Ratgeber

#Irak: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Vor Reisen nach Irak wird mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak gewarnt.
Drohnen- und Raketenangriffe in der Region Kurdistan-Irak
Seit September 2022 sind Standorte iranischer Oppositionsparteien und oppositioneller Gruppierungen in der Region Kurdistan-Irak wiederholt zum Ziel iranischer Drohnen- und Raketenangriffe geworden. Weitere Vorfälle, auch mit Auswirkungen auf den zivilen Flugverkehr, sind nicht auszuschließen.
• Meiden Sie die Städte Sherawa und Koya sowie die Region der Stadt Sidakan in der Provinz Erbil sowie Zirgwez in der Provinz Suleimaniya (Standorte iranischer Oppositionsparteien und –Gruppierungen im irakisch-iranischen Grenzgebiet).
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über mögliche Flugausfälle.
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Iraks.
Für alle Reisenden nach Zentralirak und in die Region Kurdistan-Irak ist, mit Ausnahme von Reisenden aus der VR China, derzeit kein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 mehr erforderlich. Die vollständige Impfung ist mit einem QR-Code wie z.B. im Europäischen Impfzertifikat nachzuweisen.
Reisende aus der VR China, die aus medizinischen Gründen nachweislich keine vollständige Impfung gegen COVID-19 erhalten können, benötigen einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist.
Die Nachweise müssen bei Einreise schriftlich bzw. ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können hierüber hinausgehen.
Für die Quarantäne-Vorschriften wird auf die jeweils aktuellen Regelungen des Gesundheitsministeriums der kurdischen Regionalregierung https://gov.krd/coronavirus-en/situation-update/ verwiesen. Ein- und Ausreisemöglichkeiten an den Landgrenzen Iraks sind weiterhin stark eingeschränkt.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine COVID-19 bedingten Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs.
Die Ausreise aus der Region Kurdistan-Irak kann entweder mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung (mind. zwei Dosen), mit einem aktuellen negativen PCR-Test oder mit einer medizinischen Bestätigung, dass eine Impfung nicht möglich ist, erfolgen. Abhängig vom Reiseziel und den dortigen Bestimmungen können Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers ebenfalls von der Vorlage eines negativen PCR-Tests abhängig machen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keine COVID-19 bedingten Einschränkungen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise in Irak auch bei Ihrer Fluggesellschaft nach möglicherweise bestehenden Testpflichten auch bei vollständiger Impfung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Rufnummer 122.
• Verfolgen Sie die irakischen Medien und informieren Sie sich über ggf. auch kurzfristig verkündete Ausgangssperren, Reiseverbote, Testpflichten, Quarantänevorschriften, Gesundheitsprüfungen und sonstige Präventionsmaßnahmen.
Sicherheit – Teilreisewarnung
Vor Reisen nach Irak wird mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak gewarnt.
Von nicht erforderlichen Reisen in die Region Kurdistan-Irak wird aufgrund der instabilen Sicherheitslage abgeraten.
Terrorismus
Die terroristische Organisation IS wurde Ende Dezember 2017 auf irakischem Staatsgebiet militärisch besiegt. Gleichwohl gibt es im Land noch immer Gruppen von Kämpfern, von denen unverändert Gefahr ausgeht. Es muss weiterhin landesweit mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen terroristischen Gruppierungen und Sicherheitskräften gerechnet werden.
Die Sicherheitslage in gesamt Irak bleibt volatil. Die Zahl der terroristischen Anschläge vor allem im Nord- und Zentralirak ist seit Langem sehr hoch. Personen, die sich in Irak aufhalten, sollten Medienberichte aufmerksam verfolgen und alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können.
Besonders gefährlich sind die Provinzen Anbar, Diyala, Kirkuk, Ninewa (Sindschar, Mossul, Grenze zu Syrien), Salah Al-Din sowie der Norden der Provinz Babel.
In diesen Provinzen muss weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem IS und irakischen Sicherheitskräften gerechnet werden. In der nördlichen Provinz Ninewa gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und PKK-nahen Kräften, von denen auch Zivilisten betroffen sind. Gleiches gilt für die nördliche Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Syrien und der Türkei. Hier ist es zu Angriffen auf türkisches Militär und zu türkischen Luftangriffen auf PKK-Stellungen gekommen. Auch an der Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Iran kommt es vereinzelt zu Gefechten.
Grundlage jeder Reise, die in Gebiete mit Reisewarnung durchgeführt werden, sollte ein tragfähiges professionelles Sicherheitskonzept sein. Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts können insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten sein.
• Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien.
• Meiden Sie derzeit zentrale Infrastruktur. US-Einrichtungen sind besonders gefährdet.
