BlaulichtBundesland Nordrhein-Westfalen

Mutmaßlicher 14-jähriger Intensivtäter verhaftet

#Wuppertal (ots)

 

Bereits seit Monaten ist es im Großraum Wuppertal-Oberbarmen zu einer
Häufung von Gewaltdelikten gekommen, die einem 14 Jahre alten 
Jugendlichen aus Wuppertal zur Last zu legen sein dürfen. Es besteht 
der Verdacht, dass er bereits im strafunmündigen Alter von 13 Jahren 
in acht Fällen teilweise Taten der Schwerkriminalität wie schweren 
Raub, Körperverletzung und auch eine Vergewaltigung begangen haben 
könnte. Auch nach seinem 14. Geburtstag und der damit einhergehenden 
Strafmündigkeit kam es zu weiteren schweren Straftaten. So besteht 
der Verdacht, dass der Beschuldigte am 22.03.2023 an dem Überfall auf
eine Tankstelle in Wuppertal-Oberbarmen beteiligt sein dürfte. Zudem 
besteht der dringende Tatverdacht, dass er in der Zeit vom 16.02.2023
bis zum 13.04.2023 in drei Fällen Taten der gefährlichen 
Körperverletzung begangen haben dürfte. So soll er unter anderen am 
späten Abend des 04.04.2023 in der Straße Rosenau dermaßen massiv auf
ein Tatopfer eingeschlagen haben, dass dieses sich durch einen Sprung
in die Wupper zu retten suchte und unterkühlt von der Polizei 
angetroffen wurde. In einem am 13.04.2023 im Bereich der Bromberger 
Straße verübten Körperverletzungsdelikt soll er einem Tatopfer eine 
brennende Zigarette auf der Hand ausgedrückt haben. Die 
Staatsanwaltschaft Wuppertal entschied daher, die Ermittlungen gegen 
den Tatverdächtigen zu intensivieren. In Folge dessen konnte der für 
einen Haftbefehl erforderliche dringende Tatverdacht begründet und 
dem Amtsgericht Wuppertal ein eingehender Haftbefehlsantrag vorgelegt
werden. Auch unter Berücksichtigung der wegen der im strafunmündigen 
Alter in Frage kommenden Taten erließ das Amtsgericht am 20.04.2023 
einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Noch am selben Tage gegen 
16.00 Uhr gelang es Beamten der Fahndung, den Beschuldigten auf dem 
Gelände der Osterkirmes am Carnaper Platz in Wuppertal zu ergreifen. 
    
Dem Beschuldigten droht für den Fall seiner Verurteilung eine 
empfindliche Jugendstrafe.

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