Reisen

#Namibia: Reise- und Sicherheitshinweise

Terrorismus
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die politische Lage in Namibia gilt als stabil.
• Meiden Sie Demonstrationen.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Mit Diebstahlsdelikten ist in Windhuk und der Provinz jederzeit zu rechnen. Auch bewaffnete Raubüberfälle werden registriert, von denen Touristenunterkünfte nicht ausgenommen sind.
In Windhuk ereignen sich Raubüberfälle oft an Sonn- und Feiertagen, wenn die Straßen menschenleer sind, zuletzt auf Spaziergänger im Stadtrandgebiet wie Farm Windhuk, Avis Damm und Lovers Hill.
Nach Übernahme eines Mietwagens wurden Reisende bereits vom Flughafen gezielt bis zu ihrer Unterkunft verfolgt, durch Ablenkungen (z.B. Hinweis auf einen angeblichen technischen Defekt) zum Anhalten gebracht und ausgeraubt. Dabei wurden auch schon Fahrzeuge mit Regierungskennzeichen benutzt.
Ein erhöhtes Überfall- bzw. Diebstahlsrisiko besteht in Taxis, in denen sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden.
Touristen sind bevorzugte Opfer von Kreditkartenbetrug, die Zahl der Fälle nimmt rapide zu.
• Unternehmen Sie Spaziergänge möglichst ohne Wertsachen und nicht im Dunkeln und seien Sie im Stadtrandgebiet von Windhuk besonders vorsichtig.
• Seien Sie bei Fahrten im Land auch bei kurzen Zwischenstopps vorsichtig.
• Übernachten Sie nur in bewachten Unterkünften.
• Verriegeln Sie Fahrzeugtüren immer, behalten Sie Wertsachen auch auf Busreisen im Blick und lassen Sie sie in Fahrzeugen auch während der Fahrt nicht sichtbar liegen.
• Halten Sie nur an Tankstellen und belebten Rastplätzen an, an denen sich auch andere Personen befinden. Im Notfall rufen Sie die Polizei unter 10111.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
• Nutzen Sie keine Taxis, in denen sich weitere Fahrgäste befinden und lassen Sie keine unbekannten Fahrgäste in Taxis zusteigen.
• Nehmen Sie Wertsachen stets im Handgepäck mit und lassen Sie sich nicht überreden, es im aufzugebenden Gepäck zu befördern.
• Geben Sie bei Kartenzahlungen Ihre Kreditkarte nicht aus der Hand.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Besonders in den Frühlingsmonaten der südlichen Hemisphäre kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Buschbränden kommen. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.
Insbesondere Gebiete im Norden Namibias zwischen der „Etoscha-Pfanne“ und der angolanischen bzw. sambischen Grenze können in der Regenzeit von Januar bis April von Überschwemmungen betroffen sein. Straßen können dann nur eingeschränkt nutzbar sein.
Trockenflussbetten im ganzen Land können sich in der Regenzeit unter Umständen in kürzester Zeit zu reißenden Flüssen entwickeln.
• Erkundigen Sie sich vor Reisen z.B. beim namibischen Tourismusbüro oder landeskundigen Reiseveranstaltern.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen.
• Befolgen Sie Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz sowie Eisenbahnverbindungen zwischen Windhuk und Swakopmund. Das Straßennetz ist gut ausgebaut; außer den Hauptverkehrsstraßen handelt es sich hauptsächlich um Schotterpisten. In Namibia herrscht Linksverkehr.
Übermüdung, ungewohnte Hitze, Höhenunterschiede und anstrengende Fahrten auf unbefestigten Straßen können gefährliche Erschöpfungszustände verursachen und das Unfallrisiko erhöhen.
Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und Wildwechsel (Lebensgefahr).
Es muss stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs auch in nicht einsehbaren Streckenabschnitten gerechnet werden. Taxis führen zur Aufnahme von Passagieren oft plötzliche und völlig unberechenbare Fahrmanöver durch.
