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Kontrollen im Güterverkehr

BAB 24 / Walsleben – Gestern gegen 07.40 Uhr kontrollierten Mitarbeiter der Sonderüberwachungsgruppe der Polizei einen Kleintransporter an der Autobahnraststätte Walsleben. Bei der Wiegung des Fahrzeugs wurde eine Überladung von 54 Prozent festgestellt. Statt der erlaubten 3.500 kg wog das Fahrzeug 5.400 kg. Die Weiterfahrt wurde bis zur Ab- oder Umladung und dem Erreichen des erlaubten zulässigen Gesamtgewichts untersagt. Fahrer und Halter des Fahrzeugs müssen nun jeweils ein Bußgeld über 235 Euro zahlen.

Bei einer weiteren Kontrolle an der Anschlussstelle Herzsprung wurde gegen 09.00 Uhr ein Großraumtransport aus Österreich ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung festgestellt. Ein hinzugerufener Gutachter stellte zudem erhebliche Mängel an der Bremsanlage fest, sodass die Weiterfahrt untersagt wurde. Der Fahrer musste eine Sicherheitsleitung in Höhe von 500 Euro leisten.

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