Reisen

#Katar: Reise- und Sicherheitshinweise

COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der katarischen Regierung. https://covid19.moph.gov.qa/EN/Pages/default.aspx
Bei einem positiven COVID-19-Testergebnis nach Einreise sind Erkrankte verpflichtet, sich in Selbstisolation zu begeben.
Weitere, zu beachtende Einreisebestimmungen (obligatorische Krankenversicherung), siehe Einreise und Zoll.
Die gesonderten Einreisebestimmungen für katarische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis veröffentlicht das katarische Gesundheitsministerium. https://covid19.moph.gov.qa/EN/travel-and-return-policy/Pages/default.aspx
Ausreise und Transit
Der internationale Transit über den Flughafen Doha ist möglich. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden darf, maximal 24 Stunden aufhalten. Die Reisenden müssen nachweislich die Einreisebedingungen des Zielstaates erfüllen. Über die jeweiligen Beförderungsbedingungen informieren die Fluggesellschaften.
Beschränkungen im Land
Eine Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske besteht nur in Gesundheitseinrichtungen. Geschäfte und Restaurants sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Bei einem positiven COVID-19-Test nach Einreise sind Erkrankte verpflichtet, sich in Selbstisolation zu begeben.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium, https://covid19.moph.gov.qa/EN/travel-and-return-policy/Pages/default.aspx Hotline: 16000.
Empfehlungen
• Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der katarischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das katarische Gesundheitsministerium (Hotline 16000).
Sicherheit
Terrorismus
Katar war bislang nicht Ziel terroristischer Anschläge, dennoch kann die Möglichkeit eines Anschlags nicht ausgeschlossen werden.
• Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist stabil. Im Konflikt zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain und Ägypten kam es beim Gipfeltreffen des Golfkooperationsrats in Al-Ula am 5. Januar 2021 zu einer Wiederannäherung, die zu einer sukzessiven Wiederaufnahme direkter Flug- und Schifffahrtsverbindungen –mit Ausnahme von Verbindungen zwischen Bahrain und Katar- geführt hat.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Berücksichtigen Sie bei politischen Äußerungen die sensible politische Lage zwischen Katar und den genannten Nachbarstaaten.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist niedrig, dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Insbesondere Frauen sollten in Taxis den örtlichen Gepflogenheiten entsprechend die hinteren Sitze benutzen.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht teilweise feuchtheißes Tropenklima mit gelegentlichen Sandstürmen.
In den Wintermonaten kommt es gelegentlich zu Starkregenereignissen, die zur Überschwemmung einzelner Straßenzüge und damit zu Einschränkungen im Verkehr führen können.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Der eingestellte direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten wurde sukzessiv wiederaufgenommen. Derzeit bestehen noch keine Flug-/Schiffsverbindungen zwischen Katar und Bahrain. Der Übergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist wieder geöffnet.
Der Tourismus der Hauptstadt Doha ist gut entwickelt. Der internationale Flughafen (Hamad International Airport) ist modern. Es gibt eine ausreichende Zahl internationaler Hotels unterschiedlicher Standards und Preisklassen. Außerhalb von Doha ist das Angebot minimal.
Das Angebot an Hotels in Katar ist zwar gestiegen, wird der starken Nachfrage aber saisonal bedingt, insbesondere durch Sportveranstaltungen, noch nicht immer gerecht.
Reisen innerhalb Katars unterliegen keinen besonderen Beschränkungen.
Transportmittel sind in erster Linie Taxis, Limousinen-Service oder Mietwagen. Die 2019 eröffnete Metro verkehrt in hoher Taktung auf drei Linien und bindet u.a. den Flughafen an die Innenstadt an, regelmäßig verkehrende Zubringerbusse erweitern das Netz des öffentlichen Nahverkehrs. Reguläre Buslinien sind hingegen unzuverlässig und nicht zu empfehlen.
