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Nitratrichtlinie: Vertragsver­letzungs­verfahren eingestellt

Heute am 1. Juni 2023 hat die Kommission die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland bezüglich der Umsetzung der Nitrat­richtlinie beschlossen. Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus:

 

„Nach Auffassung der Kommission entsprechen die vom Bund und den Ländern getroffenen Maßnahmen nun den EU-Vorgaben und sind geeignet, die hohe Nitrat­belastung der Gewässer anzugehen. Die drohenden Strafzahlungen konnten somit abgewendet werden. Diese wären im Falle einer Verurteilung Deutschlands im Zweitverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof mit der Festsetzung der Zahlung eines Pauschalbetrags von mindestens 17,2 Millionen € und einem täglichen Zwangsgeld in Höhe von bis zu 1,1 Millionen € ganz erheblich gewesen. Damit ist festzuhalten, dass auch MV seine Hausaufgaben gemacht hat, indem es eine Düngeverordnung auf den Weg gebracht hat, die dem Schutz unseres wichtigsten Lebensmittels Wasser und den Ansprüchen der EU-Kommission genügt. Jetzt geht es darum, mit den Landwirten gemeinsam daran zu arbeiten, dass in Zukunft weniger Nitrat in die Böden und damit ins Grundwasser gelangt. Ich habe immer wieder gesagt, dass die Landwirtschaft nicht das Problem, sondern Teil der Lösung ist. Dies haben wir nun zu beweisen“, so der Umweltminister.

Hintergrund:

2013 hatte die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die darauffolgende Überarbeitung des deutschen Düngerechts in 2017 beurteilte die Kommission jedoch als weiterhin unzureichend. Diese Auffassung bestätigte der Europäische Gerichtshof im Juni 2018. Daher leitete die Kommission in 2019 das Zweitverfahren ein, an dessen Ende der Europäische Gerichtshof empfindliche Geldstrafen verhängen kann. Daraufhin haben Bund und Länder ihre Regelungen in 2020 und nach weiteren Nachbesserungsforderungen der Kommission in 2022 nochmals angepasst.

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