Reisen

#Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Sicherheitslage
Nachdem die palästinensische Hamas am 07. Oktober 2023 einen Großangriff auf Israel gestartet hat, wurden am 08. Oktober 2023 auch aus dem libanesischen Grenzgebiet unter anderem Mörsergranaten auf israelisches Gebiet verschossen; das israelische Militär hat darauf bereits reagiert. Die Sicherheitslage ist volatil; es kann jederzeit zu weiteren militärischen Auseinandersetzungen kommen. Vor diesem Hintergrund lassen Sie bei allen Reisen in die südlichen Teile des Libanon, also alle Gebiete südlich der Stadt Beirut, besondere Vorsicht walten. Vor Reisen in das grenznahe Gebiet zu Israel wird weiterhin gewarnt; von Aufenthalten südlich des Litani-Flusses wird dringend abgeraten.
In Libanon tragen zudem die Auswirkungen der tiefgreifenden Finanz- und Wirtschaftskrise sowie lokale und regionale sicherheitspolitische Spannungen weiterhin dazu bei, dass es mitunter auch sehr kurzfristig zu einer Lageveränderung und auch ohne Vorwarnung zu Gewalteskalationen kommen kann.
Im palästinensischen Flüchtlingslager Ain El Helweh am Südende der Stadt Saida kam es zwischen Juli und Oktober 2023 zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit mehreren Todesopfern. Projektile, Mörsergranaten und Panzerabwehrraketen (RPG-Geschosse) waren wiederholt auch außerhalb des Flüchtlingslagers niedergegangen (z.B. im Stadtzentrum von Saida und auf der Überlandstraße 51) und haben zu zahlreichen Verletzten und Gebäudeschäden geführt. Ein Wiederaufflammen der Auseinandersetzungen kann nicht ausgeschlossen werden. In und am Rand der Stadt Saida kommt es mitunter zu Straßensperrungen und Verkehrsumleitungen durch die Libanesischen Streitkräfte.
• Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste. Ermuntern Sie auch andere, Ihnen bekannte deutsche Staatsangehörige zur Registrierung.
• Beachten Sie unbedingt die regional bestehenden Teilreisewarnungen.
• Meiden Sie Kundgebungen, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
• Wenn Sie in Ihrem Umfeld Schussabgaben feststellen, begeben Sie sich unverzüglich unter einen festen Unterstand und halten Sie sich von Freiflächen, Balkonen, Terrassen und Fensterflächen fern.
• Planen Sie Ihren gesamten Aufenthalt in Libanon sicherheitsbewusst und folgen sie lokalen Medien zur Lageentwicklung.
Sicherheit – Teilreisewarnung
Vor Reisen
• in die Bezirke Hermel und Baalbek nördlich der Stadt Baalbek, sowie
• in die Ortschaften Britel, Hortalaa, El Nabi Chit und deren unmittelbare Umgebung sowie
• in grenznahe Gebiete zu Syrien und Israel,
• in palästinensische Flüchtlingslager (siehe Aktuelles) oder in die südlichen Vororte Beiruts, insbesondere in die „Dahiye“
wird gewarnt.
Die „Dahiye“ und die südlichen Vororte Beiruts umfassen die Gebiete:
• südlich des Camille Chamoun Stadions und der Adnan Al Hakim Straße bis auf Höhe des Flughafens,
• von der Küste bis zur Camille Chamoun Straße/Old Saida Straße, einschließlich der Gebiete Bir Hassan, Chiyah, Ghobeiry, Haret Hreik, Borj El Brajneh, Mar Elias, Hadath, Er Rouais und Laylaki (ausschließlich der Flughafenstraße [51] und der Gebiete zwischen dem Golfclub und dem Flughafen).
Von Reisen
• in die Bezirke Akkar, Rachaya, Hasbaya und Marjaayoun,
• in die übrigen Gebiete im Bezirk Baalbek,
• in die Stadt Tripoli
• in die Umgebung des palästinensischen Flüchtlingslagers Ain El Helweh, insbesondere die Stadt Saida (inkl. der Benutzung der Verkehrswege um die Stadt Saida, einschl. Straße 51 und Küstenstraßen) und südlich davon gelegene Gebiete sowie
• in Gebiete südlich des Litani, mit Ausnahme der Stadt Tyros,
wird dringend abgeraten.
