Brandenburg

„Landeskinderregelung“ für Brandenburger Nachwuchsjuristen

Landtag verabschiedet Gesetz zur Änderung von Vorschriften für die Juristenausbildung

Potsdam – Der Brandenburger Landtag hat in der heutigen Sitzung das Gesetz zur Neuregelung der Vergabe von Ausbildungsplätzen für den juristischen Vorbereitungsdienst verabschiedet.

Bislang wurden die Ausbildungsplätze im juristischen Vorbereitungsdienst im Land Brandenburg vorrangig nach dem Ergebnis der ersten juristischen Prüfung und nach Härtefallgesichtspunkten sowie die übrigen Plätze nach Wartezeit vergeben.

Der Gesetzentwurf sieht demgegenüber eine „erweiterte Landeskinderregelung“ für die Vergaben von Ausbildungsplätzen im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) vor. Demnach werden Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg aufgenommen, wenn sie über gewachsene Beziehung zum gemeinsamen Justizraum Berlin-Brandenburg verfügen oder enge familiäre oder soziale Bindungen zum Land Brandenburg haben. Damit sollen Wartezeiten auf einen Ausbildungsplatz für sog. Landeskinder vermieden werden.

Zusätzlich wurde die juristische Staatsprüfung modernisiert: Es wurde die Möglichkeit neu geschaffen, die schriftlichen Prüfungsarbeiten auch in elektronischer Form abzuleisten.

Justizministerin Hoffmann: „Die „Landeskinderklausel“ ermöglicht angehenden Juristinnen und Juristen mit einer engen sozialen Bindung zum Land Brandenburg einen bevorzugten Zugang zu den Ausbildungsplätzen im Referendariat. Dies erscheint nicht nur aus sozialen Gründen geboten, sondern dient zugleich der Gewinnung und Bindung qualifizierter Brandenburger Nachwuchskräfte an die Region und die Brandenburger Justiz.“

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