• Meiden Sie Demonstrationen, sofern Sie sich trotz der bestehenden Teilreisewarnung in Irak aufhalten.
• Folgen Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften.
Hauptstadt Bagdad
Trotz einer Verbesserung der Sicherheitslage in der Hauptstadt Bagdad besteht weiterhin die Gefahr schwerer Anschläge, insbesondere auf irakische Sicherheitsinstitutionen und deren Angehörige, auf Ministerien, Hotels, öffentliche Plätze und religiöse Einrichtungen. Es besteht zudem ein hohes Risiko für Entführungen mit terroristischem oder kriminellem Hintergrund. Die Sicherheitslage ist weiterhin volatil.
Einzelne Abschnitte der Hauptstadt Bagdad werden von irakischen Sicherheitskräften in besonderem Maße gesichert, dazu zählt u.a. der internationale Flughafen von Bagdad. Anschläge können aber auch dort nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit waren die sog. Internationale Zone und unmittelbar angrenzende Bereiche immer wieder Ziel von Mörser- und Raketenbeschuss, diese Gefahr besteht fort.
Im Stadtgebiet, insbesondere um den Tahrir-Platz und die drei Tigris-Brücken Jumhuriya, Sinak und al-Ahrar kann es zu Protesten und gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen. Die Proteste schränken den Bewegungsspielraum in der Stadt in Teilen ein. Weitere Gewaltausbrüche im Zusammenhang mit den Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden.
• Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.
Region Kurdistan-Irak
In der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaimaniyah/Halabja) ist die Sicherheitslage weiter volatil. Es besteht eine anhaltend erhöhte Gefahr von Terroranschlägen. Erforderliche Reisen in die Region erfordern eine sorgfältige Prüfung der aktuellen örtlichen Sicherheitslage und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen. Zu Art und Umfang solcher Sicherheitsmaßnahmen können in der Regel der örtliche Gastgeber oder einschlägige Behörden und Unternehmen praktische Hinweise geben.
• Vermeiden Sie nicht erforderliche Reisen in die Region Kurdistan-Irak und reisen Sie nur nach Prüfung der Sicherheitslage und mit adäquaten Sicherheitsmaßnahmen.
• Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In Bagdad sowie allen südlichen Provinzen, aber auch vereinzelt in der Region Kurdistan-Irak finden regelmäßig Proteste gegen die Regierung statt, bei denen es immer wieder zu Gewalt zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften bzw. z.T. bewaffneten Gruppen kommt.
Im Grenzgebiet zu Syrien besteht die Gefahr, Opfer von anhaltenden Auseinandersetzungen zu werden. Außerdem besteht in diesem Gebiet die Gefahr der Inhaftierung wenn ein illegaler Grenzübertritt und/oder eine Verbindung zu Terrorismus vermutet werden.
Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.
• Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.
• Meiden Sie unbedingt Grenzgebiete, insbesondere zu Syrien.
• Befolgen Sie die Anweisungen von Sicherheitskräften.
Kriminalität
Es besteht ein hohes Maß an krimineller Gewalt und ein hohes Risiko für Entführungen, auch bzw. insbesondere von Ausländern und den sie begleitenden Personen.
Es besteht landesweit die Gefahr von Überfällen und Fahrzeugdiebstählen, insbesondere nachts.
• Reisen Sie nur mit einem tragfähigen, professionellen Sicherheitskonzept.
• Meiden Sie Bewegungen nach Einbruch der Dunkelheit.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
• Nehmen Sie stets nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
Natur und Klima
Irak liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone. Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss insbesondere im Norden und Osten des Landes gerechnet werden. Im November 2016 erschütterte ein schweres Erdbeben der Stärke 6,3, im November 2017 eines der Stärke 7,3 das Grenzgebiet von Irak und Iran.
Es herrscht in weiten Teilen des Landes Wüstenklima mit sehr heißen Sommern und milden Wintern. Am Golf tritt erhöhte Feuchtigkeit auf, insbesondere im Bergland ist Frost möglich. Saisonale Überflutungen im Winter und Frühling sind bei Starkregen insbesondere nach Dürreperioden möglich, sodass Straßen unpassierbar und Brücken beschädigt werden können. Sandstürme treten ganzjährig auf.
• Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
• Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Der Luftverkehr entspricht nicht immer europäischen Sicherheitsstandards. Iraqi Airways steht auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/search_en.
Der Straßenverkehr ist nicht sicher. Busverkehr existiert unregelmäßig und Routen werden häufig geändert. Verkehrsregeln und Ampeln werden sehr häufig missachtet, sodass zusätzliche Gefahren bestehen, die bei Dunkelheit nochmals erhöht sind. Aufgrund hoher Gefahren ist Versicherungsschutz schwer zu erlangen.
