Reisen

#Kanada: Reise- und Sicherheitshinweise

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach British Columbia, insbesondere in die Region des Okanagan Sees, wird derzeit abgeraten.
Waldbrände
Seit Mitte Mai 2023 verzeichnet Kanada Waldbrände von ungewöhnlicher Intensität. Dies führt in weiten Teilen Kanadas, aber auch in den USA, zu erhöhter Luftbelastung.
Am stärksten sind aktuell die Northwest Territories und die Provinz British Columbia betroffen, aber auch in anderen Provinzen gibt es zahlreiche Brandherde. Die zuständigen Behörden haben teilweise Evakuierungen aus den Gefahrenzonen angeordnet.
Die Provinzregierung von British Columbia hat den Notstand ausgerufen.
Zusätzliche Informationen bietet das Canadian Interagency Forest Fire Centre (CIFCC). https://www.ciffc.ca/
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und vermeiden Sie nicht notwendige, touristische Reisen in die Provinz British Columbia. Diese Regelung gilt zunächst bis 4. September 2023.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien.
• Leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt Folge.
Sicherheit
Terrorismus
Zum Schutz vor terroristischen Anschlägen wurden die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen verschärft. Bei der Einreise nach Kanada sowie auf innerkanadischen Flügen ist vermehrt mit zeitaufwändigen Kontrollen zu rechnen.
• Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Lage in Kanada ist stabil.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Meiden Sie Demonstrationen.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. In Großstädten und touristischen Zentren kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl. Der Diebstahl von Gepäck aus bzw. vor Touristenhotels ist nicht unbekannt.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
• Führen Sie eine Kopie Ihres Reisepasses getrennt von Ihrem Pass mit sich.
• Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt, auch im bzw. vor dem Hotel.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei unter 911.
Natur und Klima
Kälte und Schneestürme, Überschwemmungen
Es herrscht Kontinentalklima mit kalten, langen Wintern und heißen Sommern, in den Küstenprovinzen Seeklima.
In den Wintermonaten kommt es regelmäßig zu extremer Kälte und teilweise schweren Schneestürmen.
Nach dem Winter können Schneeschmelze und Starkregen zu Überschwemmungen führen. Erd- und Hangrutsche können nicht ausgeschlossen werden.
Busch- und Waldbrände
S. Aktuelles
Von Juni bis September kommt es besonders im Westen Kanadas wie in British Columbia, Alberta, Saskatchewan, Northwest Territories und Manitoba wegen Trockenheit immer wieder zu Busch- und Waldbränden.
Starke Rauchentwicklungen und Sichtbehinderungen können auch in Tourismusgebieten auftreten.
Tropenstürme
In der Hurrikan-Saison von Mai bis November können vereinzelt Tropenstürme auch den äußersten Nordosten Kanadas erreichen und zu heftigem Wind, Starkregen und in der Folge zu Überflutungen führen. Beeinträchtigungen im Reiseverkehr und Unterbrechungen der Strom- und Telekommunikationsnetze sind nicht auszuschließen.
Erdbeben, Vulkane, Tsunamis
British Columbia und Yukon liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten, an den Küsten British Columbias auch zu Tsunamis kommen kann.
• Achten Sie auf Meldungen in den Medien, Wetterberichte und ggf. Hinweise lokaler Behörden wie des Government of Canada zu „Environment and Climate Change“.
• Machen Sie sich bei Aufenthalten in British Columbia und Yukon mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
• Planen Sie bei Waldbränden Ihre Reiseroute sorgfältig mit aktuellen Behördeninformationen und achten Sie auf Hinweise lokaler Behörden wie aktuelle Informationen zu Waldbränden auf einer interaktiven Karte.
• Beachten Sie ggf. die Sturmwarnungen des National Hurricane Center in Miami bzw. des Canadian Hurricane Center und die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland sowie die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein weites Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen.
