Mosambik: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
In der Provinz Cabo Delgado wird vor Reisen in alle Distrikte außer Pemba gewarnt. In der Provinz Nampula wird vor Reisen in die Distrikte Memba und Erati gewarnt.
Von nicht erforderlichen Reisen in den Distrikt Pemba/Cabo Delgado wird abgeraten.
Terroristische Angriffe
In der Provinz Cabo Delgado, sowie im äußersten Norden der Provinz Nampula, kommt es immer wieder zu islamistisch-extremistisch motivierten Angriffen.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien und die Lage in der Region sehr aufmerksam.
• Seien Sie besonders vorsichtig.
• Folgen Sie unbedingt den Anweisungen von Sicherheitskräften.
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Botschaft von Mosambik in Berlin http://www.embassy-of-mozambique.de/index.php/2015-10-08-06-52-19/visas.
Alle Personen ab Vollendung des elften Lebensjahres müssen bei Ankunft einen Nachweis über eine vollständige Impfung (ohne Auffrischungsimpfung) oder einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Ankunft nicht älter als 72 Stunden (ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme) sein darf. Dies gilt auch für Genesene.
Ausreise und Transit
Bei Ein- und Ausreise nach und aus Mosambik in einem kurzen Zeitraum (z.B. bei Kurz- und Geschäftsreisen in Nachbarländer) hat ein negativer Antigen- oder PCR-Test eine Gültigkeit von sieben Tagen gerechnet ab Zeitpunkt der Testentnahme.
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr ist weiterhin reduziert. Inlandsflüge verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Der nationale Katastrophenfall wurde aufgehoben und zu einem Gesundheitsnotstand umgewandelt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der mosambikanischen Behörden. Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich ergänzend bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen, da diese von den nationalen Regelungen zur Einreise im Zielland abweichen können.
Sicherheit – Teilreisewarnung
In der Provinz Cabo Delgado wird vor Reisen in alle Distrikte außer Pemba gewarnt. In der Provinz Nampula wird vor Reisen in die Distrikte Memba und Erati gewarnt.
Von nicht erforderlichen Reisen in den Distrikt Pemba/Cabo Delgado wird abgeraten.
Terrorismus
In den Provinzen Cabo Delgado und dem äußersten Norden der Provinz Nampula wurden wiederholt islamistisch-extremistisch motivierte Angriffe auf die zivile Bevölkerung verübt. Es ist mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen in der Region zu rechnen.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien und die Lage vor Ort sehr aufmerksam.
• Seien Sie besonders vorsichtig.
• Folgen Sie unbedingt den Anweisungen von Sicherheitskräften.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage in Mosambik ist überwiegend stabil. Der langjährige Bürgerkrieg mit teilweise gewalttätigen Feindseligkeiten zwischen Regierung und RENAMO wurde mit dem Waffenstillstandsvertrag vom 1. August 2019 und dem Friedensvertrag vom 6. August 2019 beendet.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist erhöht, vor allem innerhalb der Städte. Der Anteil der Gewaltkriminalität ist in den letzten Jahren gestiegen.
Insbesondere in Maputo und Beira kann es zu Entführungen kommen, die auch Ausländer betreffen.
Es kommt immer wieder vor, dass mosambikanische Polizisten Touristen wegen angeblicher Verkehrsdelikte festhalten und zur Zahlung von „Bußgeldern“ auffordern. Grundsätzlich ist nur die Verkehrspolizei (dunkelblaue Hose, weißes Hemd, blaue oder weiße Kappe) zur Verhängung von Bußgeldern wegen Verkehrsdelikten berechtigt, die Schutzpolizei (graue Uniformen) darf Verkehrsteilnehmer für allgemeine Identitätskontrollen anhalten.
Es sind auch Fälle bekannt, in denen ausländische Staatsangehörige bei Identitätskontrollen von der Schutzpolizei bedroht und zur Zahlung von Bestechungsgeldern gedrängt wurden.
• Machen Sie sich vor Ihrer Reise mit den mosambikanischen Verkehrsvorschriften vertraut. Hinweise hierzu geben u.a. Mietwagenfirmen.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
• Führen Sie Ausweisdokument und Aufenthaltsgenehmigung stets im Original mit sich.
