Brandenburg

Pensionsfonds investieren klimaneutral und fair – Neue Anlagestrategie orientiert sich an Pariser Klimaschutzabkommen

Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg haben 1,5-Grad-Ziel im Blick – Neue Anlagestrategie orientiert sich an Pariser Klimaschutzabkommen 

Die Länder Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg richten ihre Pensionsfonds auf eine noch nachhaltigere Anlagestrategie aus und beachten dabei die Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens (1,5-Grad-Ziel).

 

„Nachhaltige Finanzpolitik bedeutet neben finanziellen, auch ökologische und soziale Aspekte zu betrachten und gesellschaftliche Herausforderungen frühzeitig zu berücksichtigen. Bei nachhaltiger Ausrichtung der Pensionsfonds sind klimaneutrale und renditestarke Kapitalanlage langfristig kein Widerspruch“, unterstreichen die zuständigen Finanzminister Michael Boddenberg, Dr. Daniel Bayaz, Dr. Marcus Optendrenk und Finanzministerin Katrin Lange.

Die Länder sind gemeinsam der Überzeugung, dass Klimarisiken auch finanzielle Risiken sind. Mit dem Konzept der nachhaltigen Kapitalanlage sind die Pensionsfonds der Länder auf diese Herausforderungen gut vorbereitet. Bereits seit 2019 nutzen sie gemeinsam entwickelte, nachhaltige Aktienindizes (ESG Länder fossil free) und haben seitdem einen Gesamtbetrag von rund elf Milliarden Euro in die Indizes investiert. Für diese gilt künftig der strengste europäische Standard für klimaneutrale Finanzanlagen (Paris Aligned Benchmark) als Mindestanforderung an Nachhaltigkeit. Damit wird der Weg der Dekarbonisierung auch für die Finanzanlagen konsequent fortgesetzt. Zudem werden Unternehmen ausgeschlossen, denen schwerwiegende Beeinträchtigungen der 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 (UN SDG) oder der Umweltziele der EU-Taxonomie vorzuwerfen sind oder die im Bereich der Tabakherstellung tätig sind. Die Umstellung erfolgt ab dem 17. März.

Hintergrundinformation

Um die späteren Pensionen von Landesbediensteten zumindest teilweise zu refinanzieren, hatte der Landtag des Landes Brandenburg im Dezember 2008 die Einrichtung des Sondervermögens Versorgungsfonds Land Brandenburg beschlossen. Die Anlage der Mittel erfolgt unter Wahrung der Anlagegrundsätze Sicherheit, Liquidität und Rendite. Weiterhin wurde das Sondervermögen Versorgungsrücklage des Landes Brandenburg zum 31.12.2017 aufgelöst und zum 01.01.2018 in den Versorgungsfonds überführt.

 

Zum 31.12.2022 umfasste der Versorgungsfonds Land Brandenburg (einschließlich ehemaliger Versorgungsrücklage) ein Volumen von rund 954,3 Millionen Euro. Davon waren rund 215,0 Millionen Euro in Aktien angelegt. Dieser Teil wird künftig nach den Kriterien des Pariser Klimaschutzabkommens investiert.

Die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 im Hinblick auf Mindeststandards für EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte orientieren sich an Schwellenwerten, die nach Maßgabe des Sonderberichts „1,5 °C globale Erwärmung“ des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC 2018) mit einer Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels bis 2050 vereinbar sind.

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