Reisen

#Monaco: Reise- und Sicherheitshinweise

Sicherheit
Terrorismus
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Monaco hat eine im Vergleich zur Einwohnerzahl hohe Dichte an Sicherheitskräften. Die Allgemeinkriminalität ist relativ niedrig.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
• Lassen Sie insbesondere in größeren Menschenmengen die übliche Sorgfalt walten.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht mediterranes Klima. Extremere Wetterbedingungen wie starke Hitze und Trockenheit im Sommer sowie Stürme können nicht ausgeschlossen werden.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
• Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
In Monaco gibt es keine berufskonsularische deutsche Auslandsvertretung. Zuständige deutsche Vertretung ist die deutsche Botschaft in Paris https://allemagneenfrance.diplo.de/fr-de/vertretungen/botschaft?openAccordionId=item-209544-0-panel. In Notfällen können sich Reisende vor Ort an den deutschen Honorarkonsul in Monaco https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/monaco-node/monaco/226856 wenden.
Infrastruktur/Verkehr
Monaco liegt an der Bahnstrecke Ventimiglia – Marseille. Es gibt öffentliche Busverbindungen.
In Monaco gelten die Verkehrsbestimmungen wie in Frankreich.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist gut ausgeprägt.
• Beachten Sie die allgemeinen Reisehinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Abgesehen von Stränden und Badezonen ist es nicht erlaubt, sich in Badekleidung, mit freiem Oberkörper oder barfuß in der Öffentlichkeit aufzuhalten.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung Monacos https://covid19.mc/en/the-sanitary-measures-in-force/ sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. https://diplo.de/-/199678 Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Ja
• Vorläufiger Personalausweis: Ja
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Entsprechend dem Nachbarschaftsabkommen zwischen Monaco und Frankreich vom 18. Mai 1963 (in der Fassung vom 1. Juni 2007) finden die für Frankreich geltenden Einreisebestimmungen auch für die Einreise nach Monaco Anwendung.
Minderjährige
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.
Einfuhrbestimmungen
Monaco ist nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union, aber im Zollverband mit Frankreich. Daher gelten die Bedingungen wie nach Frankreich und damit die Bestimmungen der Europäischen Union. https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htm Im Grundsatz gibt es daher keine Warenkontrollen, dies schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs jedoch nicht aus.
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, muss ab einem Wert von 7.600 EUR aber deklariert werden.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html erhältlich.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Monaco sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Medizinische Versorgung
Monaco ist nicht Mitglied der EU. Deutsche gesetzliche Versicherungen gelten daher nicht oder zumindest nicht automatisch.
• Erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer deutschen Krankenversicherung und schließen Sie ggf. für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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