• Seien Sie generell wachsam und verhalten Sie sich umsichtig.
• Halten Sie im Auto die Fenster immer geschlossen und verriegeln Sie die Türen von innen.
• Lassen Sie keine Handtaschen, Mobiltelefone und andere Wertsachen sichtbar im Auto liegen.
• Geben Sie bei einem eventuellen Überfall Wertgegenstände ohne Gegenwehr heraus.
• Bei Gesprächen mit der Polizei bewahren Sie stets Ruhe, zeigen Sie Ihre Ausweispapiere im Original ohne Diskussion vor und bestehen auf Aufnahme eines ordentlichen Protokolls.
• Bezahlen Sie Bußgelder nur im Polizeirevier gegen offizielle Quittung („recibo“).
• Bei offensichtlichem Fehlverhalten der Polizei, notieren Sie sich den Namen des Polizisten und melden den Vorfall im Anschluss direkt bei der nächstgelegenen Polizeistation und der deutschen Botschaft in Maputo.
• Offensichtliche Korruptionsfälle durch die Polizei können Sie entweder beim Zentralbüro zur Korruptionsbekämpfung („Gabinete Central de Combate á Corrupção“) unter den Telefonnummern 823404, 843404 oder 863404000, oder dem Büro der staatlichen Ombudsperson („Provedor da Justiça“) unter 863065739, 821200077 oder per E-Mail unter gpj@provedor-justica.org.mz melden.
Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet. Auch wenn es vor den Küsten Mosambiks längere Zeit keine Kaperungen mehr gegeben hat, bleibt die Gefahr latent vorhanden.
• Wenn Sie Schiffsführer in den vorgenannten Gebieten sind, lassen Sie Vorsicht walten.
• Registrieren Sie sich beim Maritime Security Centre.
Natur und Klima
Mosambik liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.
Das Klima ist subtropisch bis tropisch. In der Regenzeit, insbesondere von Januar bis April, kann es zu starken Regenfällen mit Überschwemmungen und in der Küstenregion zu verheerenden tropischen Zyklonen kommen.
Starke Regenfälle in den Nachbarländern verursachen saisonal hohe Flusspegelstände und Überschwemmungen in Mosambik. Hierdurch können Personen- und Sachschäden entstehen sowie Verkehrsverbindungen unterbrochen werden.
Die Zyklone Idai und Kenneth haben im März bzw. April 2019 in den Provinzen Sofala, Manica und Tete bzw. in der Provinz Cabo Delgado im Norden schwere Schäden verursacht. Die Wiederherstellung der Infrastruktur dauert an. Auch 2021 und 2022 kam es bereits zu größeren Tropenstürmen vor allem im Zentrum und Norden des Landes.
• Informieren Sie sich regelmäßig über Wetter- und Straßenlage, insbesondere, wenn Reisen über Land anstehen.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
• Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
• Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
In Mosambik gilt Linksverkehr. In großen Städten gibt es Taxis, ansonsten ist ein Mietwagen zu empfehlen. Nur sehr wenige Überlandstraßen sind in gutem Zustand. Fahrten über Land bergen aufgrund des teilweise extrem schlechten Straßenzustands und des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer ein sehr hohes Unfallrisiko.
In der Regenzeit können Straßen aufgrund von Überschwemmungen unpassierbar sein, dies betrifft auch innerstädtische Gebiete.
• Fahren Sie bei Fahrten über Land besonders aufmerksam.
• Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
• Nutzen Sie auf kleineren Verbindungs- und Nebenstrecken Allradfahrzeuge.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Homosexualität ist nicht strafbar. Die relativ liberale Gesetzgebung ist allerdings nicht gesellschaftlich verankert.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Neben Ein- und Ausfuhr sind auch Besitz, Konsum und Handel mit Drogen aller Art strikt verboten.
