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Landkreis Uckermark führt die „Pürzelprämie“ weiter

Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2023 lobt der Landkreis Uckermark wieder eine Pürzelprämie aus. Diese beträgt 25 Euro je erlegtes Wildschwein.

Diese Prämie kann nicht mit anderen Erlegungsprämien (z. B. Bachenprämie) kombiniert werden. Von der Zahlung der Pürzelprämie sind die Eigenjagdbezirke der Länder, des Bundes und der Kommunen ausgeschlossen.

Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass der Jagdausübungsberechtigte je erlegtes Wildschwein einen ohnehin vorgeschriebenen vollständig ausgefüllten Wildursprungsschein zusammen mit einer Probe (Blutprobe, Tupferprobe) für die Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest beim Gesundheits- und Veterinäramt des Landkreises Uckermark einreicht. Die Pürzelprämie muss schriftlich (als Sammelantrag) bis zum 31. März 2023 beim Landwirtschafts- und Umweltamt beantragt werden.

Das Gesundheits- und Veterinäramt prüft die Anträge sowie die Wildursprungsscheine und übergibt eine entsprechende Sammelliste an die untere Jagdbehörde zur Auszahlung.

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