• Meiden Sie grundsätzlich eine eigene Teilnahme am Straßenverkehr, insbesondere bei Dunkelheit.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Der islamische Glaube ist Teil der irakischen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei der Kleidung und dem Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt.
LGBTIQ
In Irak gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die auch ihren Niederschlag im Strafrecht finden.
Homosexualität ist in Irak nicht strafbar. Die gesellschaftliche Akzeptanz und Toleranz ist jedoch sehr unterschiedlich ausgeprägt. Eine ablehnende Haltung bis hin zu gewalttätigen Übergriffen gegenüber LGBTIQ-Personen sind möglich.
• Vermeiden Sie Zuneigungsbekundungen in der Öffentlichkeit und verhalten Sie sich zurückhaltend.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Die Einfuhr, der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Drogen sind verboten. Drogen- und Waffendelikte werden mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und können in schwerwiegenden Fällen sogar zur Verhängung der Todesstrafe führen.
In Irak einschließlich der Region Kurdistan Irak werden Haftbefehle aus Nachbarländern vollstreckt. Dies kann zu Auslieferungen insbesondere nach Iran und Syrien führen.
Die Nutzung eines VPN-Netzwerks ist verboten.
Im Fastenmonat Ramadan ist das öffentliche Essen, Trinken und Rauchen während der Tageszeit per Dekret verboten.
Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen, z.B. durch Betreten des militärischen Sperrgebiets in Grenzgebieten ohne Sondererlaubnis, das unerlaubte Betreten oder Fotografieren von militärischen Anlagen und von Anlagen der Erdöl- oder der petrochemischen Industrie, werden von den Behörden strafrechtlich geahndet.
Die Ausfuhr von Kulturgütern ohne entsprechende Genehmigung ist verboten. Verstöße werden gemäß Antiquitäten- und Kulturgütergesetz bestraft. Geld- und Haftstrafen sind möglich; es kann sogar die Todesstrafe verhängt werden. Es ist in der Regel für Reisende nicht erkennbar, ob ein Gegenstand gesetzlich geschützt ist, hierzu gehören z.B. alle Gegenstände von historischen Stätten wie z.B. Steine, Scherben oder Erde.
Irak hat ein Gesetz erlassen, dass es auch Ausländern verbietet, sich aktiv für eine Normalisierung oder Annäherung der Beziehungen von Irak zu Israel einzusetzen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der irakische Dinar (IQD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nur in größeren internationalen Hotels und Shopping-Malls möglich.
• Führen Sie daher Bargeld in Euro oder USD mit.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht eine Visumpflicht für das gesamte irakische Staatsgebiet, also auch für die Region Kurdistan-Irak.
Für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen in Irak kann ein Visum bei Einreise (Land-, Luft- und Seeweg) ausgestellt werden. Die Gebühren sind in USD zu zahlen. Verbindliche Auskunft zum Verfahren der Visumausstellung bei Ankunft und zur Höhe der Gebühren erteilt die zuständige irakische Auslandsvertretung.
Visa für Aufenthalte über 60 Tagen müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Bei illegalem Grenzübertritt zwischen Irak und den Nachbarstaaten ist mit Haft- und Geldstrafen zu rechnen.
• Führen Sie stets einen Lichtbildausweis und eine beglaubigte Kopie des Visums mit.
• Bitte holen Sie nähere Auskünfte, auch zu den Bedingungen und Gebühren für die Ausstellung von Visa bei Einreise, bei der Botschaft der Republik Irak in Berlin ein.
Einreisekontrolle und HIV-Test
Alle Reisenden nach Irak mit Ausnahme von Personen, die mit einem Touristenvisum einreisen, müssen innerhalb von zehn Tagen nach Ankunft einen HIV-Test vorweisen. Auskünfte, wo der Test in Bagdad vorgenommen werden kann, werden am Flughafen Bagdad erteilt.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der Botschaft der Republik Irak in Berlin.
Minderjährige
Zu gesetzlichen Bestimmungen bezüglich alleinreisender Minderjähriger sollte die Botschaft der Republik Irak in Berlin und ggf. die jeweilige Fluggesellschaft kontaktiert werden.
Einfuhrbestimmungen
Fremd- und Landeswährungen sowie Edelmetalle dürfen bis zu einem Wert von 10.000 USD ein- und ausgeführt werden.
Einreise mit eigenem Fahrzeug nach Kurdistan-Irak
Bei Einreise in die Region Kurdistan-Irak mit einem ausländischen Kfz ist es gängige Praxis der kurdischen Behörden, den ausländischen Reisepass beim Zollamt des Grenzübergangs einzubehalten und darüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Aufenthalt in anderen Teilen Iraks. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Festnahme durch die irakischen Behörden zu rechnen. Der Pass wird erst bei der Wiederausfuhr des Kfz zurückgegeben.