In Kanada gilt im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten das metrische System: Entfernungen werden in Kilometer angegeben.
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger als in Deutschland, auf Autobahnen max. 100/110 km/h.
Abweichungen der Verkehrsregeln zu Deutschland bestehen z.B. im Rechtsabbiegen bei Rot, an Kreuzungen mit 4-way-stop, Rechtsüberholen auf Autobahnen, Überholverbot von haltenden Schulbussen mit Warnblinker. Es muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,8 und 0,0 für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren oder unter 22 Jahren. Das Führen eines Fahrzeugs unter Cannabis-Einfluss ist verboten.
Es drohen hohe Strafen bei Tempo-, Alkohol- und Cannabisverstößen sowie bei der Benutzung des Mobiltelefons ohne Freisprechanlage während der Fahrt.
Strafzettel sollten bezahlt werden, da sonst bei einer erneuten Einreise nach Kanada Schwierigkeiten auftreten können.
• Informieren Sie sich über die Verkehrsregeln, es gibt auch Abweichungen zwischen Provinzen und Territorien.
• Halten Sie Geschwindigkeitsbegrenzungen ein und zahlen Sie mögliche Strafzettel möglichst noch vor Ort.
Führerschein
Mit dem deutschen Führerschein kann bei touristischen bzw. Besuchsaufenthalten in Kanada je nach Provinz bis zu einer Dauer von drei bzw. sechs Monaten gefahren werden.
• Führen Sie möglichst dennoch auch den Internationalen Führerschein mit.
LGBTIQ
Homosexualität ist in Kanada nicht strafbar, gleichgeschlechtliche Ehen sind möglich. LGBTIQ-Personen und deren Rechte werden in Kanada in der Bevölkerung und durch die politischen Institutionen gemeinhin anerkannt.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Der Kauf kleiner Mengen Cannabis (Marihuana/Haschisch) von staatlich zugelassenen Verkaufsstellen und der Besitz kleiner Mengen Cannabis zum Eigengebrauch unter Beachtung strenger Kriterien werden strafrechtlich nicht mehr verfolgt. Dabei gelten in den verschiedenen Provinzen und Territorien teilweise unterschiedliche Regelungen. Reisende sollten sich im Voraus auf Cannabis-In-Canada http://www.canada.ca/cannabis über die Rechtslage an ihrem Aufenthalt genauestens informieren. Reisende sollten insbesondere beachten, dass jeder Transport von Cannabis über Landesgrenzen hinweg weiterhin nicht gestattet ist.
Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit ist in Kanada verboten. In Fahrzeugen dürfen sich keine geöffneten alkoholischen Getränke in Reichweite des Fahrers befinden. Während kanadischer Feiertage können strengere Regelungen gelten.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Kanadische Dollar (CAD). Die Akzeptanz von Kreditkarten ist sehr hoch, das Abheben von Bargeld mit Bank- und Kreditkarten ist an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten vielerorts möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kanadas https://travel.gc.ca/travel-covid sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungenusavereinigtestaaten/203574?openAccordionId=item-204570-0-panel Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens noch für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt für Aufenthalte von bis zu sechs Monaten zu touristischen, geschäftlichen Zwecken oder zum Transit nach/in Kanada kein Visum.
Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Luftweg nach Kanada ein- bzw. durchreisen wollen, müssen vor Reiseantritt eine elektronische Reisegenehmigung (electronic Travel Authorization – eTA) beantragen. Bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist diese eTA nicht erforderlich.
Für längere Aufenthalte und Erwerbstätigkeiten muss ein Visum vor Einreise beantragt werden.
Näheres zu den kanadischen Einreisebestimmungen bietet die Webseite der kanadischen Regierung http://www.cic.gc.ca/english/visit/index.asp.
