Rüstungsexportgenehmigungen im 1. Halbjahr 2022: 92% der Genehmigungen gehen an enge Partnerländer – 562 Mio. Euro für Unterstützung der Ukraine
Im ersten Halbjahr des Jahres 2022 wurden nach vorläufigen Zahlen Einzelgenehmigungen für die
Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von 4,14 Mrd. € erteilt (anteilig: 2,54 Mrd. € Kriegswaffen und
1,6 Mrd. € sonstige Rüstungsgüter). Im Vergleichszeitraum des Vorjahres 2021 betrug der Wert 2,3
Mrd. €. Ein Großteil des Gesamtwertes von 4,14 Mrd. €, nämlich ein Anteil von ca. 1,78 Mrd. €, geht
zurück auf ein großvolumiges und auf mehrere Jahre angelegtes Beschaffungsvorhaben aus den
Niederlanden. Auch die Unterstützung Deutschlands für die Ukraine aufgrund des völkerrechtswidrigen
russischen Angriffskriegs spiegelt sich in den Zahlen für das erste Halbjahr wider: Für die
Selbstverteidigung der Ukraine wurden Genehmigungen im Wert von ca. 562 Mio. € erteilt.
Ca. 3,81 Mrd. € entfielen auf Genehmigungen für Lieferungen in EU- /NATO- und NATO-gleichgestellte
Länder sowie die Ukraine und Südkorea (davon 3,13 Mrd. € für EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte
Länder mit anteilig 2,17 Mrd. € Kriegswaffen und 957 Mio. € sonstige Rüstungsgüter). Die
Genehmigungen für EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder sowie die Ukraine und Südkorea machen
damit zusammen ca. 92 % der Werte aller erteilten Einzelgenehmigungen aus. Neben der Ukraine und
Südkorea entfielen ca. 337 Mio. € auf weitere Drittländer1.
Weiterführende Informationen zur geleisteten Unterstützung für die Ukraine veröffentlicht die
Bundesregierung hier.
Auf Grundlage des Koalitionsvertrages erarbeitet die Bundesregierung unter Federführung des BMWK
derzeit ein Rüstungsexportkontrollgesetz. Mit dem Gesetz soll erstmalig in der deutschen Geschichte
die Rüstungsexportkontrolle der Bundesregierung ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben werden. Im
Frühjahr haben hierzu Fachgespräche mit Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft,
Wirtschaft und Wissenschaft stattgefunden. Aktuell laufen die Arbeiten an Eckpunkten für ein
solches Gesetz. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Im Einzelnen:
Für die folgenden zehn Staaten waren im ersten Halbjahr 2022 die höchsten
Einzelausfuhrgenehmigungswerte zu verzeichnen:
Land Wert in Euro
Niederlande 1.807.973.521
Ukraine 561.709.533
Vereinigte Staaten 348.645.669
Vereinigtes Königreich 238.232.722
Singapur 171.576.834
Ungarn 129.566.863
Südkorea 116.996.383
Brasilien 85.203.337
Schweiz 83.615.494
Australien 77.702.635
Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich nach vorläufigen
Zahlen im ersten Halbjahr des Jahres 2022 auf 71,5 Mio. € (2021: 22,4 Mio. €). Davon entfielen 70,6
Mio. € und damit rund 99 % des Genehmigungswertes auf EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder.
Lieferungen von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen wurden damit fast ausschließlich für den
privilegierten Länderkreis der EU- und Bündnispartner genehmigt.
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1 Drittländer einschl. Ukraine und Südkorea: 1,02 Mrd. €, anteilig: 364 Mio. € Kriegswaffen und 652
Mio. € sonstige Rüstungsgüter. In diesem Wert bereits enthalten sind Ausfuhrgenehmigungen für
Entwicklungsländer (Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des
Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder der
mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste)) in Höhe von 577
Mio. € (anteilig: 358 Mio. € Kriegswaffen und 219 Mio. € sonstige Rüstungsgüter, die zum größten
Teil auf die Ukraine entfielen, die ebenfalls unter dieser Kategorie erfasst wird).