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Regeln für das Silvesterfeuerwerk – Raketen und Böller sind nicht überall erlaubt

Wertheim. Wenn das neue Jahr mit Böllern und Raketen begrüßt wird, besteht die Gefahr, dass es zu Bränden kommt. Deshalb dürfen Feuerwerks- und Knallkörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern abgebrannt werden. In Wertheim betrifft das vor allem den Bereich der historischen Altstadt. Darauf weist die Stadtverwaltung Wertheim hin.
Dieses Jahr gibt es an Silvester keine pandemiebedingten Verbote. Ein angenehmer Effekt der in den Corona-Jahren 2020 und 2021 ausgefallenen Silvesterfeuerwerke waren deutlich weniger Unrat und Müll am Neujahrstag im gesamten öffentlichen Raum. Deshalb ruft die Stadtverwaltung zu Zurückhaltung und Rücksichtnahme auf, auch zum Schutz von Umwelt und Tieren. Wer es nicht lassen kann, sollte die Raketen und Böller nur aus offiziellen, also geprüften Quellen beziehen und beim Abbrennen unbedingt die Sicherheitsregeln beachten.
Generell dürfen Feuerwerks- und Knallkörper nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Verboten ist das Verschießen von Feuerwerksmunition zu Silvester aus Schreckschuss- oder Signalwaffen außerhalb von Privatgrundstücken. Wer unter 18 Jahren ist, darf überhaupt keinen Umgang mit Feuerwerksartikeln haben, sie also weder aufbewahren noch abbrennen. Der Verkauf ist nur von 28. bis 31. Dezember erlaubt.
Weitere Informationen dazu gibt es beim Referat Öffentliche Ordnung der Stadtverwaltung, Telefon 09342/301-250.

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