Oberbürgermeister legt Stadtverordneten Regeln zur Annahme von Zuwendungen für Rathausspitze zum Beschluss vor
Die neuen Richtlinien definieren Repräsentationstermine neu und stellen sie unter Genehmigungsvorbehalt durch die Stadtverordnetenversammlung
Der Oberbürgermeister wird der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung im September „Regelungen zur Annahme von Zuwendungen durch den Oberbürgermeister und die Beigeordneten der Landeshauptstadt Potsdam“ zum Beschluss vorlegen. Sie sollen künftig die Annahme von Einladungen zu Veranstaltungen für die Beigeordneten und den Oberbürgermeister regeln.
Das neue Regelwerk macht Vorgaben, wie bei Einladungen zu Veranstaltungen vorzugehen ist, wann diese als erlaubt gelten und wann die Annahmen von Einladungen der SVV zur Genehmigung vorzulegen sind. Es wird Folgendes verbindlich festgeschrieben:
- Einladungswege und Dokumentationspflichten
- Merkmale, die Repräsentationsveranstaltungen und -einladungen definieren
- die Bezahlung von kostenlosen Ehrenkarten aus einem Repräsentationsbudget
- die Unzulässigkeit einer Begleitung durch Dritte sowie zulässige Ausnahmen davon
- der Genehmigungsvorbehalt für die Stadtverordnetenversammlung als Dienstvorgesetzte für die Termine des Oberbürgermeisters und in seiner Vertretung der Beigeordneten
- die Veröffentlichungspflichten in den öffentlichen Kalendern der Landeshauptstadt Potsdam und die Dokumentation der durchgeführten Termine gegenüber der Stadtverordnetenversammlung
- die verbindliche Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung des Regelwerkes, mindestens zu Beginn einer jeden Wahlperiode.
Die Regelungen werden den Handlungsrahmen ersetzen, der seit dem Jahr 2016 für den Oberbürgermeister galt und den Stadtverordneten damals als Mitteilungsvorlage zur Kenntnis gegeben wurde. Bereits im Februar 2024 hatte der Oberbürgermeister eine Arbeitsgruppe um den Antikorruptionsbeauftragten darum gebeten, die bestehenden Arbeitsmaterialien aus dem Jahr 2016 zu überprüfen, zu aktualisieren und dabei auch die Regelungen anderer Städte des Landes Brandenburg mit einzubeziehen.
„Wir mussten unsere acht Jahre alten Regelungen nachbessern. Das hat die intensive Beschäftigung mit der Materie gezeigt. Ich bedaure, dass ich seit Beginn meiner Amtszeit die bestehenden Regelungen und die tradierte Verwaltungspraxis übernommen und nicht kritisch hinterfragt habe. Die neuen Vorgaben schaffen Transparenz und Klarheit, definieren Ausnahmen und stellen diese unter Genehmigungsvorbehalt der Stadtverordnetenversammlung“, so Oberbürgermeister Mike Schubert.
Das neue Regelwerk geht in seiner Verbindlichkeit deutlich weiter als die bisherigen Arbeitsmaterialien. Es schafft damit nicht nur für Amtsträger (also für die Bediensteten des Rathauses, nicht aber für die Stadtverordneten als Mandatsträger), sondern auch für Sport- und Kulturvereine mehr Sicherheit. Hierzu hatte es bereits vor einigen Wochen ein Schreiben des Oberbürgermeisters an Sportvereine und Kulturträger gegeben, in dem die Vereine gebeten wurden, ihre bisherige Einladungspraxis zu ändern.
Hintergrund der Bitte war, dass zum Schutz der Vereine möglichst jedweder Anschein vermieden wird, dass Anfragen der Vereine auf Unterstützung oder Förderungen der Stadt in einem Zusammenhang mit Einladungen an Amtsträger stehen könnten.
„Das ehrenamtliche Engagement zu würdigen, war mir immer wichtig. Ich hoffe, dass wir mit der neuen Regelung auch den Ehrenamtlichen in den Vereinen Handlungssicherheit geben. Sie setzen sich für ihre Vereine ein und brauchen unsere Aufmerksamkeit und manchmal auch unsere Hilfe. Ihr Einsatz für andere ist ehrenwert und muss möglich sein, ohne dass für sie persönlich aus diesem Engagement eine Gefahr entsteht. Dazu brauchte es klarere Regeln“, so Oberbürgermeister Mike Schubert.
Zum Hintergrund:
Repräsentationsaufgaben nimmt nach § 53 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung originär der Oberbürgermeister wahr. Anders als die Dienstanweisung Korruptionsprävention für die
Beschäftigten der Verwaltung, die zuletzt 2019 aktualisiert wurde, wurden die Regelungen für den Oberbürgermeister und die Beigeordneten vor allem in Bezug auf die Wahrnehmung von Repräsentationsterminen seit 2016 nicht mehr angepasst.
Ergänzend zu den Regelungen der Dienstanweisung „Korruptionsprävention“ wurden durch den Oberbürgermeister 2016 Arbeitsmaterialien erlassen, um insbesondere das Verhalten in dem ihm und in seiner Vertretung, den Beigeordneten, zustehendem Aufgabengebiet, nämlich das der Repräsentation, zu regeln. Der Oberbürgermeister hat diese Arbeitsmaterialien der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt und eine Anwendung auch durch die Stadtverordneten angeregt. Die Anregung wurde durch den Ehrenrat aufgegriffen und der Stadtverordnetenversammlung mit der Vorlage 16/SVV/0750 vorgelegt. In ihrer Sitzung am 7. Dezember 2016 ist die Stadtverordnetenversammlung der Empfehlung der sinngemäßen Anwendung der Arbeitsmaterialien gefolgt.
Die Empfehlung wurde durch die Stadtverordnetenversammlung bislang nicht widerrufen. Befugt dazu wäre nur die Stadtverordnetenversammlung als Kollektivorgan, nicht jedoch einzelne Stadtverordnete oder Gremien. Der Oberbürgermeister kann dabei in seinem Handeln nur durch die Stadtverordnetenversammlung gebunden werden. Diese ist laut Kommunalverfassung sein Dienstherr.