BrandenburgLandkreis Prignitz

Pflichtumtausch von Führerscheinen Landkreis erinnert daran, die Umtauschfristen zu beachten

Für den Pflichtumtausch alter Papier- und EU-Kartenführerscheine ist zum 20. Januar 2023 die nächste Frist
angelaufen. Inhaberinnen eines Papierführerscheins, die in den Jahren 1965 bis 1970 geboren sind, müssen ihren
Führerschein bis zum 19. Januar 2024 in einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen.
Das entsprechende Antragsformular und die Scanvorlage findet man im Internet und auf der Website des
Landkreises Prignitz.
Zusätzlich zum Antrag werden der Personalausweis, der alte Führerschein sowie ein biometrisches Passbild nach
Passbildverordnung benötigt.
Sollte der umzutauschende Führerschein nicht im Landkreis Prignitz ausgestellt worden sein, wird zusätzlich ein
Auszug aus der Führerscheinkartei benötigt. Dieser kann bei der ursprünglich ausstellenden Behörde beantragt
werden.
Der Antrag samt Unterlagen kann bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Prignitz oder den zuständigen
Meldebehörden eingereicht werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten und der Reduzierung von Kontakten soll die
Versendung vorzugsweise auf dem Postweg erfolgen – in diesem Fall genügt eine Kopie der oben benannten
Unterlagen als Anlage zum Antragsformular.
Es wird an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen: Führerscheine, die nicht bis zum Ablauf der jeweiligen Frist
umgetauscht werden, verlieren danach automatisch ihre Gültigkeit.
Nachfolgend die Umtauschfristen für Inhaber*innen von Papierführerscheinen:
Geburtsjahr Umtauschfrist
vor 1953 bis 19. Januar 2033
1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024
1971 oder später bis 19. Januar 2025

Alte EU-Kartenführerscheine müssen erst nach dem 19. Januar 2025 umgetauscht werden.
Aufgrund der hohen Anzahl umzutauschender Führerscheine bittet der Landkreis darum, die oben aufgeführten
Fristen zu berücksichtigen und von einer frühzeitigen Antragstellung abzusehen.

Kommentar verfassen