Innenminister begrüßt Zusage des Umweltministeriums zur Bejagung von Bisam und Nutria
Bisam und Nutria sollen auch nach 1. Juni bejagt werden können
Potsdam – Innenminister Michael Stübgen begrüßt die Zusage des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK), dass die Bejagung von Bisam und Nutria in Brandenburg auch nach Inkrafttreten der Jagdgesetzdurchführungsverordnung möglich bleibt.
Stübgen: „Ich freue mich, dass das Umweltministerium die Bejagung von Nutria und Bisam in Brandenburg auch nach dem 1. Juni ermöglichen will. Damit reagiert das Umweltministerium auf die Kritik meines Hauses und das ist gut so. Durch die Streichung dieser Tierarten aus der Verordnung des Umweltministeriums zur Durchführung des Jagdgesetzes fallen diese beiden invasiven Tierarten nicht mehr unter das Jagdrecht – mit schweren Folgen, die auch nicht im Sinne des Naturschutzes sein können. Nun hat das Umweltministerium zugesagt, dass kurzfristig Unklarheiten für die Jäger beseitigt werden. Sie brauchen eine sinnvolle und umsetzbare Lösung. Damit ist nicht nur den Jägern geholfen, sondern auch der Natur in unserem Land.“
Konkret hat das MLUK zugesagt, dass es dafür Sorge trägt, dass eine nach § 13 Absatz 6 Satz 2 Waffengesetz naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung für den Abschuss von Nutria und Bisam erteilt werden wird. Im Ergebnis können Jäger mit mindestens einem gültigen Einjahresjagdschein dann weiterhin zum Gewässer- und Umweltschutz durch Bejagung dieser beiden Tierarten beitragen, auch wenn diese nicht mehr dem Jagdrecht unterfallen. Die Erteilung der Ausnahme ist für Jäger auch zwingend erforderlich, um eine verstärkte Bejagung von Bisam und Nutria zu ermöglichen.