• Nehmen Sie ein ausländisches Kfz, welches über die Region Kurdistan-Irak eingeführt wurde, keinesfalls mit in andere Regionen Iraks.
Heimtiere
Für die Einreise mit Heimtieren nach Irak müssen ein Tiergesundheitszeugnis, welches in einem Zeitraum von max. 15 Tagen vor der Reise ausgestellt wurde, ein Tollwutimpfzertifikat sowie Nachweise weiterer Impfungen vorgelegt werden. Der Tollwuttest darf nicht weniger als 21 Tage nach der letzten Tollwutimpfung durchgeführt werden. Des Weiteren sollte das Heimtier über einen unverschlüsselten und auslesbaren Mikrochip verfügen. Nähere Auskünfte, insbesondere über die aktuell vorgeschriebenen Impfungen, erhalten Sie bei der Botschaft der Republik Irak in Berlin.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
• Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
• Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, müssen eine Gelbfieberimpfung https://www.who.int/publications/m/item/vaccination-requirements-and-recommendations-for-international-travelers-and-malaria-situation-per-country-2019-edition nachweisen. Irak selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Bei Einreise in Irak aus einem Poliogebiet sowie Ausreise aus Irak in ein Poliogebiet müssen alle Reisende den Nachweis von Impfungen gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/2517492 erbringen.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200176/2118770c95ac9a07dab343e6cb3ebed9/malariamerkblatt-data.pdf.
• Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Ein minimales Malariarisiko besteht in Irak von Mai bis November im Nordosten des Landes unter 1500 m Höhe, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. https://www.dtg.org/images/Startseite-Download-Box/2022_DTG_Empfehlungen_Malaria.pdf Seit 2009 wurden jedoch keine lokal erworbenen Fälle mehr berichtet. Da aber die übertragende Malariamücke in Irak weiterhin vorkommt, besteht grundsätzlich die Gefahr der erneuten Einschleppung und Etablierung.
Schützen Sie sich daher zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe https://www.auswaertiges-amt.de/blob/251022/943b4cd16cd1693bcdd2728ef29b85a7/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
• Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
• Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen in den Abendstunden und nachts (Malaria).
• Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Eine medikamentöse Vorbeugung (Chemoprophylaxe) ist derzeit nicht empfohlen.
HIV/AIDS
Die Prävalenz von HIV in der Bevölkerung ist sehr gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
• Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
• Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
• Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
• Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
• Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
• Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
• Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera ist in Irak endemisch. Der letzte Ausbruch mit mehreren tausend Erkrankten ereignete sich im Sommer 2015 in der Umgebung von Bagdad. Die Erkrankung wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/cholera/2433480
• Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Krim-Kongo-Fieber
Das Krim-Kongo-Fieber ist eine weitverbreitete Viruserkrankung, die auch in Irak vorkommt und mit erhöhter Blutungsneigung einhergehen kann (hämorrhagisches Fieber). In der Regel wird die Erkrankung durch direkten Kontakt mit Blut oder Fleisch infizierter domestizierter Tiere (z.B. Kühe, Schafe, Ziege, Kamele) oder durch einen Zeckenstich auf Menschen übertragen. Die Therapie erfolgt primär symptomatisch; dem virushemmenden Medikament Ribavirin wird ein positiver Effekt zugeschrieben. Eine Impfung existiert nicht. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.
• Achten Sie auf Schutz vor Zeckenstichen (körperbedeckende Kleidung, festes Schuhwerk)
• Seien Sie vorsichtig beim Umgang mit rohem Fleisch und beim Umgang mit Erkrankten.
MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe Merkblatt MERS. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/mers/2562906
• Vermeiden Sie unnötige Kontakte mit Kamelen.
Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis/2562868 ist in einigen Regionen des Iraks endemisch. Vermeiden Sie dort Süßwasserkontakt.
Luftverschmutzung
• Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen weder technisch noch personell ausreichend. In der Hauptstadt Bagdad steht den diplomatischen Vertretungen das privat betreute Bagdad Diplomatic Support Center zu Verfügung. Zur Nutzung ist allerdings ein vorheriger Vertragsabschluss erforderlich. Als bestes privates einheimisches Krankenhaus kann das St. Raphael Krankenhaus genannt werden, das allerdings nicht über essentiell wichtige Versorgungsmöglichkeiten wie Herzkatheter, Neurochirurgie und moderne Intensivstation verfügt. In Irak sind nicht alle Medikamente durchgehend erhältlich bzw. ein sicherer Ursprung der Medikamente garantiert. Eine Dauermedikation sollte daher in ausreichender Menge mitgeführt werden. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht..
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
• Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
• Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
• Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
• Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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