Lokale Mietwagenfirmen statten Mietwagen in der Regel mit einem „Tracker“ aus, der es erlaubt, die gefahrene Strecke und Geschwindigkeit des Fahrzeugs jederzeit nachprüfen zu können. Schon bei geringfügiger Geschwindigkeitsübertretung erlischt bei einigen Mietwagenfirmen bzw. Versicherungen jeglicher Versicherungsschutz.
Versicherungen lokaler Mietwagenfirmen haben im Schadensfall die Beweislast des Öfteren umgekehrt und vom Versicherten den Nachweis verlangt, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Hier kann es zu weitreichenden Folgen und sogar zum Haftbefehl kommen.
• Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
• Seien Sie bei Fahrten auf Schotterpisten besonders vorsichtig.
• Fahren Sie direkt nach Ankunft am Flughafen keine weiten Strecken mit einem Mietwagen.
• Leisten Sie bei Verkehrsdelikten keine Sofortzahlung von Bußgeldern, sondern bei der nächstgelegenen Polizeistation.
• Bei Anmietung von Fahrzeugen und Abschluss von Versicherungen prüfen Sie genau die vollständigen Vertragsbedingungen und hinterfragen Sie Unklarheiten.
• Mieten Sie Fahrzeuge möglichst nur von einem Autovermieter, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter – CARAN – ist.
• Kontrollieren Sie Bremsen und Reifenzustand vor Fahrtantritt auf ihre Zuverlässigkeit sowie das Vorhandensein von Werkzeug und Wagenheber.
• Führen Sie wegen häufiger Reifenpannen auf Schotterpisten möglichst zwei Reserveräder mit.
Besuch von Nationalparks im Norden und Grenzgebiet zu Angola
In den Nationalparks im Norden Namibias sind seitens der Regierung die offiziellen Aktivitäten zur Bekämpfung der Wilderei verstärkt worden.
Die Grenze zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.
• Erkundigen Sie sich bei Einfahrt in einen Nationalpark ausdrücklich nach Aktivitäten der Anti Poaching Units (APU) und eventuell nach gesperrten Wegen.
• Verhalten Sie sich im Fall eines Zusammentreffens mit Einheiten der APU, welche nicht immer in Uniformen auftreten, zurückhaltend.
• Seien Sie im Grenzbereich vorsichtig und überschreiten Sie diese nicht.
Führerschein
Es ist entweder der internationale Führerschein erforderlich, der stets in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder zumindest eine amtliche Übersetzung des deutschen Führerscheins in die englische Sprache mitzuführen.
LGBTIQ
Offen gelebte Homosexualität gilt in Namibia als unerwünschtes Verhalten. Während einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Frauen straflos sind, sind sie zwischen Männern, jedoch ausschließlich in Form des Analverkehrs, durch das sog. Sodomie-Verbot unter Strafe gestellt. Gerichtsverfahren wegen Sodomie zwischen zwei männlichen erwachsenen Personen hat es allerdings seit 1990 nicht gegeben.
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden weder im Wege der eingetragenen Partnerschaft noch im Rahmen einer gleichgeschlechtlichen Ehe anerkannt.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Es gibt besondere Bestimmungen für den Besitz von und Handel mit Edelsteinen, mit Waffen, Munition und dergleichen https://www.gunpolicy.org/firearms/region/namibia sowie den Handel mit Drogen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der namibische Dollar (NAD). Daneben wird im Alltag auch der südafrikanische Rand (ZAR) als Zahlungsmittel akzeptiert. Beide Währungen sind im Verhältnis 1:1 aneinandergekoppelt. Geldabhebungen sind mit allen gängigen Kreditkarten sowie Maestro-Bankkarten möglich.
• Lassen Sie sich Bankkarten für den Gebrauch im südlichen Afrika freischalten.