Elektronische Reisegenehmigung (eTA)
Die elektronische Reisegenehmigung ist vor Antritt der Flugreise gegen eine Gebühr von 7 CAD (ca. 5 EUR) auf der Webseite der kanadischen Regierung http://www.cic.gc.ca/english/visit/eta-facts-de.asp beantragen. Dies ist auch durch Vertreter von Personen mit körperlicher oder geistiger Behinderung möglich. Nähere Informationen und Anleitungen finden sich auf der Webseite der kanadischen Regierung.
• Beantragen Sie die eTA möglichst frühzeitig. Bei Ablehnung ist mit langen Bearbeitungszeiten zu rechnen, die Anforderung weiterer Nachweise liegt im Ermessen der kanadischen Behörden.
• Benutzen Sie nur die offizielle Webseite der Regierung. Nicht-offizielle Webseiten bieten unter Erhebung deutlich überhöhter Gebühren die Vermittlung der eTA an, die zum Teil von den kanadischen Behörden nicht anerkannt wird.
Einreisekontrolle
Auch Reisende im Besitz einer elektronischen Reisegenehmigung haben keinen Anspruch auf die Einreise nach Kanada. Die endgültige Entscheidung obliegt dem zuständigen kanadischen Grenzpersonal der Einwanderungsbehörde CBSA, das aufgrund einer Befragung über die Einreise entscheidet. Reisende müssen den Beamten überzeugend darlegen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel für den geplanten Aufenthalt verfügen, keine Arbeitsaufnahme beabsichtigen und Kanada nach Ende des Besuchs wieder verlassen. Besonders bei der Vermutung einer Beschäftigung sind die kanadischen Behörden sehr streng.
Bei gewährter Einreise wird die zulässige Aufenthaltsdauer vom Grenzbeamten festgelegt und im Einreisestempel vermerkt. Anträge auf Verlängerung sollten 30 Tage vor Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer gestellt werden.
ESTA-Erfordernis für die Einreise auf dem Landweg in die USA
Die Einreise auf dem Landweg von Kanada in die USA ist für vollständig Geimpfte nur mit gültigem ESTA möglich. Weitere Informationen bieten die zuständigen Behörden. https://help.cbp.gov/s/article/Article-1258?language=en_US
Work Permit
Für die Ableistung von Praktika, die Aufnahme einer Au-Pair-Tätigkeit o. Ä. und andere (auch unbezahlte) Beschäftigungen kann die vorherige Einholung einer Arbeitserlaubnis (work permit) online bei der kanadischen Regierung https://www.canada.ca/en/immigration-refugees-citizenship/services/work-canada.html bzw. über die Botschaft von Kanada in Wien http://www.canadainternational.gc.ca/austria-autriche/contact-contactez.aspx?lang=deu erforderlich sein. Ausnahmen bestehen im Rahmen des deutsch-kanadischen Programms zur Jugendmobilität „International Experience Canada“. Nähere Informationen finden sich ebenfalls auf der Webseite der Regierung.
Doppelstaater
Deutsche Staatsangehörige, die auch die kanadische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen bei Einreise nach Kanada zwingend im Besitz eines kanadischen Reisepasses sein.
Zuständige Auslandsvertretung für Visa
Die Visa- und Einwanderungsabteilung der Botschaft von Kanada in Berlin wurde geschlossen. Zuständig für Antragsteller aus Deutschland ist die Botschaft von Kanada in Wien/Österreich. http://www.canadainternational.gc.ca/austria-autriche/contact-contactez.aspx?lang=deu Anträge im Rahmen des deutsch-kanadischen Abkommens zur Jugendmobilität (International Experience Canada https://www.canada.ca/en/immigration-refugees-citizenship/services/canadians/international-experience-canada/about.html) können nur online gestellt werden.
Minderjährige
Bei Minderjährigen, die allein, mit nur einem Elternteil oder einer dritten Person nach Kanada einreisen, muss mit einer Befragung über die Reiseumstände durch die Grenzbeamten gerechnet werden. Für diesen Fall sollten Nachweise über das Sorgerecht und eine schriftliche Einverständniserklärung des/der abwesenden Sorgeberechtigten mit deren Daten und Erreichbarkeiten in englischer oder französischer Sprache bereitgehalten werden.
