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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Grohnde

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des abgeschalteten Kernkraftwerks Grohnde (KWG) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach Kriterium N (normal) 2.1.2 (INES 0) informiert.

Anlässlich von Übertragbarkeitsprüfungen aufgrund eines Ereignisses aus einer anderen Anlage hat der Hersteller der Notstromdieselanlagen mitgeteilt, dass im KWG eventuell nicht spezifikationsgerechte Konuslager an Notstromdieseln verbaut sein könnten. Die Konuslager sind zwischen dem Grundrahmen der Aggregate und den Fundamenten eingesetzt. Derzeit wird untersucht, ob es Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit bei einem Erdbeben geben könnte. Abhängig von den Ergebnissen werden entsprechende Abhilfemaßnahmen ergriffen.

Nach der Meldeverordnung ist ein Befund in einem sicherheitstechnisch wichtigen System meldepflichtig. Das Ereignis hat keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Nachbetrieb der Anlage und ist beim normalen Betrieb der Notstromdiesel ohne sicherheitstechnische Bedeutung.

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