Von einer Einreise nach Libanon auf dem Seeweg über den Hafen Tripoli oder auf dem Landweg über Syrien wird dringend abgeraten, siehe auch Reisewarnung für Syrien. https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/syrien-node/syriensicherheit/204278 Individualreisende sollten ausschließlich den Flughafen Beirut für Ein- und Ausreisen nutzen.
Terrorismus
Es besteht ein erhöhtes Risiko von Terroranschlägen. Angriffe, die sich neben inländischen Zielen auch gegen westliche Ausländer und Ziele wie internationale Hotels, Restaurants, Einkaufszentren etc. richten, können nicht ausgeschlossen werden. Entführungen von Ausländern sind in der Vergangenheit vorgekommen, insbesondere auf den Verbindungsstraßen zwischen der syrischen Grenze und dem Mount Libanon.
In palästinensischen Flüchtlingslagern sind keine libanesischen Sicherheitskräfte präsent – dort kann keine Sicherheit gewährleistet werden. Innerhalb der Lager kann es außerdem kurzfristig zu Auseinandersetzungen kommen, die auch Auswirkungen auf die umliegenden Gebiete haben können.
Kontrollen können in allen Städten und auf allen Landstraßen stattfinden.
• Führen Sie stets Reisedokumente im Original mit sich.
• Seien Sie bei Aufenthalten in der Nähe von palästinensischen Flüchtlingslagern besonders wachsam.
• Bei nicht aufschiebbaren Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit südlich von Beirut vermeiden Sie bitte Strecken abseits der Hauptküstenstraße 51.
• Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und von Sicherheitskräften.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Demonstrationen, Proteste und Straßenblockaden, auch auf den wichtigen Verkehrsverbindungen des Landes, sind jederzeit möglich. Kundgebungen können kurzfristig in Spannungen und Gewalt umschlagen.
Ende April 2022 kam es in den Stadtteilen Tabbaneh und Jabal Mohsen von Tripoli zu Protesten und Straßensperren, zum Teil mit Schusswaffengebrauch. 2021 kam es im Zuge einer anfangs friedlichen Demonstration in der Umgebung des Justizpalastes in Beirut zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. In den Stadtteilen Furn El Chebbak, Ain El Remmaneh und Tayouneh wurden dabei teilweise auch schwere Schusswaffen eingesetzt. Mehrere Personen wurden getötet oder verletzt.
2022 kam es zwischen Saida und Sarafand zu einem bewaffneten Angriff auf UNIFIL-Kräfte.
Im Grenzgebiet zu Israel sind jederzeit erhöhte Spannungen möglich.
• Lassen Sie sich möglichst am Flughafen Beirut von einer orts- und sprachkundigen Begleitung abholen, wenn Sie über keine Ortskenntnisse verfügen.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Meiden Sie Demonstrationen, größere Menschenansammlungen und Straßenblockaden weiträumig
• Bitte beachten Sie, dass sich auch in anderen Stadt- und Landesteilen kurzfristig gewalttätige Auseinandersetzungen entwickeln können.
• Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Sicherheitskräfte
• Meiden Sie südlich von Saida im Abschnitt zwischen dem Zahrani-Kraftwerk und der Stadt Sarafand Fahrten bzw. Halte abseits der Straße 51, einschließlich Besuche der Stadt Sarafand.
Finanz- und Wirtschaftskrise/Versorgungsengpässe
Die Lage in Libanon ist auch aufgrund der andauernden Finanz- und Wirtschaftskrise angespannt.
2022 haben sich mehrere Sicherheitsvorfälle in Banken ereignet, in deren Verlauf Personen unter Androhung von Waffengewalt und teilweise mit Geiselnahme die Auszahlung ihrer eingefrorenen Guthaben gefordert haben. Bislang konnten die Sicherheitskräfte diese Situation gewaltfrei beenden. Mit weiteren Vorfällen dieser Art und einer möglichen Eskalation ist zu rechnen.
Es kann zu Versorgungsengpässen kommen, insbesondere bei Benzin, Diesel und Strom sowie bei einigen Medikamenten. Flächendeckende Stromausfälle, auch für Ampeln und Straßenbeleuchtung, sind an der Tagesordnung. Störungen des Internetzugangs sind in allen Landesteilen, einschließlich Beirut, möglich. Die meisten Krankenhäuser haben den Betrieb reduziert, sind aber noch in der Lage, Operationen und notfallmedizinische Versorgung zu gewährleisten, nicht selten nur nach Vorkasse in Devisen in bar.
• Achten Sie auf eine gut ausgestattete Reiseapotheke.
• Führen Sie nur die notwendigen Geldmengen in Devisen und in bar mit sich, achten Sie auf den Erhalt von Rücklagen für Notfälle.
