Potsdam

Kompromiss zum finanziellen Beitrag der Landeshauptstadt an der Pflege der Potsdamer Parks der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten

Parkeintritt soll verhindert werden / Bürgerbeirat möglich / Neue Vereinbarung soll im September den Stadtverordneten vorgelegt werden

Im Ergebnis mehrerer Gesprächsrunden zwischen der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur Brandenburg, Dr. Manja Schüle, und Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert, sowie der Verwaltung und der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) ist die Fortsetzung des kostenlosen Parkeintritts für die kommenden Jahre möglich. Zu ersten Ergebnissen der Gespräche hatte sich Ministerin Dr. Manja Schüle heute geäußert und dabei deutlich gemacht, dass sie einem Eintritt in den Park Sanssouci nicht zustimmen werde. „Damit hat sich das Land Brandenburg als eines der drei Stifter klar und eindeutig positioniert“, so Mike Schubert.

„Ich danke der Ministerin und auch Stiftungs-Generaldirektor Prof. Vogtherr für die in der Sache harten, aber konstruktiven Gespräche in den vergangenen Wochen“, so der Oberbürgermeister weiter. Wichtig dabei war es, einen Vorschlag für die dringend benötigte Parkpflege zu präsentieren, der es der Stiftung dennoch ermöglicht, das Pflegedefizit zu minimieren. „Die Stiftung hat meinen Vorschlag aufgenommen und für sich geprüft, ob über das Teilhabechancengesetz Personal für die Stiftung gewonnen werden kann. Auch in meiner Zeit als Sozialbeigeordneter hatte ich versucht, die Stiftung als Partner für dieses Arbeitsmarktprojekt zu begeistern. Die Stiftung kann sich vorstellen, geförderte Personen in den Parkanlagen zu beschäftigen und das dies Teil einer Kompromissfindung ist. Dies freut mich umso mehr, weil wir so den Park für alle offenhalten können und gleichzeitig Menschen wieder eine Chance am Arbeitsmarkt geben. Damit hat das Projekt einen doppelten Nutzen.“

Darüber hinaus wird die Landeshauptstadt der Stiftung vorschlagen, den Zuwendungszweck der städtischen Mittel zu vereinfachen und nicht mehr an spezielle Personalausgaben zu binden. Damit erhält die Stiftung zusätzliche Flexibilität bei der Verwendung in den Potsdamer Parkanlagen.

Dadurch ist es gelungen, entsprechend des Stadtverordnetenbeschlusses den Beitrag der Landeshauptstadt um 200.000 Euro zu senken. Da sowohl die Förderung aus dem Teilhabechancengesetz auf eine Mehrjährigkeit ausgelegt ist als auch die Stiftung Sicherheit in ihrer Wirtschaftsplanung benötigt, müsste aber entgegen der bisherigen Beschlusslage eine Vereinbarung erneut über fünf Jahre geschlossen werden.

„Der kostenfreie Zugang zu den Potsdamer Schlossgärten bleibt weiter unser Ziel“, so Oberbürgermeister Mike Schubert. „Wir wollen die Gespräche mit der Stiftung jetzt in einer neuen Vereinbarung abschließend verhandeln und diese im September in die Stadtverordnetenversammlung einbringen.“ In dieser Vereinbarung wird auch ein Vorschlag für einen Beirat sein. Das ist ein weiteres Ergebnis der Gespräche mit der Kulturministerin.

Ministerin Schüle unterstützt außerdem die Einrichtung eines Bürgerbeirates, wie er sich auch im Stadtverordnetenbeschluss findet. Da die Stiftung nach ihrer Satzung im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Bewahrung und Pflege der Schlösser und Gärten auch die Nutzung als Erholungsgebiet gewährleistet, sollen die vom Generaldirektor erlassenen Parkordnungen der Erhaltung der Anlagen einerseits und der Benutzung durch die Öffentlichkeit andererseits Rechnung tragen. „Um die Potsdamer Bürgerschaft bei der Gestaltung der Parks als Erholungsgebiet besser einzubinden, ihre Vorschläge und Hinweise zu beraten und in die Überlegungen der Stiftung einfließen zu lassen sowie Nutzungskonflikte zu vermeiden, wäre ein Bürgerbeirat eine gute Sache“, so Oberbürgermeister Schubert.

Ausdrücklich begrüßt der Oberbürgermeister, dass es auch zur Nowawiese einen Kompromiss geben soll. Das im Rahmen der Möglichkeiten des Umgebungsschutzes für die Weltererbe-Parks Kompromisse zwischen Denkmalvorgaben und öffentlicher Nutzung möglich sind, ist ein gutes Signal für das Miteinander zwischen SPSG, oberer Denkmalbehörde und der Landeshauptstadt Potsdam.

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