Reisen

#Österreich: Reise- und Sicherheitshinweise

Wetterlage
Aufgrund von starken Regenfällen sind Teile Kärntens und der Steiermark von Überschwemmungen und Erdrutschen betroffen. Mit weiteren Regenfällen und Sturm ist zunächst bis 07.08.2023 zu rechnen.
Sollten Sie sich in den betroffenen Regionen aufhalten bzw. diese durchreisen, beachten Sie bitte die regionalen Wetter- und Verkehrshinweise und leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden Folge. Es ist mit der Sperrung betroffener Straßen zu rechnen.
Hier finden Sie aktuelle Hinweise beispielsweise zur Verkehrslage https://www.oeamtc.at/.
Sicherheit
Terrorismus
In der Wiener Innenstadt wurde im November 2020 ein terroristischer Angriff verübt.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen sehr frequentierten Orten vor. Gewaltkriminalität ist selten.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht gemäßigtes Alpin-Klima mit zunehmend kontinentalem Einfluss nach Osten.
Im Winter kommt es in den Bergen immer wieder zu Lawinenabgängen und auch Sperrungen von Gebieten wie insbesondere von Tälern.
Schnee- und Gletscherschmelze können auch im Frühjahr Lawinen und Erdrutsche verursachen. Ganzjährig kann es zu Berg- und Felsstürzen sowie Gerölllawinen kommen.
• Informieren Sie sich vor Aktivitäten in den Bergen stets über die aktuelle Witterung, insbesondere über die Schnee- und Lawinensituation, z.B. bei der österreichischen Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik.
• Bleiben Sie stets auf ausgewiesene Pisten und Loipen.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Grenzkontrollen
Österreich führt regelmäßig Grenzkontrollen sowohl an der österreichisch-ungarischen als auch an der österreichisch-slowenischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.
• Beachten Sie aktuelle Verkehrsinformationen, auch zu Grenzwartezeiten, z.B. der österreichischen Bundesgesellschaft ASFiNAG.
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt es sehr gut ausgebautes und dichtes Eisenbahn- und Busverkehrsnetz.
Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen gilt eine Vignettenpflicht für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile.
Für einzelne besondere Streckenabschnitte wie insbesondere Alpenüberquerungen werden zusätzliche Mautgebühren verlangt. Dort entfällt dann die Vignettenpflicht.
Ortsdurchfahrten können für Transitreisende gesperrt sein.
Die Vignette kann neben der bisherigen Form als Klebevignette auch als digitale Vignette im ASFiNAG-Webshop https://shop.asfinag.at/ oder über die ASFiNAG-App http://www.asfinag.at/stat/microsite_app/microsite_app.html zum identischen Preis erworben werden. Die digitale Vignette gilt erst ab dem 18. Tag nach dem Kaufdatum und wird mit dem Kennzeichen im System erfasst.
Klebevignetten dürfen nur auf die Windschutzscheibe, z. B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, mit direktem Kontakt geklebt werden, bei Motorrädern sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades. Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig.
Der untere Vignettenabschnitt muss aufbewahrt werden, die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis.
Kontrollen werden durch Polizei, Zollwache und Mautaufsichtsorgane meist automatisiert durchgeführt, wobei Fahrzeuge aus Deutschland durch eine Abfrage beim Kraftfahrzeugregister Flensburg identifiziert werden. Bei fehlender, nicht ordnungsgemäß angebrachter oder manipulierter Vignette werden hohe Strafen erhoben. Fehlerhaft angebrachte Vignetten werden bei den automatischen Kontrollen nicht erfasst.
Vom 1. November bis 15. April müssen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein.
Die Promillegrenze beträgt 0,5. Für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,1 Promille.
Für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge gilt eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten. Verstöße sind bußgeldbewehrt.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
LGBTIQ
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Es ist an allen öffentlichen Orten nicht mehr erlaubt, das Gesicht durch Kleidung oder andere Gegenstände zu verhüllen bzw. zu verbergen (Ausnahmen: COVID-19-Maskenpflicht oder Kälte). Ein Verstoß zieht eine Strafe von 150 EUR nach sich, die in bar oder mit Kreditkarte beglichen werden kann. Weitere Auskünfte erteilt das österreichische Bundesministerium für Inneres. https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=4D794D417A3630647947773D
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Österreichs https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Uebertragbare-Krankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Neuartiges-Coronavirus.html sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung https://diplo.de/-/199678. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Ja
• Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
• Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htm. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bieten das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html und das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Tiergesundheit/Veterin%C3%A4rwesen-und-Handel.html.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Österreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
• In Österreich ist der Impfschutz gegen FSME öffentlich empfohlen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Österreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC https://ecdc.europa.eu/en/west-nile-virus-infection. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig,  in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/wnf/2562880.
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
In großen Teilen des Landeskommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.
• Nehmen Sie rechtzeitig vor Einreise mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt auf.
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von mücken- und zeckengebundenen Risiko bei exponierten Reisen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mücken- und Zeckenstichen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Österreich ist gut.
Es besteht in Österreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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