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Informationen des Jugendamtes

Arbeitsgruppe „Kindertagespflege“ tagt am 21. Februar 2025

Am 21. Februar 2025 kommt die Arbeitsgruppe „Kindertagespflege“ im Landkreis Uckermark zusammen. Im Fokus stehen die Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege, insbesondere im Hinblick auf Beteiligungsverfahren und Prozessabläufe. Ein wichtiger Bestandteil dieser Sitzung ist auch die Implementierung des Bildungsplans Brandenburg. Um diesen erfolgreich umzusetzen, werden Kindertagespflegepersonen qualifiziert und fachlich begleitet.

Im vierten Quartal 2024 wurden im Landkreis Uckermark insgesamt 7.474 Kinder in 99 Kindertagesstätten betreut. Zusätzlich fanden 67 Kinder in 17 Kindertagespflegestellen eine Betreuung.

Hinweis auf den Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag in Leipzig

Das Jugendamt Uckermark macht auf eine bedeutende Veranstaltung aufmerksam: Der 18. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) findet vom 13. bis 15. Mai 2025 in der Leipziger Messe statt. Als größter Jugendhilfegipfel Europas bietet der DJHT eine Plattform zur Diskussion über aktuelle Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe. Fachkräfte, Organisationen und Vereine haben hier die Möglichkeit, sich auszutauschen, Forderungen aufzustellen und Strategien für die Zukunft zu entwickeln.

Erhöhung von Kindergeld, Sofortzuschlag und Anpassung der Düsseldorfer Tabelle ab 2025

Zum 1. Januar 2025 treten finanzielle Verbesserungen für Familien in Kraft:

  • Das Kindergeld steigt auf 255 EUR pro Monat für jedes Kind.
  • Der Sofortzuschlag für Kinder in der Grundsicherung oder mit Kinderzuschlag (KiZ) erhöht sich von 20 auf 25 EUR monatlich.
  • Der Höchstbetrag des KiZ beträgt nun 297 EUR pro Monat.
  • Die Düsseldorfer Tabelle zum Mindestunterhalt wurde entsprechend angepasst.

Diese Maßnahmen sollen die finanzielle Situation von Familien weiter verbessern und die Unterstützung für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten ausbauen.

Neues Beratungsangebot im Jugendamt: Verfahrenslotsen unterstützen Familien

Seit Juni 2024 gibt es im Jugendamt des Landkreises Uckermark ein erweitertes Beratungsangebot. Jungen Menschen mit (drohender) Behinderung steht nun ein gesetzlich verankerter Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch sogenannte Verfahrenslotsen zu.

„Das Beratungsangebot ist kostenfrei, unabhängig und vertraulich“, betont Henryk Wichmann, 2. Beigeordneter des Landkreises Uckermark.

Die Verfahrenslotsinnen Frances Kirchner-Jahns und Pia Haferung stehen telefonisch unter 03984 701148 oder per E-Mail unter verfahrenslotse@uckermark.de während der Sprechzeiten des Jugendamtes zur Verfügung. Weitere Informationen finden Interessierte auf der Homepage des Landkreises unter: www.uckermark.de/Leben-Soziales-Gesundheit/Verfahrenslotse/.

Pflegefamilien

Das Jugendamt sucht weiterhin dringend Pflegefamilien für Kinder, die aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren Eltern leben können. Lassen Sie sich gern beraten:

E-Mail: pflegekinderdienst@uckermark.de

Telefon: 03984 702848 oder 03332 5802 264

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