Öffentliche Gebäude und Anlagen (z.B. das „Mural“ an der Praça dos Heróis in Maputo oder der Präsidentenpalast an der Avenida Julius Nyerere, Ministerien), uniformierte Personen, Militäranlagen und -fahrzeuge sowie einzelne Botschaften sollten nicht ohne Erlaubnis fotografiert werden. Nicht immer sind Gebäude entsprechend gekennzeichnet.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Neue Metical (MZN). An Geldautomaten kann üblicherweise in allen größeren Städten Bargeld mit Bank- oder Kreditkarten abgehoben werden und mit Kreditkarten auch in Hotels, Restaurants und Supermärkten in Maputo, anderen größeren Städten und touristisch geprägten Orten bezahlt werden. In Mosambik werden zum Teil auch USD und insbesondere im südlichen Mosambik südafrikanische Rand (ZAR) akzeptiert. EUR werden außerhalb Maputos nur selten akzeptiert.
Darüber hinaus sind telegrafische Bargeldüberweisungen nach Mosambik möglich. Für Reisen ins Landesinnere sollte Bargeld mitgeführt werden.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigk eit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
In Mosambik besteht Ausweispflicht. Die mosambikanische Polizei ist berechtigt, Ausweiskontrollen durchzuführen.
• Führen Sie stets Ihren Pass mit gültigem Visum/Aufenthaltserlaubnis (DIRE) im Original mit sich und bewahren Sie beglaubigte Kopien der Dokumente separat sicher auf.
Visum
Für die Einreise nach Mosambik ist ein Visum erforderlich. Es werden Visa für touristische Zwecke auch bei Einreise an größeren mosambikanischen Grenzübergängen und an internationalen Flughäfen in Mosambik erteilt. Es muss hierfür eine Hotelreservierung oder alternativ ein Einladungsschreiben mit Verpflichtungserklärung vorgelegt werden. Allerdings können Grenzvisa für Personen, die aus Ländern kommen, in denen es eine mosambikanische Auslandsvertretung gibt abgelehnt werden, wenn nicht nachvollziehbar begründet wird, warum vor Einreise kein Visum bei der mosambikanischen Auslandsvertretung beantragt werden konnte. Entsprechend informiert auch die Botschaft von Mosambik in Berlin http://www.embassy-of-mozambique.de/index.php/2015-10-08-06-52-19/visas, dass Visa vor Einreise eingeholt werden sollen. Nähere Auskünfte erteilen die mosambikanischen Auslandsvertretungen. Auch Fluglinien können beim Check-in die Vorlage eines gültigen Visums verlangen und ggf. die Beförderung ablehnen.
• Beantragen Sie Visa vor einer geplanten Einreise bei einer mosambikanischen Auslandsvertretung.
Der Gültigkeitszeitraum des Visums und die zulässige Aufenthaltsdauer können auseinanderfallen. In den meisten Fällen berechtigt das Touristenvisum trotz dreimonatiger Gültigkeitsdauer nur zu einem ununterbrochenen Aufenthalt von max. 30 Tagen.
Ein Visum ohne Berechtigung zur Wohnsitznahme („Sem residência“) kann nur nach Ausreise bei einer mosambikanischen Auslandsvertretung verlängert bzw. neu beantragt werden.
Falls Ausflüge z.B. in den angrenzenden südafrikanischen Krüger-Park beabsichtigt sind, muss vor der ersten Abreise nach Mosambik ein Visum zur mehrfachen Einreise (visto múltiplo) beantragt werden.
Bei den Ein- und Ausreiseformalitäten muss der Pass persönlich vorgelegt werden. Die Beauftragung von Dritten, sogenannten „Runners“, für die Abwicklung der Ein- und Ausreise ist verboten.
Bei Überschreitung der im Visum gestatteten Aufenthaltsdauer drohen hohe Geld-, z. T. sogar Haftstrafen.
Reisende, die einen anderen als touristischen Aufenthalt planen, (insbesondere Arbeitsaufnahme, auch Freiwilligeneinsätze) müssen in jedem Fall zuvor über die zuständige mosambikanische Auslandsvertretung ein Visum einholen.
• Bringen Sie für einen Daueraufenthalt bereits bei Einreise ein deutsches Führungszeugnis mit.
Minderjährige
• Achten Sie darauf, dass Kinder mit einem Ausweisdokument mit einem aktuellen Passbild reisen, da es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten mit den Einwanderungsbehörden gekommen ist.