Der Straßenverkehr ist bei guten Straßenverhältnissen geprägt von hohen Geschwindigkeiten, vielfach riskantem Fahrverhalten und vielen Unfällen. Bei Unfällen ist das Verlassen des Unfallortes verboten, bis die Polizei eintrifft und dies gestattet. Unfallfahrzeuge sollten bei Fahrtüchtigkeit von der Fahrbahn entfernt werden, um den Verkehr nicht weiter zu behindern. Zur Regulierung des Schadens ist stets ein Polizeibericht erforderlich.
Fahrten in die Wüste sowie in die schwer zugänglichen Gebiete insbesondere im Norden und Westen Katars bergen für Touristen erhebliche Gefahren, insbesondere durch schwer befahrbares Gelände, Mehrverbrauch von Treibstoff und Wasser.
Telefonieren während der Fahrt, Alkohol am Steuer und auch beleidigende Gesten werden mit zum Teil hohen Geldstrafen geahndet.
• Sofern Sie von Doha über Drittstaaten nach Saudi-Arabien, Bahrain, Ägypten oder in die Vereinigten Arabischen Emirate reisen wollen, erkundigen Sie sich vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen dieser Länder. Dies gilt insbesondere bei in Doha ansässigen Personen mit katarischer Aufenthaltsgenehmigung (Residence Permit).
• Buchen Sie Hotels rechtzeitig.
• Fahren Sie vorsichtig und defensiv und vermeiden Sie auch das Gestikulieren.
• Bleiben Sie im Fall eines Unfalls beim Fahrzeug.
• Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste nur mit geländegängigen allradbetriebenen Fahrzeugen und möglichst im Konvoi bzw. mit Hilfe eines Reiseveranstalters.
• Nehmen Sie bei Wüstentouren stets ausreichend Benzin- und Wasservorräte sowie ein Mobiltelefon mit.
• Hinterlassen Sie Informationen über Ihre Route und geplante Rückkehr beim Hotel oder Gastgeber.
Führerschein
Sofern Sie mit einem Besuchs- oder Touristenvisum eingereist sind, ist das Führen eines Fahrzeuges mit einem deutschen Führerschein für eine Dauer von bis zu sieben Tagen ab Einreise gestattet.
Wenn Sie ein Fahrzeug für mehr als sieben Tage führen möchten, müssen Sie eine katarische vorläufige und für drei Monate gültige Fahrerlaubnis beantragen. Diese vorläufige Fahrerlaubnis kann verlängert werden.
Wenn Sie neben einem deutschen Führerschein den Internationalen Führerschein besitzen, dürfen Sie ein Fahrzeug für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten ab Einreise führen. Ein Mietwagen kann allein mit dem Internationalen Führerschein nicht gemietet werden; es ist zusätzlich die Vorlage des nationalen Führerscheins notwendig. Detaillierte Informationen des katarischen Straßenverkehrsamtes bietet Hukoomi https://hukoomi.gov.qa/en/.
• Bitte denken Sie daran, Ihren Internationalen Führerschein vor der Ausreise nach Katar zu beantragen.
Besondere Verhaltensweisen/Ramadan
Angesichts anhaltender Spannungen und Ereignisse in manchen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende auch in Katar in der Öffentlichkeit, insbesondere in der Umgebung religiöser Einrichtungen, zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag, z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden, und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen.
LGBTIQ
Das Strafrecht in Katar ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Es sollte Reisenden bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Die Gebräuche und Gesetze von Katar sind stark durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt. Trunkenheit und der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit sind verboten, ebenso wie die Einfuhr von Alkohol nach Katar. In lizenzierten Hotels wird Alkohol ausgeschenkt. Es sollte Reisenden bewusst sein, dass der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden können. Das kann im Extremfall bedeuten, dass es bei Anzeige einer Vergewaltigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Opfers wegen „außerehelichen Geschlechtsverkehrs“ kommt. Auch nichteheliche Schwangerschaften können im Extremfall und bei Anzeige entsprechend strafrechtlich verfolgt werden.