• Lassen Sie beim Betreten von Banken besondere Vorsicht walten und meiden Sie Menschenansammlungen vor Banken.
Kriminalität
Als Folge der andauernden Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich die allgemeine Sicherheitslage verschlechtert, besonders in ärmeren Stadtteilen in Beirut und Tripoli sowie in einigen ländlichen Regionen. Gewaltsame Überfälle, Entführungsversuche und sexuelle Übergriffe kommen vereinzelt vor. Die Anzahl an Personen, die legale oder auch nicht registrierte Waffen besitzen, ist sehr hoch. Es muss jederzeit damit gerechnet werden, dass Waffen bei der Begehung von Straftaten oder bei Auseinandersetzungen auch eingesetzt werden. Die Gefahr ist in Sammeltaxis und Taxis mit unbekannten Fahrern ebenso erhöht wie bei Überlandfahrten in die Bekaa-Ebene oder in abgelegene Landesteile.
• Bereiten Sie Reisen, auch Familienbesuche, Dienst- und Geschäftsreisen, sorgfältig vor – u.a. durch Einholen aktueller Informationen.
• Beauftragen Sie für Ihre Abholung, Ihren Transport und Ihre Unterkunft Ortskundige, die über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung Ihrer Sicherheit verfügen.
• Unternehmen Sie Fahrten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer.
• Vermeiden Sie insbesondere in ländlichen Gebieten Überlandfahrten bei Nacht.
• Benutzen Sie möglichst nur vom Hotel bereitgestellte oder vorbestellte Taxis und verzichten Sie insbesondere als allein reisende Frau auf die Benutzung von Sammeltaxis oder Taxis mit unbekannten Fahrern.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen und in eng bebauten Bereichen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
• Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Zeremonielles Schießen
Bei verschiedenen Anlässen kann es landesweit, auch spontan und ohne Vorwarnung, zu Schussabgaben in die Luft kommen. Unter anderem wird diese auch als „celebratory gunfire“ oder „happy shooting“ bekannte Tradition bei Beerdigungen, Hochzeiten, Jahrestagen, Ansprachen einflussreicher Personen oder Politiker und vergleichbaren Ereignissen ausgeübt. Die Geschosse der dabei verwendeten Waffen fliegen z.T. mehrere Kilometer weit und können auch beim Herabfallen schwerste Verletzungen verursachen.
• Meiden Sie Kundgebungen, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen
• Wenn Sie in Ihrem Umfeld Schussabgaben feststellen, begeben Sie sich unverzüglich unter einen festen Unterstand und halten Sie sich von Freiflächen, Balkonen, Terrassen und Fensterflächen fern.
Landminen und alte Munition
Obwohl bereits umfangreiche Räumungsaktionen durchgeführt wurden, besteht in einigen Landesteilen immer noch eine Gefährdung durch Minen und nicht explodierte Munition, darunter auch alte Streumunition. Betroffen sind insbesondere Teile des Südlibanon, der Bergregionen des Chouf, des nördlichen Mount Libanon sowie Gebiete zwischen Akkar und der syrischen Grenze. Nähere Informationen bietet das Lebanon Mine Action Center. https://www.lebarmy.gov.lb/en/content/lebanese-mine-action-center Dort sind auch Karten der kontaminierten Gebiete abrufbar.
• Verlassen Sie in den betroffenen Gebieten nicht die Wege und Straßen. Berühren Sie keine unbekannten herumliegenden Gegenstände.
• Unternehmen Sie Wanderungen nur auf offiziellen Wegen und in ortskundiger Begleitung (z.B. im Rahmen anerkannter Touristenführungen).
Natur und Klima
Libanon liegt in einer seismisch aktiven Zone. Das Erdbeben mit Epizentrum in Syrien und der Türkei am 6. Februar 2023 war auch im Libanon zu spüren. Weitere, auch stärkere Erdbeben können nicht ausgeschlossen werden.
Das Klima ist überwiegend mediterran, in den Bergen gibt es im Winter Schnee.
Aufgrund langer Trockenheit und hoher Temperaturen ist auch im Libanon die Waldbrandgefahr derzeit extrem hoch.
Besonders in den niederschlagsstärkeren Wintermonaten (Oktober bis April) kann es landesweit zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen. Vor allem Berg- und Küstenstraßen sowie Unterführungen können dann innerhalb kürzester Zeit unbefahrbar sein.
• Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
• Beachten Sie stets die Warnungen und Anweisungen lokaler Behörden.
• Wenn Sie einen Waldbrand bemerken, alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr (Tel. 175) bzw. den Zivilschutz (Tel. 125).
• Verfolgen Sie lokale Nachrichten und Wetterberichte
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxis, die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel genutzt werden können (Sammeltaxis sog. „service taxis“). Nutzbar sind auch Online-Taxidienste. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb von ca. 1.000 Metern mit Schnee zu rechnen, sodass eine gute Winterbereifung und zum Teil auch Schneeketten erforderlich sind. Passstraßen sind häufig wegen fehlender oder unzureichender Schneeräumung oder liegengebliebener Fahrzeuge blockiert.
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren bestehen. Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet und die Fahrweise wirkt häufig aggressiv.
Die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) ist in den abgelegenen Gebieten weniger entwickelt; sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.
Besondere Verhaltenshinweise
Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land.
Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein; das schließt insbesondere auch die Badebekleidung an den Stränden Libanons ein, die jeweils ortsangepasst sein sollte.
In Gesamt-Libanon gilt ein Verbot des Fotografierens von sicherheitsrelevanten Einrichtungen (u.a. Kasernen, Flughäfen, Polizeistationen, Grenzposten, Checkpoints, Regierungsgebäude). Auch an anderen Orten, wie Friedhöfen, religiösen Stätten oder privaten Anwesen kann das Fotografieren zu negativen Reaktionen bei Bevölkerung und Sicherheitskräften führen.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon und bereiten Sie sich entsprechend vor.
• Achten Sie insbesondere beim Besuch religiöser Stätten auf angemessene Kleidung.
• Seien Sie mit dem Fotografieren zurückhaltend und vergewissern Sie sich ggf. oder fragen Sie um Erlaubnis.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Obwohl Libanon unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land gilt, sollten Reisende sich bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen in Libanon strafbar sind. Der Druck auf LGBTIQ-Personen hat in den vergangenen Monaten zugenommen: u.a. kam es Ende August zu einem tätlichen Angriff auf eine LGBTIQ-freundliche Bar in Beirut. Einige Gebiete und Stadtviertel mögen toleranter erscheinen, jedoch kann jedes homosexuelle Verhalten (bzw. als solches wahrgenommenes Verhalten) zwischen Personen zu einer Verhaftung führen.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Neben homosexuellen Handlungen sind auch Prostitution sowie die Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials verboten.
Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert und lokale Verbote beachtet werden.
Nach libanesischem Recht ist es bei rechtlichen Streitigkeiten aller Art möglich, eine Ausreisesperre im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu verhängen. In der Praxis tritt dies häufig bei unterhalts- und/ oder scheidungsrechtlichen Fragestellungen – gelegentlich aber auch bei rein zivilrechtlichen Fragestellungen (Autokauf/Mietvertrag) – auf. Hierbei kann z. B. der Ehepartner bis zur Zahlung entsprechender Abschläge auf den Unterhalt (häufig: Streit der Eheleute um die sog. „Abendgabe“) eine Ausreise aus Libanon wirksam verhindern.
Geld/Kreditkarten
Die offizielle Landeswährung ist das Libanesische Pfund (LBP). Seit Ausbruch der Wirtschafts- und Finanzkrise haben sich verschiedene Devisenparallelmärkte im Land etabliert. Die libanesische Zentralbank veröffentlicht regelmäßig auf ihrer Webseite https://www.bdl.gov.lb/ einen offiziellen Kurs, die sog. „Sayrafa-Rate“. Die im Land operierenden Finanztransferdienstleister veröffentlichen ihre aktuellen Kurse ebenfalls. Das Bezahlen mit USD ist in vielen Landesteilen möglich, wobei man Wechselgeld häufig in lokaler Währung erhält. Devisen in bar können unkompliziert in Libanesische Pfund (LBP) getauscht werden. An Bankautomaten und bei Zahlungen mit ausländischer Kreditkarte werden meist erheblich schlechtere Wechselkurse angewandt. Hierdurch kann es zu erheblichen Mehrkosten im Vergleich zu Barzahlungen kommen. Oft akzeptieren Restaurants und Geschäfte nur Bargeld.
• Informieren Sie sich vor der Nutzung von Bankautomaten oder der Zahlung mit ausländischer Kreditkarte über die aktuellen Konditionen. Nutzen Sie im Zweifel Bargeld.
