Jugendschöffen gesucht
Der Landkreis Prignitz nimmt ab sofort Bewerbungen entgegen
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis
2028 gewählt. Gesucht werden im Landkreis Prignitz interessierte Bewerber (m/w/d), die am
Amtsgericht Perleberg sowie am Landgericht Neuruppin als Vertretung des Volkes an der
Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises
Prignitz schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Jugendschöffinnen/Jugendschöffen
benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim jeweiligen
Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis Prignitz wohnen und am 1.
Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche
Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer
Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein
Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, der zum Verlust der
Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch
hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte,
Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu
Jugendschöffinnen/Jugendschöffen gewählt werden.
Jugendschöffinnen/Jugendschöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h., das
Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden
Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen
Beweise würdigen, d. h., die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen, wie in
der Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen,
Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Erfahrung, die eine Jugendschöffin/ein
Jugendschöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem
Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die
Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.
Jugendschöffinnen/Jugendschöffen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung
verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt einer Jugendschöffin/eines Jugendschöffen verlangt in hohem
Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige
Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.
Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Je zwei Jugendschöffinnen/Jugendschöffen sitzen dem Jugendrichter während der
Verhandlung bei. Dabei haben alle drei bei der Urteilsfindung gleiches Stimmrecht.
Gegen beide Schöffinnen/Schöffen kann niemand verurteilt werden.
Im Arbeitsprozess stehende Jugendschöffinnen/Jugendschöffen sind vom Arbeitgeber für die
Schöffentätigkeit freizustellen. Alle Jugendschöffinnen/Jugendschöffen erhalten eine
Aufwandsentschädigung für Sitzungsteilnahmen. Die Teilnahmehäufigkeit reicht von 2-mal
jährlich bis maximal 12-mal jährlich und wird durch Los entschieden.
Interessenten für das Jugendschöffenamt richten ihre Bewerbung bis zum 31.03.2023 an den
Sachbereich Jugend-, Sozial- und Gesundheitsmanagement des Landkreises Prignitz, Berliner
Str. 49, in 19348 Perleberg.
Sie können sich auch per E-Mail an maximilian.winkler@lkprignitz.de bewerben.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Telefonnummer 03876 713-740 oder die o. g. Mailadresse zur
Verfügung.
Bewerbungsunterlagen für das Jugendschöffenamt im Landkreis Prignitz werden per
E-Mail oder postalisch an alle Interessierten zugeschickt.
Des Weiteren sind diese auch auf www.lkprignitz.de in der Rubrik „Aktuelles“ zu finden.