Reisen

#Norwegen: Reise- und Sicherheitshinweise

Extremwetter
Das Sturmtief „Hans“ soll am Montag und Dienstag, den 7. und 8. August 2023, über Norwegen ziehen. In Teilen Südnorwegens werden starke Regenfälle erwartet; es besteht zudem eine hohe Gefahr von Überschwemmungen, Erdrutschen und Schlammlawinen. Darüber hinaus muss mit schweren Verkehrsbehinderungen durch gesperrte Straßen und Eisenbahnstrecken gerechnet werden.
Das Norwegische Meteorologische Institut (MET) hat eine Unwetterwarnung für weite Teile Südnorwegens https://www.yr.no/en/extreme/hans herausgegeben. Die Gefahrenwarnung für Niederschläge, Überschwemmungen und Erdrutsche wurde auf Stufe Rot erhöht.
Aktualisierte Warnungen und Hinweise zu Naturgefahren bietet auch die Webseite https://varsom.no/en/ https://varsom.no/en/ bzw. die App (s. Webseite).
Reisende in den vom Sturm betroffenen Gebieten erhalten per SMS Notfallwarnungen in norwegischer, deutscher und englischer Sprache https://www.emergencyalert.no/active-alerts/?epslanguage=en.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und informieren Sie sich über die aktuelle Gefahrenwarnung.
• Bleiben Sie möglichst an einem sicheren Ort und vermeiden Sie nicht notwendige Fahrten.
• Meiden Sie Flüsse und Bäche.
• Parken Sie Ihr Fahrzeug in sicherer Entfernung von Gefahrenzonen.
Sicherheit
Terrorismus
Norwegische Behörden weisen auf das Risiko terroristischer Anschläge hin.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Norwegen ist vergleichsweise niedrig. Insbesondere zur Reisezeit kann es aber an viel besuchten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
S. Aktuelles
Entlang der Küsten herrscht durch den Golfstrom bestimmtes ozeanisches Klima, im Landesinnern eher kontinentales bzw. Hochgebirgsklima.
Insbesondere im Gebirge kann es zu schwerem Schneefall, Lawinenabgängen und Erdrutschen kommen.
Bei Tauwetter besteht die Gefahr von örtlichen Überflutungen und Erdrutschen.
In den Sommermonaten besteht in längeren Trockenperioden eine erhöhte Waldbrandgefahr.
Abseits des Festlands wie z.B. auf Spitzbergen besteht die Gefahr von Erdbeben.
• Verfolgen Sie aufmerksam die Nachrichten und Wetterberichte.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
• Machen Sie sich bei Reisen auf Inselgruppen auch mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Grenzkontrollen
Norwegen führt Grenzkontrollen an der norwegisch-schwedischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz und viele Busverbindungen. Eisenbahnstrecken verbinden die wichtigsten Städte des Südens.
Insbesondere auf den mitunter engen, kurvenreichen und steilen Straßen in den Bergen oder entlang der Fjordküste ist Vorsicht geboten. Im Winter werden einige Strecken für den Verkehr gesperrt.
Es besteht ganzjährig die Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.
Die Promillegrenze beträgt 0,2. Übertretungen der Verkehrsvorschriften werden streng, zum Teil mit Gefängnisstrafen geahndet.
Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht, jedoch müssen Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Schneeketten ausgerüstet sein.
Eine durchgehende weiße Linie am Fahrbahnrand bedeutet Parkverbot.
In Norwegen sind Autobahnen, Überlandstraßen und das Stadtgebiet von Oslo mautpflichtig. Eine genaue Übersicht auch über Zahlungsmethoden per Chip auch in deutscher Sprache bietet Autopass http://www.autopass.no/de/autopass. Die Kontrolle erfolgt durch automatische Stationen, die einfach durchfahren werden können, ohne anzuhalten. Die Rechnung ergeht später per Post, ohne Extragebühren.
• Informieren Sie sich online bei der Botschaft des Königreichs Norwegen und dem Fremdenverkehrsamt Norwegens.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
Wander-/Trekking-Touren/Fahrten auf das offene Meer
Im Norden des Landes und im Winter erfordern Aktivitäten eine gute Vorbereitung und Ausrüstung.
Checklisten einzuhaltender Regeln und hilfreiche Informationen z.B. zu einer kostenlosen Wetter-App bietet die offizielle Reiseseite für Norwegen auch in deutscher Sprache unter Sicherheit in den Bergen https://www.visitnorway.de/reiseplanung/sicherheit/in-den-bergen/ sowie unter Sicherheit auf dem Wasser https://www.visitnorway.de/reiseplanung/sicherheit/sicherheit-auf-dem-wasser/.
Gletscher können instabiler sein, als sie aussehen.
Wanderungen entlang der norwegisch-russischen Grenze sind möglich. Die Grenze ist teilweise eine „grüne“ Grenze ohne sichtbare Absperrung, die allerdings intensiv überwacht wird. Auch der kleinste Grenzübertritt wird sowohl seitens der norwegischen als auch der russischen Behörden strafrechtlich verfolgt.
• Planen Sie Aktivitäten sorgfältig und beachten Sie unbedingt notwendige Sicherheitsmaßnahmen.
• Informieren Sie sich stets über die Wetterlage.
• Unternehmen Sie Touren im Zweifel mit einem lokalen Führer.
• Seien Sie bei Gletschern besonders vorsichtig und beachten Sie Empfehlungen und Warnungen lokaler Behörden, insbesondere an der russischen Grenze.
Kommunikation
In abgelegenen Gebieten Norwegens gibt es kein Mobilfunknetz, weshalb es bei längeren Wanderungen nicht durchgehend möglich ist, Kontakt zur Außenwelt herzustellen bzw. erreichbar zu sein.