• Behalten Sie aufgrund zahlreicher Betrugsfälle möglichst während des gesamten Zahlungsvorgangs Ihre Karte im Auge, verlangen Sie in Restaurants ein mobiles Kartenlesegerät oder begleiten Sie das Personal zur Kasse.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Namibias sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. file://aa.bund.de/central/GL/g-040-Rhw/_P-Laufwerk/331/zuständigen%20Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein und noch mindestens zwei freie Seiten enthalten. Sie müssen in einwandfreiem Zustand sein, d.h. weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert“ oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung schwer leserlich sein.
In der letzten Zeit kam es in Einzelfällen zu Problemen mit den Einreisebehörden am Flughafen und an den Grenzen auf dem Landweg, da die Gültigkeitsdauer von Einreisesichtvermerken willkürlich festgelegt wurde.
• Achten Sie bei der Einreise auf die Übereinstimmung von erteilten Aufenthaltserlaubnissen mit dem Reisezeitraum, siehe auch Visum.
Weiterreise nach Südafrika mit Kinderreisepässen
Bei der Weiterreise mit Kindern nach Südafrika sind die geltenden Einreisebestimmungen unbedingt zu beachten, da ansonsten die Einreise durch die südafrikanischen Grenzbeamten verwehrt wird. Weitere Informationen bieten die Reise- und Sicherheitshinweise Südafrika – Reisedokumente. https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/suedafrika-node/suedafrikasicherheit/208400
Bitte beachten Sie bei einer geplanten Weiterreise mit Kindern nach Südafrika unbedingt die dortigen Reise- und Sicherheitshinweise. https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/suedafrika-node/suedafrikasicherheit/208400
Visum
Deutsche können für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Jahr zu ausschließlich touristischen Zwecken ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors‘ Entry Permit) wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt.
Der „Visitors‘ Entry Permit“ kann für einen Zeitraum bis zu max. 90 Tagen erteilt werden. In der Regel wird er auf eine Einreise beschränkt, sowie auf den Zeitraum des tatsächlich beabsichtigten Aufenthalts, der sich aus dem Rückflugdatum ergibt. Eine Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-) Strafen führen. Falls sich während des Aufenthalts die Notwendigkeit zur Verlängerung ergibt – z. B. im Krankheitsfall -, sollte unbedingt rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs and Immigration) beantragt werden. Hier wird eine Gebühr erhoben.
In allen anderen Fällen – auch für Geschäftsreisen oder unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste o. ä. – ist ein Visum erforderlich, das frühzeitig vor Einreise beantragt werden muss. Journalisten benötigen für eine Tätigkeit in Namibia ein Arbeitsvisum, sowie unter Umständen eine beim namibischen „Ministry of Information and Communication Technology“ nach der Einreise einzuholende Akkreditierung.
Ansprechpartner für diesbezügliche Fragen und Anträge ist die Botschaft der Republik Namibia. http://www.namibia-botschaft.de/
Einreise via Südafrika
Bei der Einreise nach Namibia via Südafrika gelten seit 2015 besondere Einreisebestimmungen. Jedes Überziehen eines Visums führt zur Erklärung zur unerwünschten Person und zu einer Einreisesperre. Für die Ein- und Durchreise mit minderjährigen Kindern sind das Mitführen einer internationalen Geburtsurkunde, aus der die Eltern ersichtlich sind, sowie gegebenenfalls einer Einverständniserklärung des nicht begleitenden Elternteils oder eines Nachweises des alleinigen Sorgerechts erforderlich. Detaillierte und verbindliche Informationen bietet die zuständige südafrikanische Auslandsvertretung. https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/suedafrika-node/vertretungensuedafrika/208388?view=
Minderjährige
Unter Verweis auf die Einreisebestimmungen benachbarter Länder ist es derzeit gängige Praxis an namibischen Grenzkontrollstellen, bei der Ein- und Ausreise minderjähriger Kinder die Sorgerechtslage zu prüfen. Personen unter 18 Jahren müssen neben dem Reisepass eine Geburtsurkunde vorweisen können, in der die Eltern aufgeführt sind.