Schwangere Frauen können aufgefordert werden, eine Heiratsurkunde vorzulegen, wenn sie in Katar medizinisch versorgt werden. Unverheirateten schwangeren Frauen und Opfern sexueller Übergriffe bietet die Deutsche Botschaft Doha an, sich zuerst an sie zu wenden, bevor sie sich in Katar behandeln lassen oder Kontakt zu den katarischen Behörden aufnehmen.
In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in Katar als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Katarische Behörden pflegen eine Null-Toleranz Politik gegenüber Drogenvergehen. Die Strafen für Drogenkonsum, -handel, -schmuggel und –besitz (auch in kleinen Mengen) sind hart. Sie können lange Gefängnisstrafen, hohe Geldstrafen und/oder Deportation umfassen. Drogenhandel kann die Todesstrafe zur Folge haben.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Katar Riyal (QAR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten mit Kredit- und Bankkarten als auch die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich.
Einreise und Zoll
Siehe auch Aktuelles – Einreise
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Obligatorische Krankenversicherung
Seit dem 1. Februar 2023 ist bei der Einreise nach Katar für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen der Abschluss einer vom katarischen Gesundheitsministerium https://www.moph.gov.qa/english/derpartments/policyaffairs/hfid/Pages/Health-Insurance-Scheme.aspx akkreditierten Krankenversicherung obligatorisch. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch andere internationale Reisekrankenversicherungen akzeptiert. Informationen bietet Visit Qatar. https://visitqatar.com/intl-en/practical-info/health-insurance
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja, mit Visum
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige, die beabsichtigen, von Doha via Oman oder Kuwait nach Saudi-Arabien, Bahrain, Ägypten oder in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) zu reisen, sollten sich vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen dieser Länder informieren.
In Katar lebende deutsche Staatsangehörige können im Rahmen des Visa Waiver Agreements zwischen der EU und den VAE visumfrei in die VAE einreisen. Der katarische Aufenthaltstitel ist insofern unschädlich.
Ungeachtet dessen ist zu beachten, dass jede Einreiseentscheidung der Souveränität des Gastlandes obliegt und im Einzelfall vom oben genannten Grundsatz abweichen kann.
Visum
Siehe auch Einreise und Zoll – Obligatorische Krankenversicherung
Deutsche Staatsangehörige mit regulärem Reisepass können entweder ein „Visum-Waiver“ oder ein Visum bei Einreise beantragen. Inhaber von vorläufigen Pässen müssen ein Visum vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung von Katar beantragen.
Internationale Hayya-Card-Inhaber können bis zum 24. Januar 2024 mit ihrer Hayya-Card nach Katar einreisen. Informationen zur Einreise und den vorzulegenden Begleitunterlagen finden Sie auf dem Hayya-Portal. https://hayya.qatar2022.qa/en/web/hayya/faq
Visum-Waiver bei Einreise
Mit einem regulären Reisepass kann ein Visum-Waiver mit einer Gültigkeit von 180 Tagen bei Einreise beantragt werden. Dieses berechtigt zur mehrfachen Einreise und einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Gültigkeitszeitraum.
Der Visum-Waiver wird bei Vorlage geeigneter Nachweise für den Grund der Reise, die Unterkunft sowie den geplanten Rück- oder Weiterflug gebührenfrei erteilt.
Diese Regelung gilt für touristische und Besuchsreisen sowie für Geschäftsreisen und für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha, aber nicht für Inhaber vorläufiger Reisepässe (siehe unten).
Visum bei Einreise („on arrival“) für Katar und Oman
Deutsche Staatsangehörige können mit einem regulären Reisepass gegen eine Gebühr von 100 QAR bei Einreise am Flughafen Doha auch ein gemeinsames Visum – bezeichnet als „Tourist Joint Visa for Qatar and Oman“ – für touristische Reisen in Katar und Oman beantragen.
