Brandenburg

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt AK Anja Klein

Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beschlossen. Nun wird der Entwurf dem Landtag zur Beratung weitergeleitet. Der Gesetzentwurf basiert auf einem Übereinkommen des Europarates. Das Gesetz zum Übereinkommen sieht vor, dass die bisherigen Maßnahmen zum Schutz von Frauen gegen Gewalt überprüft und bei Bedarf anpasst werden.

Innenminister Michael Stübgen: „In Brandenburg wurden 2021 mehr als 5.000 Fälle häuslicher Gewalt gezählt. Auch für das vergangene Jahr müssen wir leider von ähnlich hohen Zahlen ausgehen –  das legen die bisherigen Auswertungen der Polizeilichen Kriminalstatistik nahe, die gerade erarbeitet und Ende des Monats vorgestellt wird. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf trägt die Landesregierung dazu bei, den Schutz der Opfer häuslicher Gewalt zu verbessern, dieses Deliktphänomen besser zu erkennen und Straftaten effektiver zu verhindern. Denn jeder Fall häuslicher Gewalt ist ein Fall zu viel.“

Mit dem Gesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird unter anderem die elektronische Fußfessel in sogenannten „Hochrisikofällen“ bei potentiellen Sexual- und Gewaltstraftätern, bei Nachstellungen mit hohem Schädigungspotential und zur Kontrolle von Kontakt-, Näherungs- und Rückkehrverboten neu eingeführt. Bereits bei konkreten Gefahren und mit einer von zehn auf 14 Tagen verlängerten Höchstfrist können Wohnungsverweisungen und ein Rückkehrverbot angeordnet werden. Außerdem kann die Polizei Verhaltensauflagen erlassen, die bei Missachtung mit einem Bußgeld verbunden sind.  Darüber hinaus kann die Polizei zur Gefahrenabwehr eine Beratungsstelle kontaktieren, bei der Unterbringung gefährdeter Personen in Schutzeinrichtungen unterstützen oder Kontaktbeschränkungen erteilen.

Dazu wird neben dem Polizeigesetz auch das Ordnungsbehördengesetz angepasst. Außerdem wird im Kindertagesstättengesetz die Befugnis der Verwendung personenbezogener Daten zum Zwecke des Opferschutzes erweitert. Und durch eine Änderung im Brandenburgischen Rettungsdienstgesetz erhalten Notfallärzte, Rettungsassistenten und Notfallsanitäter die Möglichkeit, Hinweise zu Verdächtigen häuslicher Gewalt zu geben.

Kommentar verfassen