Brandenburg

Landesinitiative „Kindeswohl im Blick“ gestartet

Kooperationsvereinbarung unterzeichnet – Landesinitiative konstituiert – Plenum des Bündnisses Gesund Aufwachsen tagt

Jedes Kind hat das Recht, gesund und unversehrt aufzuwachsen, das ist der Grundkonsens der Landesinitiative „Kindeswohl im Blick“ zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie bei Kindern und Jugendlichen und deren Familien. Die Partnerinnen und Partner der Brandenburger Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der Nationalen Präventionsstrategie haben die Kooperationsvereinbarung zur Landesinitiative „Kindeswohl im Blick“ unterzeichnet. Jetzt geht es darum, weitere Unterstützer zu gewinnen. Unter anderem soll für besonders vulnerable Gruppen wie Kinder und Jugendliche mit psychischen Beschwerden der Zugang zu Präventions-, Behandlungs- und Beratungsangeboten erleichtert werden. Dazu werden Schnittstellen geschaffen und die Zusammenarbeit zwischen Akteuren und Angeboten verbessert, die Kinder und Jugendliche sowie deren Familien begleiten.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Prävention und Gesundheitsförderung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Sie spielen in allen Lebensbereichen eine wichtige Rolle. In Brandenburg sind bereits umfassende Unterstützungs-, Behandlungs- und Begleitungsstrukturen für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern vorhanden. Diese gilt es jetzt zu festigen und weiterzuentwickeln. Ich bin froh, dass wir dazu starke Partner an unserer Seite haben. Der Landesregierung ist bewusst, dass die Eindämmungsmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor einer Infektion mit dem Corona-Virus Kinder und Jugendliche in besonderer Weise getroffen haben.“

Daniela Teichert, Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse: „Gesundheit muss gerecht sein. Sie darf nicht vom Geldbeutel, Bildungsstand, Wohnort oder sozialem Status abhängen. Gerade Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, gesund aufzuwachsen, um ihre Potenziale entdecken und entfalten zu können. Die Realität sieht aber leider oft anders aus. Unsere gemeinschaftliche Verantwortung besteht deshalb darin, Gesundheit wirklich gerecht zu gestalten. Indem wir allen Menschen einen niedrigschwelligen Zugang zu Gesundheitsangeboten und Gesundheitsaufklärung ermöglichen. Dieser Verantwortung stellen wir uns mit der heute startenden Landesinitiative.“

Daphne Bongardt, Leiterin der Landesvertretung Berlin-Brandenburg des BKK Landesverbandes Mitte: „Gesundheit beginnt im Kindesalter. Für die Betriebskrankenkassen ist es daher wichtig, die Akteure der gemeinsamen Initiative zu unterstützen. Gemeinsam legen wir den Grundstein für eine gesunde Lebensweise.“

Susanne Hertzer, Leiterin der TK-Landesvertretung Berlin/Brandenburg: „Mobbing, Bewegungsmangel, seelische Belastungen und falsche Ernährung stellten schon vor Corona eine wachsende Gefahr für die psychische und physische Gesundheit unserer Kinder dar. Der Lockdown hat viele dieser Probleme noch verstärkt. Wir müssen deshalb gemeinsam jede Anstrengung unternehmen, Hilfs- und Präventionsangebote noch bekannter zu machen, uns besser zu vernetzen und bei allem, was wir tun, das Wohl der Jugend im Blick zu behalten. Politik für Kinder ist Politik für unsere Zukunft.“

Partner der Landesinitiative „Kindeswohl im Blick“ sind: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, BKK Landesverband Mitte, IKK Brandenburg und Berlin, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse und Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, die Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, Handelskrankenkasse (hkk) und HEK – Hanseatische Krankenkasse, die Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, die Deutschen Rentenversicherung Bund und die Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die Unfallkasse Brandenburg sowie das Land Brandenburg.

Die Landesinitiative Kindeswohl im Blick geht insbesondere auf einen Beschluss des Bündnisses Gesund Aufwachsen zu den Pandemiefolgen für Kinder und Jugendliche aus dem Jahr 2020 zurück. Im Mai 2021 hat der Landtag Brandenburg dann den Beschluss „Kindeswohl im Blick behalten, Kindergesundheit schützen“ gefasst.

Im Fokus der Landesinitiative steht die Verbesserung des Zugangs vulnerabler Zielgruppen zu Angeboten der Prävention, Behandlung, Beratung und Begleitung. Dies soll erreicht werden durch

  • die Weiterentwicklung und Vernetzung bestehender Angebote sowie
  • die Stärkung der Schnittstellen und der Zusammenarbeit zwischen denjenigen Akteuren und Angeboten, die Kinder und Jugendliche einschließlich ihrer Familien (z.B. im Bildungssystem, der Jugend- und Sozialhilfe, der Gesundheitsförderung und in der medizinischen Versorgung) unterstützen.

So wollen die Partner unter anderem ein Unterstützungsnetzwerk aufbauen, das alle diejenigen Institutionen und Personen einbindet, die einen Beitrag zur Landesinitiative und zur Umsetzung ihrer Arbeitsprogramme leisten ohne selbst Partner der Kooperationsvereinbarung zu sein.

Das 9. Plenum des Bündnisses Gesund Aufwachsen tagt heute im Potsdam Museum am Alten Markt. Das Bündnis Gesund Aufwachsen ist das Netzwerk für Kinder- und Jugendgesundheit im Land Brandenburg. Die Partner*innen im Bündnis verfolgen das gemeinsame Ziel, die Bedingungen für ein gesundes Aufwachsen für Kinder und Jugendliche unter dem besonderen Gesichtspunkt gesundheitliche Chancengleichheit zu gestalten. www.buendnis-gesund-aufwachsen.de

Hintergrund

In Brandenburg haben die Vertreterinnen und Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen und der Renten- und Unfallversicherung mit dem Gesundheitsministerium im März 2017 eine Landesrahmenvereinbarung zum bundesweiten Präventionsgesetz unterzeichnet.

Das Bundesgesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (kurz: Präventionsgesetz) trat am 25. Juli 2015 in Kraft. Kern ist die nationale Präventionsstrategie (§ 20d SGB V), mit der die Gesundheitsförderung direkt im Lebensumfeld der Menschen aller Altersgruppen, insbesondere in den Kommunen, in Kitas, Schulen, in Betrieben und in Pflegeeinrichtungen, gestärkt werden soll. Zur konkreten Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie auf Länderebene sieht das Gesetz den Abschluss von Landesrahmenvereinbarungen zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen, der Ersatzkassen, der Pflegekassen, den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und gesetzlichen Unfallversicherung und den Bundesländern vor (§ 20f SGB V).

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