Kurze Zündschnur
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle konnte Donnerstagnacht ein 18-jähriger Autofahrer in Teltow den Beamten keinen Führerschein vorweisen, da er diesen nicht mit sich führte. Da der Gesetzgeber hierfür ein Verwarngeld vorsieht, welches die Beamten verhängten, erzürnte der junge Mann derart, dass er die Beamten kurzerhand beleidigte. In weiterer Konsequenz wurde gegen den Heranwachsenden eine Strafanzeige aufgenommen.