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Nicht zugelassene Pyrotechnik in Reitzenhain und Bärenstein festgestellt

#Reitzenhain/ #Bärenstein (ots)

 

Am 28. Dezember 2022 in der Zeit von 11:20 Uhr bis 14:30 Uhr wurden Kontrollen von Einsatzkräften der Gemeinsamen Fahndungsgruppe Chemnitz von Landespolizei und Bundespolizei durchgeführt. In der Ortslage Reitzenhain konnte ein aus Tschechien kommender PKW Audi kontrolliert werden. Als Fahrer konnte ein 22-jähriger Deutscher festgestellt werden. In seinem Kofferraum befanden sich nicht zugelassene Feuerwerkskörper mit einem Gesamtgewicht von einem Kilogramm. Weitere Einsatzkräfte der Gemeinsamen Fahndungsgruppe Chemnitz kontrollierten drei männliche deutsche Personen im Alter von 16 bis 20 Jahren in der Ortslage Bärenstein. Auch hier wurden 289 Stück nicht zugelassene Feuerwerkskörper aus Tschechien mit einer Nettoexplosivmasse von 5 bis 6 Kilogramm festgestellt. Die nicht zugelassene Pyrotechnik wurde sichergestellt. Die Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz haben den Entschärfungsdienst der Bundespolizei aus Dresden angefordert, die für die Abholung und Vernichtung der nicht zugelassenen Pyrotechnik verantwortlich sind. Gegen die vier Personen im Alter von 16 bis 22 Jahren werden Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Vielen ist nicht bewusst, dass Sie sich nicht nur den Gefahren aussetzen, sondern auch noch strafbar machen. Denn der Gesetzgeber hat aufgrund der großen Gefahr, die von nicht geprüften und nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ausgeht, die Einfuhr, den Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen unter Strafe gestellt. Verstöße können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bzw. mit einer Geldbuße geahndet werden. Hinzu kommen die Kosten für Transport, Lagerung und Vernichtung der sichergestellten Pyrotechnik.

Darum: Finger weg von verbotenen Feuerwerkskörpern!!!

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