• Nehmen Sie USD oder Euro in bar mit.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Libanons http://drm.pcm.gov.lb/ sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung https://diplo.de/-/199678. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libanon ein Visum. Es kann vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen oder – für touristische Aufenthalte bis zu einem Monat bei Einreise – am Flughafen (on arrival) beantragt werden. Visa für touristische Aufenthalte sind gebührenfrei.
Bei Einreise zur Aufnahme einer Beschäftigung in Libanon muss das Visum von der zuständigen libanesischen Auslandsvertretung vor der Reise ausgestellt werden. Diese Regelung gilt auch für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen.
Informationen zu Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige bietet die libanesische „General Security“ http://www.general-security.gov.lb/en.
Überschreitung der Visumsgültigkeit
Bei einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums kann die Ausreise verweigert werden. In diesem Fall muss bei der „General Security“ entweder eine Verlängerung des Visums oder ein einwöchig gültiges Ausreisevisum („exit visa“) beantragt werden.
Ohne gültigen Aufenthaltstitel droht die Zahlung einer Strafgebühr, die von der Dauer der Überschreitung abhängt, bis hin zur Verhaftung.
Voraufenthalte in Israel
Reisende mit erkennbaren Voraufenthalten in Israel (z.B. indirekte Hinweise oder im Pass zurückgebliebene Einlegeblätter, Ein- oder Ausreisestempel Israels, Ausreisestempel jordanischer oder ägyptischer Grenzübergänge zu Israel) werden regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren ggf. eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
• Sollte Ihr Pass Rückschlüsse auf Voraufenthalte in Israel aufweisen, sollten Sie unbedingt rechtzeitig bei Ihrer passausstellenden Behörde einen neuen Pass für eine Reise nach Libanon beantragen.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
• Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Kinder und Ehegatten libanesischer Staatsangehöriger
In deutsch-libanesischen Ehen erwerben gemeinsame Kinder durch Geburt die libanesische Staatsangehörigkeit über den Vater.
Insbesondere wenn die Eheschließung vor einem Religionsgericht in Libanon erfolgte, findet in der Regel – auch bei einem nur kurzfristigen Aufenthalt – das jeweilige örtliche konfessionell geprägte Sorge- und Familienrecht Anwendung auf die rechtlichen Beziehungen der Eheleute und das Sorgerechtsverhältnis zu den gemeinsamen Kindern. Bei den islamischen Religionsgemeinschaften weisen die zuständigen Gerichte in aller Regel das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder dem Vater zu. Das libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen, insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu verhängen. Dies kann auch in Widerspruch zur deutschen Rechtslage oder zu deutschen Sorgerechtsentscheidungen erfolgen.
Die deutsche Botschaft in Beirut hat aufgrund der bestehenden Rechtslage in Libanon keine Möglichkeit, diese Ausreisesperren aufheben zu lassen. Dies ist in aller Regel nur mit Einverständnis des Familienmitglieds, welches die Ausreisesperre erwirkt hat oder nach z. T. langwierigen Gerichtsverfahren vor dem zuständigen libanesischen Familiengericht möglich. Die Rechtslage ist ähnlich, wenn der aus Libanon stammende Ehepartner staatenlos (z. B. palästinensischer Flüchtling) ist.
Wiedereinreise nach Deutschland für palästinensische Volkszugehörige
Reisenden, die zwar im Besitz eines gültigen deutschen Aufenthaltstitels sind, nicht aber über anerkannte Reisedokumente verfügen, kann bei Rückreise nach Deutschland durch die Fluggesellschaften die Beförderung verweigert werden. In der Vergangenheit betraf dies besonders palästinensische Volkszugehörige, die sich daher rechtzeitig vor Antritt der Hinreise nach Libanon bei den zuständigen Ausländerbehörden um die Ausstellung gültiger Reisedokumente bemühen sollten. Nähere Informationen erteilt die Deutsche Botschaft Beirut. https://beirut.diplo.de/blob/2593978/954ae0af02cc5610642d45ca96e35fa1/rkliste-nichtanerkanntereisedokumente-data.pdf
Einreisekontrolle/Doppelstaater/Syrer und Palästinenser mit Aufenthalt in Deutschland
Die Grenze zwischen Libanon und Syrien können grundsätzlich nur Personen mit libanesischem Aufenthaltstitel passieren. Allerdings gestatten die libanesischen Grenzstellen für 48 Stunden den Einlass von Syrern, die ein Flugticket für den Abflug vom Flughafen Beirut, eine Bestätigung der ärztlichen Behandlung oder eine Terminbestätigung der Botschaft Beirut vorlegen können. Hierfür muss außerdem ein gültiges Reisedokument an der Grenzstelle vorgelegt werden.
Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist allerdings jederzeit und ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Beirut hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.
Personen mit mehrfacher Staats- oder Volkszugehörigkeit (z. B. Deutsch-Libanesisch/ Deutsch-Syrisch/Deutsch-Palästinensisch) müssen bei Einreise nach Libanon arabische oder ins Arabische übersetzte Geburtsurkunden mit sich führen, um den Vornamen des Vaters nachzuweisen, der im arabischen Personenstandsrecht eine wichtige Angabe ist. Dies beugt Personenverwechslungen vor, die in der Vergangenheit zu Vernehmungen, Zurückweisungen und teilweise auch Festnahmen durch die libanesischen Grenzbehörden geführt haben.
Personen mit deutscher und syrischer Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass es bei illegalen Ein- oder Ausreisen nach/aus Libanon, z.B. im Rahmen der Flucht aus Syrien, – auch wenn diese lange zurückliegen – bei einer erneuten Einreise in den Libanon zu Inhaftierungen und Strafverfolgungsmaßnahmen kommen kann.
Ausländische Staatsangehörige, vor allem Syrer und Palästinenser, bei denen der Verdacht einer irregulären Einreise nach Deutschland besteht, müssen damit rechnen, dass ihnen die Einreise nach Libanon verweigert wird. Dies kann trotz einer aktuell gültigen Aufenthaltserlaubnis für Deutschland der Fall sein.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zurzeit über 10.000 USD) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Bei Geschäftsreisen fallen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster an. Ansonsten bestehen keine ungewöhnlichen Beschränkungen.
Einreise mit einem Fahrzeug
Bei der Einfuhr eines nicht auf den Reisenden in Deutschland zugelassenen Kfz wird in letzter Zeit zunehmend verlangt, dass die Echtheit der dafür erforderlichen notariell beglaubigten Vollmacht zusätzlich vorab von der deutschen Botschaft in Beirut bestätigt wird. Es empfiehlt sich, die genauen Einreisebestimmungen für ein in Deutschland zugelassenes Kfz bei einem Automobilclub und der libanesischen Botschaft in Berlin abzuklären. Die auch vorübergehende Einfuhr von Pkw mit Dieselmotor ist untersagt.
Heimtiere
Für die Einfuhr von Haustieren bestehen keine besonderen, über die international üblichen hinausgehenden, veterinärpolizeilichen Vorschriften. Außer dem EU-Heimtierausweis mit den aktuellen Impfungen, vor allem gegen Tollwut, wird ein Gesundheitszeugnis eines Amtstierarztes mit englischer Übersetzung benötigt, das möglichst nicht älter als zwei Tage ist. Weitere Informationen erhalten Sie von den libanesischen Auslandsvertretungen.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus oder Ausreise in ein Polio- bzw. Meningokokkengebiet ist eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/2517492 und Meningokokken ACWY nachzuweisen.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
HIV/AIDS
Die Prävalenz von HIV-Infizierten in Libanon ist gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
• Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
• Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
• Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
• Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
• Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
• Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
• Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die vor allem durch verunreinigtes Trinkwasser und infizierte Nahrung übertragen wird. Sie kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten.
• Achten Sie intensiv auf Einhaltung der Hygienemaßnahmen.
• Beachten Sie die Hinweise zu Cholera.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniasis, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).
Schlangenbisse
Sehr selten kommen außerhalb der Städte Schlangenbisse der Libanesischen Bergotter vor. Ein Antivenum ist in diesem Fall notwendig und in den großen Krankenhäusern in Beirut vorhanden, s. auch Erste Hilfe bei Schlangenbissen https://www.diplo.de/-/2519592.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist in Beirut gut. Besonders die beiden großen Krankenhäuser der Maximalversorgung, das American University Hospital und das Hospital Hôtel Dieu de France, sind überregionale Anlaufstellen. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert. Dies gilt umso mehr, da libanesische Krankenhäuser – selbst bei Notfallversorgung – in der Regel eine Anzahlung oder Vorkasse (grundsätzlich in Bar) verlangen. Allerdings kann ein durchgehender und flächendeckender Apothekennotdienst mitunter nicht gewährleistet werden, da viele Apotheken aufgrund des Strommangels auch nachts schließen.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke, einschließlich einer ausreichenden Menge Ihrer regelmäßig benötigten Medikamente (sofern relevant), mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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