Brandenburg

Mehrere Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln – Verbraucherschutzministerin ruft zur erhöhten Wachsamkeit auf

Im Land Brandenburg sind mehrere neue Fälle von Geflügelpest („Vogelgrippe“) bei Wildvögeln aufgetreten. Das Virus ist in den Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark und Spree-Neiße bei toten Flussseeschwalben und Lachmöwen nachgewiesen worden. Die positiven Proben von insgesamt 37 Tieren hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) jetzt bestätigt.

Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe (Aviäre Influenza) genannt, ist eine für Geflügel und andere Vögel hochgradig ansteckende Viruserkrankung. Die Geflügelpest ist eine Tierseuche. Sie wird durch einen Erreger aus der Influenzavirusgruppe verursacht.

Die Geflügelpest tritt in ganz Nord- und Mitteleuropa auf. Erst Mitte Mai hatte das FLI die Risikoeinschätzung zur Geflügelpest aktualisiert: Das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der HPAI-H5-Viren in Brutkolonien von Küstenvögeln und Möwen innerhalb Deutschlands wird aktuell als hoch eingestuft. Und auch das Risiko von Einträgen in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch eingestuft, unter anderem da vor allem Lachmöwen zu allen Jahreszeiten auch im Binnenland anzutreffen sind und sich ihre Lebensräume möglicherweise mit Geflügelproduktionsgebieten überschneiden.

Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher ruft zur erhöhten Wachsamkeit auf: „Oberste Priorität muss der Schutz der Tiere in Geflügelhaltungen vor Ansteckung haben. Die Krankheit ist hoch ansteckend. Deshalb ist es wichtig, alle Geflügelbestände, auch kleine Haltungen, vor einer Infektion zu schützen. Die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen – allgemeine Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen – müssen von allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter konsequent eingehalten werden. Da das Virus deutschland- und europaweit weitflächig in der Wildvogelpopulation auftritt, ist es zur Vermeidung von Ansteckung besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen. Auch der Personenverkehr auf den Höfen sollte möglichst eingeschränkt werden.“

Bei Verdacht auf Geflügelpest in einer Geflügelhaltung ist das zuständige Veterinäramt sofort zu informieren. Der Verdacht liegt nahe, wenn innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand erhöhte Verluste oder eine erhebliche Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme auftreten. Der Tierhalter hat dann unverzüglich durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion mit dem hochpathogenen oder niedrigpathogenen aviären Influenzavirus durch geeignete Untersuchungen ausschließen zu lassen.

Wer einen toten Vogel in freier Wildbahn findet, sollte diesen nicht berühren. Ein Erkrankungsfall beim Menschen ist in Deutschland bisher nicht aufgetreten. Auch für Hunde und Katzen gilt das Risiko als sehr gering. Allerdings sollte ein direkter Kontakt von Hunden und Katzen mit toten oder kranken Vögeln vermieden werden. Sie können Vogelgrippe-Viren verbreiten, wenn sie tote Wildvögel finden und diese verschleppen.

Das Verbraucherschutzministerium hatte bereits im vergangenen Sommer vor einer weiteren Ausbreitung des Virus gewarnt und zur Information der Nutzgeflügelhalter das aktualisierte Merkblatt „Hausgeflügel vor der Geflügelpest schützen – Empfehlungen für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen mit Geflügelhaltung“ herausgegeben: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest/merkblatt-gefluegelhalter/

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