BrandenburgCottbus

Pflichtumtausch des Führerscheins

Im Rahmen des gestaffelten Pflichtumtausches in einen EU-KartenFührerschein werden zum 19.01.2023 die nächsten Führerscheine ungültig.
Betroffen sind alle Papierführerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt
wurden und deren Inhaberin oder Inhaber in den Jahren 1959 bis 1964
geboren wurden.
Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Cottbus/Chóśebuz werden
gebeten, nächstmöglich online einen Termin auf
www.cottbus.de/fuehrerschein zu vereinbaren oder die Möglichkeit zur
Terminvereinbarung per Mail, Kontaktformular oder über die Terminhotline zu
nutzen. Zum Umtausch benötigt werden lediglich der alte Führerschein und
ein aktuelles biometrisches Passbild. Der Umtausch kostet 30,39 €. Der neue
Führerschein wird in der Regel direkt nach Hause geschickt. Wurde der
bisherige Führerschein nicht durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz ausgestellt,
muss vor dem Umtausch bei der ausstellenden Behörde eine
Karteikartenabschrift zum Führerschein beantragt werden. Erst mit diesen
Daten kann der Führerscheinumtausch bei der Fahrerlaubnisbehörde der
Stadt Cottbus/Chóśebuz beantragt werden.

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