Reisen

#Lesotho: Reise- und Sicherheitshinweise

COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Lesothos.
Ein Test- oder Impfnachweiserfordernis bei der Einreise besteht nicht.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen keine nennenswerten COVID-19-bedingten Beschränkungen im Land.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Sicherheit
Terrorismus
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Lesotho hat eine hohe Kriminalitätsrate zu verzeichnen. Besonders die Hauptstadt Maseru ist betroffen.
Es kann zu jeder Tageszeit zu Gewaltkriminalität gegen Ausländer in Form von Raubüberfällen auf Besucher von populären Restaurants, auf offener Straße durch Überfälle auf Autofahrer oder durch Einbrüche kommen.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
• Vermeiden Sie Spaziergänge und Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit und parken Sie Ihr Fahrzeug nicht in unbeleuchteten Straßen.
• Tragen Sie Wertsachen nicht zur Schau; verzichten Sie möglichst auf große, wertvolle Handtaschen.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie in Menschenmengen wie an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Verzichten Sie bei einem Überfall auf jede Gegenwehr.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht ein kontinentales Hochgebirgs- bis gemäßigtes Kontinentalklima und einer Regenzeit im Oktober/November.
Aufgrund der geographischen Gegebenheiten sind schnelle Wetteränderungen sowie Temperaturen unter dem Gefrierpunkt und Schneefälle im Winter von Juni bis Oktober keine Seltenheit.
Lesotho ist, insbesondere in den Sommermonaten von November bis Februar, von zahlreichen Blitzeinschlägen betroffen, die auch des Öfteren zu Todesfällen führen.
• Erkundigen Sie sich täglich vor dem Aufbrechen in Ihrer Unterkunft über die Wetteraussichten und mögliche Schließung von Bergpässen.
• Werden Sie von einem Gewitter überrascht, suchen Sie so schnell wie möglich Schutz in einem Gebäude oder Auto.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
Es gibt keine berufskonsularische Vertretung in Lesotho. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Pretoria/Südafrika https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/suedafrika-node/suedafrika/208384, die auch in konsularischen Notfällen kontaktiert werden sollte.
Infrastruktur/Verkehr
In Lesotho herrscht Linksverkehr. Zwar wurden in den letzten Jahren einige Überlandstraßen asphaltiert, ganz überwiegend besteht das Straßennetz aber weiterhin aus unbefestigten Straßen. Schlaglöcher, häufige Fußgänger und Tiere auf der Straße sowie fehlende Straßenbeleuchtung stellen am Tag und besonders nach Einbruch der Dunkelheit ein Risiko dar.
Die Überlandstraßen sind häufig eng, kurvenreich und unübersichtlich und werden bei Schnee- und Regenwetter äußerst unsicher.
Der kaum vorhandene öffentliche Nah- und Fernverkehr ist unzuverlässig und unsicher.
• Fahren Sie vorausschauend und defensiv.
• Vermeiden Sie Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
• Nutzen Sie für Überlandfahrten möglichst einen Geländewagen mit Vierradantrieb. Für Routen, die den Sani-Pass an der östlichen Grenze zu Südafrika einschließen, ist ein solcher Geländewagen unerlässlich.
• Sollten Sie im Winter (Juni bis Oktober) nach Lesotho fahren, bereiten Sie sich und Ihr Auto auf die Witterungsverhältnisse vor und erkundigen Sie sich täglich in Ihrer Unterkunft nach möglichen Sperrungen von Straßen und Bergpässen.
• Verzichten Sie auf die Benutzung von Sammeltaxis.
Führerschein
Der Internationale Führerschein wird empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte auch in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung in die englische Sprache ausreichend.
LGBTIQ
Nach Reformen des Strafrechts gilt es als umstritten, ob homosexuelle Handlungen in Lesotho gemäß nationaler Gesetzgebung weiterhin einen Straftatbestand erfüllen; in den letzten Jahren ist keine strafrechtliche Sanktionierung bekannt geworden. Gleichwohl gelten gleichgeschlechtliche Beziehungen in Lesotho weiterhin als gesellschaftliches Tabu. In der Öffentlichkeit ist daher Zurückhaltung zu empfehlen, da beispielsweise offene Zuneigungsbekundungen gleichgeschlechtlicher Paare als Erregung öffentlichen Ärgernisses angesehen werden könnten.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Der Besitz, Konsum oder Handel mit illegalen Drogen ist strafbar und wird mit hohen Gefängnis- und Geldstrafen geahndet.
Kinderprostitution stellt eine Straftat dar und wird mit hohen Strafen geahndet.
Der königliche Palast, Regierungsgebäude, der Flughafen und andere öffentliche Gebäude sowie Militärfahrzeuge und uniformierte Personen dürfen nicht fotografiert werden. In Zweifelsfällen sollte vor dem Fotografieren eine Genehmigung eingeholt werden.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Loti (LSL), der 1:1 an den südafrikanischen Rand (ZAR) gebunden ist. Auch der ZAR gilt im ganzen Land als Zahlungsmittel, wobei Münzen jedoch nicht immer akzeptiert werden. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten ist inzwischen an vielen Orten möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und über zwei freie Seiten für Ein-/Ausreisestempel verfügen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen touristischen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen kein Visum.
Bei der visumfreien Einreise nach Lesotho müssen ausreichende Mittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten nachgewiesen werden. Auch ein Rückflugticket mit fest gebuchtem Rückflugtermin ist vorzulegen.
Für längere Aufenthalte wird ein Visum benötigt, welches über eVisaLesotho http://evisalesotho.com/ beantragt werden kann.
Ein- und Ausreise aus Südafrika zwecks Verlängerung des dortigen Aufenthalts
Ein Kurzaufenthalt in Lesotho ermöglicht nicht einen 90 Tage überschreitenden „visafreien“ Aufenthalt in Südafrika. Bei Wiedereinreise nach Südafrika kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn vor dem Abstecher nach Lesotho der visumfreie Aufenthalt von 90 Tagen in Südafrika schon ausgeschöpft war.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile. Für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig. Ferner sollte die Heiratsurkunde der Eltern (wenn zutreffend) und die Geburtsurkunde mitgeführt werden.
• Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
• Bitte beachten Sie unbedingt auch die Reise- und Sicherheitshinweise für Südafrika, da die Einreise nach Lesotho in der Regel von Südafrika aus erfolgt bzw. anschließend aus Südafrika die Rückreise erfolgt.
Einfuhrbestimmungen
Fremd- und Landeswährungen dürfen bis zu einem Betrag von 25.000 ZAR nach Lesotho eingeführt werden. Beträge, die diese Höhe überschreiten, müssen beim Grenzübertritt gemeldet werden.
Die Einfuhr von pornographischem Material ist verboten. Zollfrei eingeführt werden dürfen: 400 Zigaretten oder 50 Zigarren, ein Liter Wein oder ein Liter alkoholische Getränke, eine Flasche Parfüm mit maximal 300 ml Inhalt.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
• Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
• Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
HIV/AIDS
Etwa 24% der 15-49-Jährigen sind HIV-positiv; damit gehört Lesotho zu den Ländern mit der höchsten HIV-Prävalenz der Welt.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
• Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
• Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
• Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
• Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
• Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
• Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
• Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Gute ärztliche Versorgung ist in den angrenzenden Großstädten Südafrikas (Bloemfontein/Südafrika) zu finden.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
• Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
• Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
• Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
• Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Kommentar verfassen