• Beachten Sie die Hinweise auf der Webseite der kanadischen Regierung.
Einfuhrbestimmungen
Zahlungsmittel ab einem Gegenwert von 10.000 CAD müssen bei Einreise deklariert werden.
Bitte beachten Sie bei der Einfuhr alkoholischer Getränke die Mindestaltersgrenze von 19 Jahren (bzw. 18 Jahre in der Provinz Alberta). Die zulässige Höchstmenge der Einfuhr für Spirituosen, Wein und Bier bietet der kanadische Zoll. http://www.cbsa-asfc.gc.ca/travel-voyage/bgb-rmf-eng.html
Das Verbringen von Cannabis über die Landgrenzen Kanadas ist nicht gestattet.
Die Einfuhr von Waffen muss bei Einreise deklariert werden. Bei einem zulässigen Grund für die Einfuhr wird eine Genehmigung (sog. temporary registration permit) für bis zu 60 Tage erteilt.
Lebensmittel und Pflanzen müssen grundsätzlich bei Einreise deklariert werden.
Haltbare deutsche Spezialmedikamente können in den erforderlichen Mengen und unter Vorlage des Rezepts mitgebracht werden.
Die Einfuhrbestimmungen ändern sich regelmäßig, die aktuell geltenden Vorschriften bietet die Canadian Food Inspection Agency (CFIA). https://inspection.gc.ca/food/information-for-consumers/travellers/bringing-food-plant-animal-and-related-products-in/eng/1389648337546/1389648516990
• Sollten Ihre Fragen dort nicht beantwortet werden, erhalten Sie weitergehende Zollinformationen für Kanada bei der kanadischen Botschaft in Wien.
Heimtiere
Informationen zur Einreise mit Heimtieren erhalten Sie auf der Webseite der Canadian Food Inspection Agency (CFIA) http://www.inspection.gc.ca/animals/terrestrial-animals/imports/policies/live-animals/pets/eng/1326600389775/1326600500578. Die Impfvoraussetzungen unterscheiden sich je nach Heimtierart, für Hunde und Katzen ist stets ein Nachweis über eine Tollwutimpfung erforderlich. Der EU-Heimtierausweis wird als Nachweis für bestehenden Impfschutz akzeptiert.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Kanada sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden bei Aufenthalten in den nördlichen Landesteilen eine Impfung gegen Hepatitis B empfohlen, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Tollwut.
• Die Meningitisimpfung (Schutzimpfung gegen Hirnhautentzündung) gehört in Kanada zum Standardimpfprogramm für Kinder und Jugendliche, sie ist als Reiseimpfung für diesen Personenkreis empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Medizinische Versorgung
Sanitäre und hygienische Verhältnisse entsprechen weitgehend denen in Deutschland. Das Gesundheitssystem in Kanada ist staatlich organisiert. Arzttermine sind sehr schwer zu bekommen. Im Bedarfsfall kann eine  sogenannte „Walk-in Clinic“ und/oder im Notfall die Notaufnahme eines Krankenhauses aufgesucht werden. Behandlungen sind allerdings teuer und erfolgen mit Ausnahme von Erstmaßnahmen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oft nur gegen Vorkasse oder zumindest direkte Bezahlung.
Das Leitungswasser ist trinkbar, enthält jedoch relativ viel Chlor, was den Geschmack beeinträchtigt.
Die Versorgung mit Medikamenten ist in Kanada gut. Verschreibungspflichtige Medikamente können mit kanadischem Rezept beschafft werden. Haltbare deutsche Spezialmedikamente können in den erforderlichen Mengen und unter Vorlage des Rezepts mitgebracht werden.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Kommentar verfassen