24 Stunden nach Einreise. Bei Hotelaufenthalten ist nichts zu veranlassen. Reisende, die in Privatunterkünften nächtigen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Anmeldung beim Gemeindevorsteher (RT= Rukun Tetangga) vornimmt.
Minderjährige
Informationen bezüglich der Einreise unbegleiteter Minderjähriger nach Indonesien werden auf Anfrage durch die Fluggesellschaft bzw. die Botschaft oder eines der Generalkonsulate der Republik Indonesien https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/indonesien-node/vertretungenindonesien/212388 erteilt.
Einfuhrbestimmungen
Bei der Einreise muss eine elektronische Zollerklärung (elektronisches Zollformular https://ecd.beacukai.go.id/) abgegeben werden; diese kann zur Verkürzung etwaiger Wartezeiten am Flughafen auch bereits zwei Tage vor der Einreise (derzeit nur Jakarta und Bali) erfolgen.
Indonesien hat für Einreisende eine Verpflichtung zur Registrierung der International Mobile Equipment Identity (IMEI)-Nummer eingeführt. Dies betrifft Mobiltelefone und sonstige mit einer SIM-Karte ausgestattete elektronische Geräte, die in Indonesien benutzt werden sollen. Die Geräte müssen vor bzw. bei Einreise oder binnen 90 Tagen nach Einreise bei der indonesischen Zollverwaltung https://www.beacukai.go.id/register-imei.html (Bea Cukai) registriert werden. Die Registrierung ist auf zwei Geräte pro Person limitiert. Ohne Registrierung wird die Nutzung der Geräte mit indonesischen SIM-Karten blockiert. Bei Registrierung der Geräte können Einfuhrabgaben fällig werden.
Bargeld und Zahlungsmittel mit einem Gegenwert über 100 Mio. IDR (ca. 6.000 EUR) müssen bei Einreise dem indonesischen Zoll gemeldet werden. Unterbliebene oder unrichtige Meldungen werden mit Geldstrafe bis zu 300 Mio. IDR geahndet.
Für die Ausfuhr von Bargeld und Zahlungsmitteln über dem Gegenwert von 100 Mio. IDR ist eine Genehmigung der Zentralbank Bank of Indonesia http://www.bi.go.id/en/Default.aspx erforderlich.
Bei der Einfuhr von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten und Psychopharmaka ist unbedingt darauf zu achten, dass diese durch eine entsprechende Verschreibung mit Übersetzung nur und auch in der Menge entsprechend der Verschreibung eindeutig für den eigenen Bedarf bestimmt sind und damit nicht als Betäubungsmittel in Indonesien verboten sind, siehe Rechtliche Besonderheiten. Im Zweifel sollte die Botschaft Indonesiens in Berlin https://www.kemlu.go.id/berlin/lc/default.aspx befragt werden.
Heimtiere
Informationen bezüglich des Imports von Heimtieren nach Indonesien stellen die Fluggesellschaften bzw. die Botschaft oder eines der Generalkonsulate der Republik Indonesien auf Anfrage zur Verfügung.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber/2562864 nachweisen. Indonesien ist selbst kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
• Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine aktuelle Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise nachweisen sollen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist lediglich ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis einschließlich einer Auffrischimpfung innerhalb der letzten zehn Jahre empfohlen.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
• Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/denguefieber/2436520
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
• Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/chikungunyafieber/2562870.
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Das Malariarisiko besteht in Indonesien ganzjährig. Ein hohes Risko liegt in West-Papua (Irian Jaya) und dem westlichen Teil der Insel Sumba vor. Ein mittleres Risiko besteht auf Kalimantan (Borneo), den vor der Westküste von Sumatra gelegenen Inseln Siberut, Sipura, Pagai Selatan u.a., in Ost Nusa Tanggara auf den östlich von Flores gelegenen Inseln Pantar, Alor, dem östlichen Teil der Insel Timor, den Inselgruppen der Molukken, Raja Ampat, der Inselgruppe südöstlich von Sulawesi sowie über 2.000 m Höhe.
