BrandenburgUckermark

Landkreis informiert über teilweise steigende Schornsteinfegergebühren

Der Landkreis Uckermark informiert die Bürgerinnen und Bürger, dass die Kosten für bestimmte Leistungen des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers teilweise steigen.

Rechtsgrundlage ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 15. Januar 2025. Dadurch erhöhen sich bundesweit seit dem 16. Januar 2025 die Gebühren für hoheitliche Tätigkeiten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

Dazu zählen unter anderem die Durchführung der Feuerstättenschau, Abnahmen sowie der Erlass eines Feuerstättenbescheides. Die Gebührensätze richten sich nach festgesetzten Arbeitswerten. Der Arbeitswert ist von 1,20 EUR auf 1,40 EUR gestiegen, was einer Steigerung von etwa 16 Prozent entspricht.

Die Kosten für die freien Schornsteinfegerarbeiten wie Kehren, Messen und Überprüfen sind von der Verordnungsänderung nicht betroffen, da diese Kosten jeder Schornsteinfegerbetrieb als privater Unternehmer selbst festlegt.

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