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Keine Balkon-Solaranlagen in Hochhäusern – Wohnungsbaugesellschaften unterstützen Genehmigungsverfahren nicht

Berlin (ots)

 

Balkonkraftwerke sind genehmigungsfrei – aber nicht in jeder Höhe. Die Mini-Solaranlagen für den Balkon werden immer beliebter und die Anbringung in Berlin mittlerweile sogar vom Land gefördert. Aber Mieter in Hochhäusern haben das Nachsehen, denn an Hochhäusern darf man sie nicht genehmigungsfrei anbringen, sondern muss einen extra Bauantrag stellen. Nach SUPER.MARKT-Recherchen lehnen das aber offenbar alle Wohnungsbauunternehmen der Region ab.

Es sei „… sehr aufwendig Bauanträge zu erstellen, weshalb wir dies auch in Zukunft für die Balkonkraftwerke bei Hochhäusern nicht anbieten können.“

So antwortet die Berliner Wohnungsbaugesellschaft Degewo auf SUPER.MARKT-Nachfrage. Auch bei den anderen fünf kommunalen Berliner Wohnungsbaugesellschaften sowie bei denen in Cottbus und Frankfurt/Oder wird das so ersehen, ergeben die rbb-Recherchen.

Das sei nicht mehr zeitgemäß und ein Unding, findet Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein:

„Wir fordern zumindest von den mittleren Wohnungsunternehmen, von den landeseigenen Wohnungsunternehmen, dass sie eine Vorreiterrolle übernehmen. Vorreiterrolle bedeutet, sie müssen selbst aktiv dafür sorgen, dass die Mieter informiert werden. Sie müssen jemand bereitstellen, sie müssen Info-Blätter verteilen, sie müssen einheitliche Kriterien entwickeln, um diese Stecker-Solaranlagen praktikabel zu machen und das Verfahren zu erleichtern.“

In dem SUPER.MARKT vorliegenden Fall hatte ein Mieter eines Plattenbau-Hochhauses in Marzahn eine Mini-Solaranlage an seinem Balkon angebracht und bekam nach einem halben Jahr von seinem Vermieter, der Wohnungsbaugesellschaft Degewo die Aufforderung, die Anlage zu demontieren, da man Balkonkraftwerke nur genehmige, wenn keine aufwendigen externen Antragsverfahren durchgeführt werden müssten.

Die Wohnungsbaugesellschaft beruft sich auf die Bauordnung, die besagt, dass bei Hochhäusern Mini-Solaranlagen nicht genehmigungsfrei sind, sondern eine Baugenehmigung benötigen. Nachvollziehbar sei das, findet Dr. Jörg Lippert vom Verband der Wohnungsunternehmen, BBU:

„Zum einen haben sie mehr Lasten zu tragen. Zweites Thema ist, dass man gerade bei Hochhäusern höhere Brandschutzanforderungen hat, weil man ja die Menschen, wenn es denn zu solchen Fällen kommt, auch retten können aus den Gebäuden und gerade deshalb haben solche hohen Gebäude über 22 Meter Traufe starke Regeln.“

Dem widerspricht Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein, der einen einfacheren Weg für die Installation von Mini-Solaranlagen auch in Hochhäusern begrüßen würde:

„Auch Balkonpflanzen können runterfallen. Warum sollte jetzt ausgerechnet ein PV-Solaranlage wesentlich anders behandelt werden als Pflanzenanhäufung auf einem Balkon. Natürlich ist die Sicherheit in der Tat wichtig, aber wir denken nicht, dass es eine Baugenehmigung bei so einer kleinen Anlage bedarf!“

Die Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen teilt mit:

„Möglichkeiten zukünftiger Verfahrenserleichterungen werden gerade geprüft.“

In dem SUPER.MARKT vorliegenden Fall musste der Betroffene seine Mini-Solaranlage außen am Balkon wieder abbauen – und hat sie nun auf seinem Balkon aufgestellt.

Alle Details und weitere Informationen: rbb-Verbrauchermagazin SUPER.MARKT 6.3.23, 20:15 Uhr im rbb Fernsehen.

Shortlink nach 21:00 Uhr: rbburl.de/supermediathek

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