Das Visum berechtigt zu mehrfacher Ein- und Ausreise und zu je 30 Tagen Aufenthalt in Katar und Oman.
Visum vor Einreise
Inhaber von vorläufigen Reisepässen müssen vorab ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragen. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich. Der Antrag sollte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten/-/202656 mindestens vier Wochen vor Abreise gestellt werden. Der vorläufige Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Einreisekontrolle und Einreiseverweigerungen
In Einzelfällen wurde deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, in der Regel aus dem arabischen Raum, ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Katar verweigert.
• Wenn Sie zu diesem Personenkreis zählen und eine wichtige Reise nach Katar planen, erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin, ob Sie dort ein Visum vor der Einreise beantragen können, um nicht Gefahr zu laufen, nicht nach Katar einreisen zu dürfen.
Längerfristiger Aufenthalt
Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen. Das polizeiliche Führungszeugnis sowie weitere Personaldokumente müssen dann vom Bundesverwaltungsamt mit einer Überbeglaubigung versehen und anschließend von der katarischen Botschaft in Berlin legalisiert werden.
Für die Validierung eines deutschen Hochschulzeugnisses gilt ein gesondertes Verfahren. Nähere Informationen können bei der katarischen Botschaft erfragt werden.
Ausreisesperre („Travel Ban“)
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen im Sinne einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer bzw. schon deren Vorwurf hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Selbst Banken verhängen ‚automatisch‘ einen Travel Ban, sofern das Arbeitsverhältnis gekündigt wird und nicht sämtliche Schulden auf dem Konto beglichen sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Bank über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren.
• Informieren Sie sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage.
Minderjährige
Für Kinder, die mit einem Kinderreisepass und nicht in der Begleitung mindestens eines Elternteils reisen, muss das Visum ebenfalls vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragt werden. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- oder die Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung, Wertpapieren, Edelmetallen oder Edelsteinen im Wert von mehr als 50.000 QAR oder dem entsprechenden Betrag in Fremdwährung muss bei Ein- und Ausreise per Meldeformular der katarischen Generalzollbehörde angezeigt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Haftstrafe, Geldstrafe oder der Beschlagnahmung geahndet.
Die Einfuhr von Drogen, Alkohol und pornografischem Material sowie religiösen Büchern und Materialen ist strengstens untersagt. Die Einfuhr von Schweinefleisch ist ebenfalls nicht gestattet.
Wenn Medikamente eingenommen werden müssen, sollten folgende Unterlagen mitgeführt werden:
Ärztliches Attest/Rezept in englischer Sprache, das nicht älter als sechs Monate sein darf und folgende Angaben enthält:
1 Daten des Patienten mit Angabe von Namen, Alter und evtl. weitere wichtige Informationen
2 Diagnose
3 Behandlungsplan und –dauer
4 Medizinische Empfehlungen zur Einnahme
5 Der wissenschaftliche Name der Substanz, der Name des Medikaments, die verschriebene Dosis, die benötigte Menge
6 leserlicher Stempel des behandelnden Arztes/der Klinik
7 Das Attest/Rezept sollte sich auf einem offiziellen Schreiben des Arztes/der Klinik befinden, mit Briefkopf, der die Adresse und Kontaktnummern enthält
8 Passkopie des Patienten
Weitere Informationen zu für die Einfuhr erlaubten und verbotenen Substanzen
„gelbe“ Liste narkotischer und psychoaktiver Substanzen https://www.incb.org/incb/en/narcotic-drugs/Yellowlist/yellow-list.html (Einfuhr für den eigenen Gebrauch für bis zu 30 Tage erlaubt)
„grüne“ Liste psychotroper Substanzen https://www.incb.org/incb/en/psychotropics/green-list.html (Einfuhr für den eigenen Gebrauch für bis zu 2 Monate erlaubt)
Heimtiere
• Bitte beachten Sie die Bestimmungen der lokalen Behörden.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
• Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
• Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
• Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
• Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/mers/2562906
• Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Katar genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
• Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
• Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
• Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
• Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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