• Führen Sie eine internationale Geburtsurkunde des Kindes mit, da es in Einzelfällen zu Kontrollen der Einwanderungsbehörden gekommen ist.
Einfuhrbestimmungen
Fremdwährung darf nur bis zu einem Wert von 10.000 USD ein- und ausgeführt werden.
Aufgrund einer Exportbeschränkung ist die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung auf Beträge von maximal 10.000 MZN beschränkt.
Die Ein- und Ausfuhr von Diamanten, Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einfuhr deklariert werden. Die Ausfuhr von antiken Geldmünzen ist untersagt.
Die Ausfuhr von Tieren und Pflanzen, die durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind, ist nur unter Vorlage der entsprechenden Aus- und Einfuhrdokumente gestattet, ggf. nach Landesrecht sogar verboten (z. B. Langustinen, Muscheln). Die ungenehmigte Ausfuhr aus Mosambik und Einfuhr nach Deutschland kann eine Straftat darstellen, die mit hohen Geld- und ggf. Haftstrafen geahndet wird. Beim Bundesamt für Naturschutz http://www.bfn.de/ sind unter dem Stichwort WA-Vollzug/CITES ausführliche Informationen zu artenschutzrechtlichen Erfordernissen erhältlich.
Gesundheit
Aktuelles
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
• Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
• Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung https://www.who.int/publications/m/item/vaccination-requirements-and-recommendations-for-international-travelers-and-malaria-situation-per-country-2019-edition nachweisen. Transitreisen über Addis Abeba und Nairobi können unabhängig von der Dauer des dortigen Aufenthalts bei der Einreise nach Impfzertifikat gefragt werden. Mosambik selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
Bei Ausreise aus Mosambik ist für Personen, die länger als vier Wochen im Land waren, eine Polio-Impfung von der WHO empfohlen, siehe Merkblatt Poliomyelitis. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/2517492
• Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Merkblatt Poliomyelitis.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, Polio und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber und Chikungunya-Fieber
Beide fieberhafte Infektionen treten bisher vereinzelt hauptsächlich im Küstenbereich von Mosambik auf und werden durch tagaktive Mücken übertragen. In der Regel stehen Symptome wie Kopf- und Gliederschmerzen im Vordergrund. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten.
· Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe https://www.auswaertiges-amt.de/blob/251022/943b4cd16cd1693bcdd2728ef29b85a7/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen..
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria. https://www.dtg.org/images/Startseite-Download-Box/2022_DTG_Empfehlungen_Malaria.pdf
• Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Es besteht ganzjährig im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica, siehe DTG. https://www.dtg.org/images/Startseite-Download-Box/2022_DTG_Empfehlungen_Malaria.pdf
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe https://www.auswaertiges-amt.de/blob/251022/943b4cd16cd1693bcdd2728ef29b85a7/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
• Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
• Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
• Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
• Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
• Nehmen Sie einen ausreichenden Vorrat mit.
HIV/AIDS
HIV/AIDS stellt in Mosambik ein relevantes Problem dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
• Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
• Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
• Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
• Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
• Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
• Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
• Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Und kann daher gut durch entsprechende lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Insbesondere während der Regenzeit kommt es immer wieder zu vermehrten Cholerafällen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/cholera/2433480
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Mosambik gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen noch Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel.
• Bei Reisen unter vier Wochen Reisezeit achten Sie auf einen kompletten Impfschutz gegen Poliomyelitis. Alle zehn Jahre sind Auffrischungsimpfungen notwendig.
• Bei Reisen und Langzeitaufenthalten über vier Wochen im Land lassen Sie sich zusätzlich vier Wochen bis 12 Monate vor Wiederausreise mit einer Dosis gegen Poliomyelitis impfen.
Die Impfung ist im Internationalen Impfzertifikat separat zu bescheinigen. Siehe auch das aktualisierte Merkblatt Polio-Impfung bei Auslandsreisen. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/2517492
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen von Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Merkblatt Schistosomiasis. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/schistosomiasis/2562868
• Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach personelles, technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Englischsprachiges medizinisches Personal ist außerhalb der Hauptstadt Maputo nur selten anzutreffen.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
• Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
• Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
• Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
• Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.