• Informieren Sie Ihre Angehörigen frühzeitig, falls Sie einen Aufenthalt in entlegenen Gebieten planen.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Städten gut ausgeprägt.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das norwegische Straf- und Ordnungsrecht verfolgt insbesondere das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzungen für Kraftfahrzeuge und Alkohol am Steuer, aber auch Rauschgiftdelikte und Verstöße gegen Zoll- und Angelvorschriften streng. Das Mitführen auch geringster Mengen von Betäubungsmitteln führt in der Regel zur Festnahme bereits an der Grenze, Verhängung eines Einreiseverbots oder Haftstrafen.
Alkoholkonsum ist auf öffentlichen Plätzen und in Parks verboten.
Angelfreunde sollten sich auf jeden Fall ausreichend über die örtlichen Bedingungen informieren. Missachtungen führen zu sehr hohen Geldstrafen, die direkt vor Ort beglichen werden müssen. Angeln in der Nähe von Zuchtanlagen ist strikt untersagt.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die Norwegische Krone (NOK). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten ist nahezu überall möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von Norwegen https://www.fhi.no/en/op/novel-coronavirus-facts-advice/facts-and-general-advice/entry-quarantine-travel-covid19/ sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. https://diplo.de/-/199678 Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Ja
• Vorläufiger Personalausweis: Ja
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Norwegen ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Viele norwegische Behörden und z.B. Banken erkennen den Personalausweis nicht an. Es empfiehlt sich daher für einen längeren Aufenthalt mit dem Reisepass einzureisen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.
Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in Norwegen aufhalten wollen, sollten spätestens zwei Wochen nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei beantragen. Nähere Informationen erteilt die Botschaft des Königreichs Norwegen https://www.norway.no/de/germany/ und das norwegische Ausländerzentralamt UDI http://www.udi.no/.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige. https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern/606308
Weiterreise in die Russische Föderation
Für die Einreise in die Russische Föderation (Grenzübergang in der Gemeinde Sør-Varanger/Kirkenes) ist ein gültiges Visum erforderlich, das bei einer Auslandsvertretung beantragt werden muss und nicht an der Grenze erworben werden kann. Die Einreise von Norwegen nach Russland kann ausschließlich über den Grenzübergang „Storskog“ erfolgen. Ein Grenzübertritt an anderen Stellen in der Region ist nicht möglich (auch nicht von Inhabern eines Visums).
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Russische Föderation.
Einfuhrbestimmungen
Die norwegischen Zollbestimmungen sind sehr streng. Insbesondere der Import von Alkoholika, aber auch Tabakwaren unterliegt strikten Begrenzungen. Kleine Überschreitungen werden streng geahndet. Beim Import von Pkw sind hohe Eingangsabgaben zu entrichten.
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, ab einem Wert von 25.000 NOK aber registrierungspflichtig.
Die Ausfuhr von selbst gefangenem Fisch ist nur noch gestattet, wenn er unter der Leitung eines registrierten Fischereibetriebs geangelt wurde. Die neue Ausfuhrquote beträgt zweimal jährlich maximal 18 kg.
Nähere Einzelheiten und die Vorschriften über die zu erbringende Dokumentation befinden sich in englischer Sprache auf der Webseite des norwegischen Directorate of Fisheries. https://www.fiskeridir.no/English/Fishing-in-Norway/Export-quota
Jegliche Überschreitung der Zollobergrenzen bei der Ein- oder Ausfuhr von Waren mit dem PKW oder im Reisebus wird im Regelfall allein dem Fahrer des Fahrzeugs angelastet. Dies auch dann, wenn mehrere Personen im Fahrzeug beteuern, Eigentümer der Waren zu sein. Dadurch können empfindliche Strafen für den Fahrer fällig werden.
Über die genauen zollrechtlichen Vorschriften, die bei einer Einreise nach Norwegen zu beachten sind, informiert – auch auf deutscher Sprache – der norwegische Zoll. http://www.toll.no/
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) gilt folgende Regelung:
Das Tier muss eine Identifikation (gut lesbare Tätowierung vor dem 3. Juli 2011) bzw. einen Mikrochip haben, bevor es eine Tollwutimpfung erhielt. Hunde müssen 120 bis 24 Stunden vor Einreise gegen Bandwurmbefall behandelt worden sein. Die Einfuhr einiger Terrierrassen und Wolfshunde ist verboten. Genaue Informationen bietet die Botschaft des Königreichs Norwegen https://www.norway.no/de/germany/dienstleistungen-info/mit-tieren-nach-norwegen/.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Norwegen sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Medizinische Versorgung
Wer auf regelmäßige medizinische Betreuung angewiesen ist, sollte sich vorher über die bestehenden Möglichkeiten im dünn besiedelten Norwegen informieren. Regional unterschiedlich kann es im Gesundheitswesen in einigen Bereichen Engpässe geben. Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten von 8 bis 15/16 Uhr können die örtlichen Notfallzentralen (legevakt) kontaktiert werden. Die zentrale Notrufnummer in Norwegen lautet 112 (Polizei), bzw. 113 (Rettungsdienste und Notarzt).
Beim zahnärztlichen Notdienst (tannlegevakt) muss in der Regel vor Ort in bar oder üblicherweise per Kreditkarte gezahlt werden. Bei allen anderen Behandlungen ist zur Deckung evtl. anfallender Behandlungskosten ist die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card) erforderlich, welche über die heimische Krankenkasse erhältlich ist.
Reisende sollten beachten, dass die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card) auf Svalbard (Spitzbergen) nicht anerkannt wird.
Bei Reisen nach Svalbard sollte darauf geachtet werden, dass dieses Gebiet in den Versicherungsschutz eingeschlossen ist. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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