Ein geringes Risiko besteht in den folgenden Regionen: Bali, Sumatra (einschl. der westlich gelegen Inseln Simeulue, Nias, Tanahbala), Sulawesi, in West Nusa Tenggara alle Inseln von Lombok bis Sumbawa, einschließlich der Gilli-Inseln, auf Flores, Lomblen und dem mittleren und westlichen Teil der Insel Timor. Große Städte wie Jakarta gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen beträgt 61 %, 37% sind Malaria tertiana-Fälle (P. vivax). Vor allem auf Kalimantan (Borneo) kommt auch P. knowlesi vor. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG https://dtg.org/index.php/empfehlungen-und-leitlinien/empfehlungen/malaria/karten.html zur Verfügung.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/malaria/2533132.
• Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe https://www.auswaertiges-amt.de/blob/251022/943b4cd16cd1693bcdd2728ef29b85a7/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
• Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
• Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
• Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist nur noch für Reisen in Teilen Sumbas und Westpapua empfohlen. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin (off label) und Mefloquin (besondere Auflagen; Kontraindikationen und Nebenwirkungen beachten) erhältlich.
• Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
• Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
• Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
• Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
• Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
• Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
• Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
• Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
• Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Tollwut. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/tollwut/2562878
• Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
• Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
• Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die durch Viren verursacht wird. Diese werden vor allem in der Dämmerung durch Stechmücken übertragen. Das Virus zirkuliert zwischen Stechmücken, Schweinen und/oder Wasservögeln, wobei die Tiere nicht erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine kausale Therapie gegen die Japanische Encephalitis, allerdings wirksame Impfungen, siehe Japanische Enzephalitis https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/japanische-enzephalitis/2519622.
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Wie in anderen Ländern Asiens ist auch in Indonesien die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, „Vogelgrippe“) aufgetreten.
• Vermeiden Sie den Besuch von Geflügelmärkten, den Kontakt zu lebendem Geflügel und deren Ausscheidungen und die eigene Zubereitung von frischen Geflügelprodukten. Entsprechende Produkte sollten nur gut durchgegart gegessen werden.
• Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.
Tuberkulose
Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger.
• Meiden Sie den Kontakt zu erkrankten Personen.
Legionellose (Legionärskrankheit)
2019 sind in bestimmten Ressorts in Kuta, Bali wiederholt Fälle der bakteriellen Erkrankung Legionellose aufgetreten. Die Übertragung der Legionellen erfolgt vor allem durch infizierte Wassertröpfchen, z. B. durch Duschen, Pools und bestimmte Klimaanlagen. Die Infektion kann zu einer schweren Lungenentzündung führen, die der raschen antibiotischen Behandlung bedarf. Typische Symptome sind hohes Fieber, Schüttelfrost, schweres Krankheitsgefühl, Husten und ggf. Durchfall und Verwirrtheit.
• Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser auch beim Duschen und Schwimmen.
Luftverschmutzung durch Waldbrände
In der Trockenzeit kommt es regelmäßig in Kalimantan, Zentral- und Südsumatra zu großflächigen Waldbränden, die sich in der Region als intensiver und die Atemwege reizender Dunst bemerkbar machen können.
• Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Methanolvergiftungen
Mehrere Kranken- und Todesfälle auf Bali und Lombok, z. B. nach dem Genuss von alkoholischen Getränken lassen auf mit Methanol verunreinigte Getränke schließen. Methanolvergiftungen können schwere gesundheitliche Schäden verursachen und schlimmstenfalls tödlich verlaufen.
• Konsumieren Sie ausschließlich alkoholische Getränke eindeutigen Ursprungs.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in Privatkliniken und in großen öffentlichen Kliniken in Jakarta (Java) vielfach gegeben. Zu beachten ist, dass häufig ein Belegarztsystem besteht und Fachärzte im Notfall erst hinzugezogen werden müssen.
Außerhalb Jakartas kann die medizinische Versorgung deutlich eingeschränkt sein.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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