Ratgeber

Online-Kündigung mit Hürden

Verbraucherverbände stellen gravierende Mängel auf Anbieterseiten fest

Seit dem 1. Juli 2022 gilt: Unternehmen, die online Verträge anbieten, müssen ihren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit anbieten, Verträge auch online kündigen zu können. Die Verbraucherzentralen und weitere Verbraucherverbände wollten wissen, ob und wie die Unternehmen in Deutschland diese neue Regelung umsetzen. Daher prüften sie vom 18. Juli bis zum 14. Oktober 2022 branchenübergreifend 840 Websites verschiedener Anbieter und begaben sich auf die Suche nach dem Kündigungsbutton.

Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Mehrheit der überprüften Websites wies erhebliche rechtliche Mängel auf, ein Großteil bewegte sich im Graubereich. So mahnten die Verbraucherverbände im Prüfungszeitraum insgesamt 152 Unternehmen wegen eindeutiger Rechtsverstöße auf ihren Websites ab.

Die gesetzlichen Anforderungen an den Kündigungsbutton legen fest, dass es sich hierbei um eine deutlich gestaltete Schaltfläche handeln muss. Ebenfalls gesetzlich festgelegt sind

  • eine weitere Bestätigungsseite, um notwendige Angaben zu machen und
  • eine eindeutig bezeichnete Bestätigungsschaltfläche zum Beispiel mit der Aufschrift „jetzt kündigen“.

Beide Schaltflächen, die zur Kündigung und die zur Kündigungsbestätigung, müssen ständig verfügbar und von jeder Unterseite einer Webseite aus erreichbar sein.

Gravierende Mängel festgestellt

Bei der Mehrheit der überprüften Websites hatten die Anbieter die gesetzlichen Vorgaben nicht oder nicht zureichend umgesetzt. Bei 349 Websites fehlte der vorgeschriebene Kündigungsbutton ganz. In 65 Fällen war der Kündigungsbutton auf der Website versteckt und in 38 Fällen war die Beschriftung unzulässig. Zudem stellten die Verbraucherschützer viele weitere Verstöße im Zusammenhang mit der Bestätigungsseite und dem finalen Bestätigungsbutton fest wie zum Beispiel fehlende Pflichtangaben oder unzulässige Beschriftungen. Nur auf 273 Websites war der Kündigungsbutton vorschriftsmäßig eingerichtet.

Abmahnungen führten zu Nachbesserungen der Unternehmen

Insgesamt mahnten die Verbraucherverbände 152 Unternehmen – zum Teil für mehrere Websites gleichzeitig – im gesamten Bundesgebiet ab. Bis zum 2. November 2022 zeigten sich 86 Unternehmen einsichtig und unterschrieben die geforderte Unterlassungserklärung. In drei Fällen erwirkten die Verbraucherschützer eine einstweilige Verfügung. In 17 Fällen bereiten die Verbraucherschützer Klageverfahren vor oder haben die Klagen bereits eingereicht.

„Uns ist auch aufgefallen, dass einige Unternehmen, die von uns keine Abmahnung erhielten, ihre Seiten nachgebessert haben“, sagt Rico Dulinski, Rechtsreferent bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Nachdem zahlreiche Unternehmen die Verbraucherschutzvorschriften nicht fristgerecht umsetzten, profitieren die Verbraucherinnen und Verbraucher nun unmittelbar und sehr zeitnah nach Inkrafttreten der neuen Regelungen von unserer Aktion. So wirkt Verbraucherschutz schnell und effizient.“

Verbraucherschützer prüfen weiter

Die Verbraucherverbände werden die in dieser Aktion angestoßenen Verfahren weiter vorantreiben und die Websites weiterer Unternehmen prüfen.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die feststellen, dass ein Anbieter nicht den vorgeschriebenen Kündigungsbutton auf seiner Website vorhält oder diesen auf seiner Website versteckt, können dies den Verbraucherzentralen melden, www.verbraucherzentrale.de/probleme-mit-dem-kuendigungsbutton-76779

Hintergrund

Der zum 01. Juli 2022 in Kraft getretene Kündigungsbutton ist für fast alle Dauerschuldverhältnisse vorgeschrieben, die online abgeschlossen werden können. Dazu gehören zum Beispiel Abo-, Leasing- oder Mobilfunkverträge. Er gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 abgeschlossen wurden. Ebenfalls vorgeschrieben ist der Kündigungsbutton für in Geschäften entstandene Verträge, falls diese Verträge grundsätzlich auch online abgeschlossen werden können. Der Kündigungsbutton findet keine Anwendung bei Verträgen, für die per Gesetz strengere Anforderungen an die Kündigung gelten, bei Miet- und Arbeitsverträgen oder bei Verträgen über Finanzdienstleistungen.

An der gemeinsamen Aktion zum Kündigungsbutton beteiligten sich die Verbraucherzentralen und mehrere Verbraucherverbände, die ebenfalls Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband sind, www.vzbv.de/ueber-uns/organisation/mitglieder

Weitere Informationen:
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/kuendigungsbutton

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

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