Reisen

#Portugal: Reise- und Sicherheitshinweise

Weltjugendtag
Vom 1. August 2023 bis 6. August 2023 findet in Portugal der Weltjugendtag in Anwesenheit von Papst Franziskus statt. Zu diesem Anlass werden bis zu 1,5 Mio. Besuchende zusätzlich erwartet, sowohl im Stadtgebiet Lissabon auch in anderen Teilen des Landes, wie z. B. der Pilgerstätte Fatima. Auch in der Woche vor und nach dem Weltjugendtag muss mit erhöhten Besucherzahlen gerechnet werden. Anlässlich des Papstbesuches wird der grenzkontrollfreie Reiseverkehr innerhalb der Schengen-Staaten in der Zeit vom 22. Juli bis 7. August 2023 teilweise ausgesetzt. Es ist mit stichprobenartigen Grenzkontrollen, v.a. bei Einreise auf dem Landweg, zu rechnen.
• Bitte berücksichtigen Sie die detaillierten Informationen auf der Webseite der Deutschen Botschaft Lissabon und des Weltjugendtages bei Ihrer Reiseplanung.
Sicherheit
Terrorismus
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Insbesondere in den größeren Touristenzentren kommt es zu Kleinkriminalität, die Anzahl von Taschendiebstählen ist recht hoch und hat im Laufe der letzten Monate zugenommen. Raubüberfälle und das Entreißen von Handtaschen kommen gelegentlich vor, Gewaltkriminalität ist jedoch selten. Die Kriminalitätsrate ist jedoch insgesamt niedrig.
In Lissabon und Porto sind die touristischen Brennpunkte (z.B. Praça do Comércio, Rua Augusta, Castelo de São Jorge), aber auch die historischen Straßenbahnen, sowie Bahnhöfe und U-Bahn-Stationen besonders betroffen. In den Ausgehvierteln, insbesondere in Bairro Alto und Cais do Sodré, ist in den Abend- und Nachtstunden besondere Vorsicht angezeigt. In allen Touristenzentren kommt es vermehrt zu Einbrüchen in Ferienwohnungen oder –häusern. In vielen touristischen Hotspots und insbesondere in Strandnähe sind Autoaufbrüche, v.a. bei Mietwagen, keine Seltenheit.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Halten Sie den Bargeldbestand klein, zahlen Sie lieber mit Kreditkarte oder Bankkarte und nehmen Sie Bankgebühren für mehrere Geldabhebungen in geringerem Wert in Kauf.
• Verwahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, und andere wichtige Dokumente sicher, zum Beispiel im Hotel-Safe; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
• Tragen Sie Wertsachen am Körper und lassen Sie Fahrzeuge stets verschlossen.
• Lassen Sie keine offen sichtbaren Wertgegenstände im Fahrzeug, v.a. auch in Mietfahrzeugen, liegen und parken Sie möglichst auf bewachten Parkplätzen.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Tropenstürme, extreme Wetterlagen und Strömungen im Meer
Es herrscht Atlantik- bzw. Mittelmeerklima auf dem Festland, gemäßigtes Klima auf den Azoren und subtropisches auf Madeira.
Zu Stürmen und Starkregen sowie extremen Wetterwechseln kann es in den Herbst- und Wintermonaten kommen.
An der portugiesischen Atlantikküste bestehen zum Teil lebensgefährliche Strömungen. Es kommt immer wieder zu Badeunfällen.
Insbesondere über den Azoren bilden sich von Mai bis November Tropenstürme. Im Nordatlantik ist in dieser Zeit Hurrikan-Saison.
Auf Madeira kann es ganzjährig zu Stürmen, Starkregen und extremen Wetterwechseln kommen. Dortige Naturgewalten wie Erdrutsche, Erdlöcher, Meeresströmungen und -brandung werden häufig unterschätzt. Immer wieder verunglücken Touristen insbesondere beim Verlassen der markierten Wanderwege, z.B. an der Levada do Norte, mitunter auch tödlich.
• Beachten Sie unbedingt die Flaggenhinweise zur Badesicherheit und leisten Sie den Anweisungen der Rettungsschwimmer Folge.
• Beachten Sie Wegmarkierungen und verlassen Sie gekennzeichnete Wanderwege nicht.
• Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center.
• Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Busch- und Waldbrände
In den Sommermonaten kommt es in Portugal – vor allem im Zentrum und im Norden des Landes – aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.
• Informieren Sie sich über aktuelle Brände z.B. bei Fogos, und beachten Sie geltende Feuerverbote sowie Rauchverbote.
• Seien Sie bei Fahrten in bewaldeten Gebieten besonders vorsichtig  und achten Sie auf entsprechende Meldungen in den Medien sowie ggf. Hinweise der lokalen Behörden wie der Nationalen Zivilschutzbehörde.
• Wählen Sie den Notruf 112, wenn Sie einen Brand gesichtet haben.
Erdbeben und Vulkane
Portugal, insbesondere Madeira und die Azoren liegen in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben und vulkanischer Aktivität kommen kann.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über seismische Aktivitäten beim Portuguese Institute for Sea and Atmosphere IPMA.
• Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen- und insbesondere ein weit verzweigtes Netz von Busverbindungen (in Lissabon ab den Bahnhöfen Stete-Rios und Oriente). Im Fall von Streiks muss mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in der allgemeinen Versorgung (z.B. mit Treibstoff) gerechnet werden.
In Kreisverkehren haben grundsätzlich im Kreisverkehr befindliche Fahrzeuge Vorfahrt. Bei mehrspurigen Kreisverkehren darf die äußerste, rechte Fahrspur nur zum Benutzen der nächsten Ausfahrt benutzt werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren und Berufsfahrer 0,2.
Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Parkverbot, bei Nichtbeachtung droht, dass ein Fahrzeug abgeschleppt wird. Bußgelder sind häufig direkt vor Ort zu begleichen. Das Parken in Innenstadtbereichen ist i.d.R. gebührenpflichtig. Bei Nichtbeachtung drohen Abschleppen oder Festsetzung (Radkralle).
• Fahren Sie aufmerksam und vorsichtig.
• Halten Sie insbesondere auf Überlandstraßen aufgrund einer erhöhten Unfallhäufigkeit die Verkehrs- und Geschwindigkeitsregeln (erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen: 120 km/h und auf Landstraßen: 100 km/h) strikt ein.
Maut
Die meisten Autobahnen sind mautpflichtig, die Mautgebühren sind vergleichsweise hoch. Es gibt mehrere verschiedene Betreiberfirmen (z.B. Brisa, Ascendi). Bar- und Kartenzahlung an Zahlstationen sind nur bei bestimmten Betreibern möglich; zahlreiche Autobahnstrecken werden mit einem automatischen elektronischen Ablesesystem (Zahlbrücken) betrieben. Die Einfahrt in diese Streckenabschnitte erfolgt fließend und wird nicht kontrolliert. Bei mehreren (auch deutschen) Anbietern können vor der Reise Mautboxen zur automatischen Abrechnung gemietet werden. Alternativ kann an einigen großen Grenzübergängen (z.B. Vilar Formoso) an bemannten und unbemannten Helpdesks die Registrierung des Fahrzeugs und die Entrichtung des für die gesamte Fahrtstrecke zu erwartenden Betrages vorgenommen werden. Bei Anmietung eines Mietwagens wird empfohlen, die an der Windschutzscheibe innen befindliche und für alle Autobahnbetreiber gültige Mautbox „Via Verde“ einzuschließen. Die Abrechnung erfolgt über die Kreditkarte. Mit allen Mautboxen können an den Zahlstationen die haltefreien Sonderspuren, genannt „Via Verde“, benutzt werden.
Nutzt man mit ausländischem Kennzeichen ohne Mautbox bzw. ohne Anmeldung des Kennzeichens entsprechende Autobahnabschnitte, so muss ggf. mit erheblich über die eigentliche Mautgebühr hinausgehenden Inkassoforderungen gerechnet werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt zu den zu erwartenden Mautgebühren und Abrechnungsoptionen, z.B. beim ADAC oder unter Portugal Tolls.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist bei vorübergehenden Aufenthalten (i.d.R. bis zu 3 Monaten) ausreichend.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Pfefferspray fällt in Portugal unter die Bestimmungen des Waffengesetzes, der Besitz ist nur Inhabern des Waffenscheins der Kat. E erlaubt. Zuwiderhandlungen haben in der Regel Strafanzeige zur Folge.
Das Mitführen von sogenannten Scheckkartenmessern ist in Portugal verboten. Reisende werden häufig bei der (Hand-) Gepäckkontrolle in Portugal – besonders häufig auf Madeira – anlässlich der Rückreise nach Deutschland von der Polizei festgehalten und können ihren gebuchten Flug nicht antreten. Nach einem Gerichtstermin (in der Regel am nächsten Werktag) kann die Ausreise nach Zahlung eines Bußgeldes erfolgen.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
• Informieren Sie sich bitte bei der kartenausstellenden Bank/Gesellschaft, ob Ihre EC-/Maestro-Karte (auch V-Pay) in Portugal gültig ist.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Portugals sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung https://diplo.de/-/199678. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19 https://diplo.de/-/2309820.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Ja
• Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein, s. nachstehender Absatz
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Portugal ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.  Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Flugreisen von und nach Deutschland können nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Portugal ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Botschaft in Lissabon. https://lissabon.diplo.de/pt-de/service/passverlust/2431482
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt, sofern diese in Begleitung mindestens einer sorgeberechtigten Person einreisen.
• Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htm. Der Grundsatz, dass keine Warenkontrollen stattfinden, schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Portugal sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Dies gilt auch für Madeira und die Azoren.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber und Hepatitis B empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren kommen auf Madeira vor und werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/denguefieber/2436520
• Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
• Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Portugal, auch die Azoren und Madeira, gelten als malariafrei.
Medizinische Versorgung
Das Niveau der medizinischen Versorgung ist im Regelfall befriedigend, insbesondere in ländlichen Regionen müssen unter Umständen aber längere Anfahrtszeiten einkalkuliert werden.
In Portugal besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom portugiesischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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