Potsdam

Jugendschöff*innen für die Strafgerichtsbarkeit gesucht – Bewerbung bis 10. April 2023 für die neue Amtsperiode 2024 – 2028 möglich

Jugendschöff*innen sind zu bestimmten Entscheidungen in Strafsachen berufen, in denen die Angeklagten jugendlich oder heranwachsend sind oder auch Erwachsene, durch die ein Kind oder Jugendlicher verletzt wurde. Bei den Amtsgerichten sind hierfür Jugendschöffengerichte und bei den Landgerichten Jugendkammern eingerichtet. Das Amtsgericht und das Landgericht Potsdam suchen für die nächste Amtsperiode interessierte Bürgerinnen und Bürger für dieses Ehrenamt. Die fünfjährige Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2024. Die Landeshauptstadt Potsdam wird dafür eine Vorschlagsliste mit Kandidatinnen und Kandidaten erstellen und den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses zur Beschlussfassung vorlegen. Bewerbungen beim Fachbereich Bildung, Jugend und Sport der Landeshauptstadt Potsdam sind bis zum 10. April 2023 möglich.

Jugendschöff*nnen stehen im Rahmen der Urteilsfindung die gleichen Rechte zu wie Berufsrichtern. In die Vorschlagsliste der Landeshauptstadt Potsdam zum Jugendschöff*innenamt darf jede geeignete Person mit deutscher Staatsbürgerschaft im Alter zwischen 25 und 69 Jahren aufgenommen werden, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in Potsdam wohnt und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Personen, die infolge eines Richterspruchs keine Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben, dürfen das Amt ebenfalls nicht ausüben. Auch Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte, Notare, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer sind vom Amt ausgeschlossen.

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederanzahl. Im Anschluss liegt die Liste nach öffentlicher Bekanntgabe mit Hinweis auf die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit zur Einsicht aus. Nach Ablauf der einwöchigen Frist wird die Vorschlagsliste beim zuständigen Amtsgericht eingereicht.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich mit dem unter www.potsdam.de/ausschreibungen (Sonstige Ausschreibungen) abrufbaren Anmeldeformular bis zum 10. April 2023 zu bewerben. Dort sind auch die näheren Bewerbungsvoraussetzungen veröffentlicht. Die Bewerbungen sind per E-Mail oder Post zu richten an:

E-Mail:

bildung-jugend-sport@rathaus.potsdam.de.

Post:

Landeshauptstadt Potsdam

Fachbereich Bildung, Jugend und Sport

Friedrich-Ebert-Str. 79/81

14469 Potsdam

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