Erforderlich ist eine internationale Geburtsurkunde, bzw. gegebenenfalls eine beglaubigte englische Übersetzung.
Unbegleitete minderjährige Kinder benötigen zur Ein- und Ausreise die Zustimmung beider Elternteile („Affidavit“ in englischer Sprache), dass das Kind alleine reisen darf. Die beglaubigten Kopien der Reisepässe beider Elternteile müssen dem Affidavit angeheftet werden.
Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils), bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).
Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.
Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben einschließlich Kontaktdaten und Wohnanschrift, eine Passkopie und gegebenenfalls eine Kopie der namibischen Aufenthaltserlaubnis derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Namibia reisen soll.
Eidesstattliche Versicherungen („affidavits“) bedürfen der Beglaubigung durch einen „commissioner of oaths“ (in Namibia), einen Notar oder eine namibische Auslandsvertretung.
Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können nicht ausgeschlossen werden. Detaillierte und verbindliche Informationen sind beim namibischen Ministry of Home Affairs and Immigration http://www.mha.gov.na/home oder der für den Wohnort zuständigen namibischen Auslandsvertretung erhältlich. https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/namibia-node/vertretungennamibia/208322?view=
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 50.000 USD möglich, muss ab einem Betrag von 5.000 NAD aber bei Einreise deklariert werden.
Die Ausfuhr ist für Touristen auf den Betrag begrenzt, der eingeführt wurde.
Für Reisen zwischen den Mitgliedern der Southern African Customs Union SACU (Botswana, Lesotho, Namibia und Swasiland) gibt es keine Beschränkungen.
Jagdwaffen müssen bei der Einreise an einem speziell eingerichteten Schalter im Gepäckabholbereich des Flughafens vorgezeigt werden. Die Nummer der Waffen wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.
Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nur zusammen mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus.
Bei der Ausfuhr von Antiquitäten und Souvenirs sind die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) zu beachten. Produkte aus in Annex I zu diesem Übereinkommen aufgeführten Tieren dürfen nicht aus Namibia ausgeführt werden. Dies gilt auch, wenn sie in Schmuck oder Kleidung eingearbeitet sind (z. B. Elefantenhaarschmuck). Eine Ausfuhr von Produkten aus Tieren, die in Annex II aufgeführt sind, kommt möglicherweise mit einer entsprechenden Genehmigung in Frage. Hierüber sollten sich Reisende vor dem Kauf durch Rückfrage bei den namibischen Behörden oder beim deutschen Zoll http://www.zoll.de/ vergewissern. Die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung aus Namibia beinhaltet nicht automatisch die Einfuhrgenehmigung nach Deutschland. Nähere Informationen bietet CITES http://www.cites.org/.
Gesundheit
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gelbfieber/2562864 nachweisen. Namibia selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. In Namibia gibt es keine ausreichenden Daten über die Verbreitung von Dengue-Fieber, es wird jedoch ein geringes Risiko vermutet. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. Komplikationen sind bei Reisenden sehr selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/denguefieber/2436520
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
• Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/malaria/2533132.
• Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Ein hohes Malariarisiko besteht ganzjährig im Norden und Nordosten des Landes (Sambesi/Caprivi-Strip, Kavango-West, Kavango-Ost, Ohangwena, im Norden von Omusati, Oshikoto). Von September bis Mai ist im Distrikt Otjozondjupa im Nordosten des Landes mit einem hohen Malariarisiko, von Juni bis August mit einem geringen Risiko zu rechnen. Ein geringes Risiko besteht ganzjährig im Nordwesten einschließlich des Kunene-Distrikts sowie Etosha-Nationalparks. Im Rest des Landes ist das Malariarisiko minimal. Als malariafrei gelten Windhuk, die Küste, die Namib-Wüste und die Gebiete südlich von Karasburg, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. https://www.dtg.org/images/Startseite-Download-Box/2022_DTG_Empfehlungen_Malaria.pdf
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe https://www.auswaertiges-amt.de/blob/251022/943b4cd16cd1693bcdd2728ef29b85a7/expositionsprophylaxeinsektenstiche-data.pdf konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
• Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
• Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
• Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
• Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
• Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Namibia gehört zu den Ländern mit der höchsten HIV-Prävalenz der Welt. Besonders bei sexuellen Kontakten, Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein hohes Ansteckungsrisiko.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen https://www.auswaertiges-amt.de/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
• Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
• Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
• Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
• Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
• Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
• Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
• Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. In den letzten Jahren ist es wiederholt, v.a. im dichtbesiedelten Norden des Landes und in den Armenvierteln von Windhuk, zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen Reisende sind in Regel davon nicht betroffen.  Eine Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/cholera/2433480
• Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Gifttiere
Wie in allen tropischen Ländern kommen auch in Namibia eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden, auch mit Todesfolge, bewirken kann. Insgesamt sind Schlangenbisse jedoch ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert. Des Weiteren kommen einige giftige Spinnen- und Skorpionarten vor.
• Laufen Sie nachts nicht mit unbedeckten Beinen umher, da viele Schlangen nachtaktiv sind.
• Greifen Sie nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig und ähnlich unübersichtliches Material.
• Schütteln Sie vor Benutzung Bettdecken und -laken, Kleidungsstücke, Schuhwerk sowie Kopfbedeckungen aus.
Afrikanisches Zeckenbissfieber
Die nach der Malaria häufigste fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in afrikanischen Nationalparks ist das afrikanische Zeckenbissfieber (African tick-bite fever). Der Erreger, Rickettsia africae, wird durch z.T. sehr stechaggressive Zecken bei ungeschütztem Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften übertragen. Die Erkrankung ist durch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und später durch einen Hautausschlag (Exanthem) gekennzeichnet. Charakteristisch ist die blutverkrustete Einstichstelle (Eschar), die oft zunächst nicht bemerkt wird. Doxyzyclin zur Behandlung ist gut wirksam.
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von durch Zecken übertragenen Erkrankungen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.
Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber
Diese seltene hämorrhagische Viruserkrankung tritt sporadisch in Namibia auf. Das Virus wird hauptsächlich durch Zecken der Gattung Hyalomma oder durch Kontakt zu Fleisch oder Blut infizierter Tiere übertragen, u.U. kann es auch durch engen Kontakt zu Infizierten in Gesundheitseinrichtungen zur Erkrankung kommen. Die Infektion geht mit hohem Fieber, ausgeprägtem Krankheitsgefühl und Blutungsneigung einher.
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von durch Zecken übertragenen Erkrankungen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.
• Vermeiden Sie den Kontakt mit rohem Fleisch.
Anthrax
Gelegentlich kommt es im Nordosten/Caprivi wie in anderen tierreichen Gebieten des südlichen Afrikas zu Ausbrüchen der Tierseuche Anthrax (Milzbrand). Insbesondere Flusspferde und Büffel wie auch Nutztiere sind betroffen. Bei direktem Kontakt kann der Erreger auch für Menschen gefährlich sein (v.a. Farmarbeiter).
• Halten Sie sich bei Safaris von toten Tieren fern.
Weitere Gesundheitsgefahren
Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Zum Schutz von Haut und Augen sind Sonnenschutz wie bedeckende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sunblocker mit hohem Lichtschutzfaktor daher unbedingt erforderlich.
Luftverschmutzung
• Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht immer vergleichbar, auf dem Lande kann sie technisch und apparativ problematisch sein, auch die hygienischen Standards sind nicht immer ausreichend. In Windhuk und den größeren Städten gibt es eine gute ambulante und stationäre Versorgung im privaten Sektor, ähnlich wie in Deutschland.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Selbstfahrer sollten mit ihren Autovermietern anhand der geplanten Reiseroute die Notwendigkeit eines Abschlusses einer Kurzzeitversicherung zur Rettung nach einem Verkehrsunfall abklären.
• Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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