BrandenburgLandkreis Spree – Neiße

Information zur aktuellen Niedrigwassersituation und Appell zur sparsamen Benutzung von Trink-, Grund- und Oberflächenwasser

Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs von oberirdischen Gewässern

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejsa Sprjewja-Nysa informiert darüber, dass sich der Abfluss in der Spree am Pegel Leibsch seit dem 06.07.2023 aufgrund zu geringer Niederschläge und hoher Temperaturen dauerhaft auf weniger als 4,5 m³/s reduziert hat. Eine signifikante Verbesserung der Situation ist aufgrund der prognostizierten trockenen und warmen Witterung in Kürze nicht zu erwarten.
Um in den kommenden Tagen und Wochen einen Mindestabfluss in der Spree sicherzustellen, wurden nach Vorgabe des Niedrigwasserkonzeptes für das mittlere Spreegebiet (bestätigte Fassung vom 29.09.2021) bereits erste Schritte zur Abflussstützung eingeleitet und Abgaben aus der Spree reduziert.

Darüber hinaus wird die untere Wasserbehörde den erlaubnisfreien Eigentümer- und Anliegergebrauch (Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mit Pumpen) im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa ab dem 21.07.2023 durch Allgemeinverfügung zeitlich einschränken, um die Wasserreserven zu schonen. Auch Wasserentnahmen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt wurde, werden auf Einsparpotentiale hin geprüft und ggf. vorübergehend eingeschränkt oder untersagt.

Die aktuellen Abflusswerte können im Internet unter https://pegelportal.brandenburg.de eingesehen werden.

Gleichzeitig bittet die untere Wasserbehörde alle Bürgerinnen und Bürger darum, auch mit dem Grund- und Trinkwasser sparsam umzugehen.

Bei sommerlichen Temperaturen ist die Beregnung von Rasenflächen und Sportanlagen unbedingt zu vermeiden, um die Wasserverluste durch Verdunstung gering zu halten. Wenn es unbedingt erforderlich ist, sollte die Bewässerung erst nach 21 Uhr oder in den frühen Morgenstunden erfolgen, wenn es in der Regel am kühlsten und die Verdunstung am geringsten ist.

Darüber hinaus bittet die untere Wasserbehörde alle Bürgerinnen und Bürger darum, die Notwendigkeit von Wasserentnahmen abzuwägen. So kann die Bewässerung eines Gemüsegartens eine durchaus sinnvolle Grundwasserbenutzung sein, die Bewässerung des Rasens, das Abspritzen befestigter Wege und Hofflächen oder das Wagenwaschen dagegen nicht.

Für eventuelle Fragen zu Wasserentnahmen stehen die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde gerne beratend zur Verfügung.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa www.lkspn.de, Politik & Kreistag, Allgemeinverfügungen abrufbar.

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