BrandenburgLandkreis Spree – Neiße

Schließung der Kreisverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr

Eingeschränkte Erreichbarkeit des Veterinäramtes und des Jobcenters

Die Kreisverwaltung des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa bleibt vom 27. bis zum 30. Dezember 2022 geschlossen. Auch die Kfz-Zulassungsstelle wird in dem genannten Zeitraum nicht öffnen.
Eingeschränkt erreichbar bleiben aber das Veterinäramt und das Jobcenter Spree-Neiße.

Es wird eine Annahmebox für Trichinen- und ASP-Proben im Bereich des Haupteinganges des Kreishauses (Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst  (Lausitz)/Baršć (Łužyca)) bereitgestellt, die täglich gegen 08:00 Uhr geleert wird.
Im Bereich des Veterinäramtes wird ein Notdienst, einschließlich der Trichinenuntersuchung und der Annahmen von ASP- und Trichinenproben, in der Zweigstelle Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus (Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus/Chóśebuz)  eingerichtet.

Annahmezeiten:                 
Cottbus/Chóśebuz:
täglich 07:30 – 09:30 Uhr und nach Vereinbarung

Peitz/Picnjo (August-Bebel-Straße 27, 03185 Peitz/Picnjo):                       
Dienstag: 08:00 – 09:00 Uhr und
Donnerstag:14:00 – 15:00 Uhr

Spremberg/Grodk (UG der Kreisvolkshochschule, Mittelstraße 2, 03130 Spremberg/Grodk):
Dienstag: 08:00 – 09:00 Uhr und
Donnerstag: 14:00 – 15:00 Uhr

Die Annahme in Guben entfällt in diesem Zeitraum. Proben können bei Bedarf in den anderen Annahmestellen abgegeben werden. Trichinenuntersuchungstage sind Dienstag 27.12, Mittwoch 28.12. und Freitag, 30.12.2022.

Für das Jobcenters Spree-Neiße gilt:
Alle Standorte des Jobcenters bleiben vom 27. Dezember bis zum 30. Dezember 2022 ganztägig geschlossen.

Für dringende Notfälle, unaufschiebbare Angelegenheiten und zur Entgegennahme von Neuanträgen wird eine telefonische Erreichbarkeit des Jobcenters an folgenden Tagen sichergestellt:
•          Dienstag, den 27.12.2022, von 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
•          Donnerstag, den 29.12.2022, von 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

An beiden Tagen ist das Jobcenter telefonisch unter 03563 3489448 und 03563 6086231 zu erreichen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen mit Ausnahme von Notfällen und Neuanträgen zwischen den Feiertagen in schriftlicher Form an das Jobcenter zu richten.

Ab 1. Januar 2023 soll es eine höhere Regelleistung geben. Außerdem soll die Grundsicherung „Bürgergeld“ heißen. Wer bereits Geldleistungen vom Jobcenter bezieht, braucht keinen neuen Antrag auf Bürgergeld zu stellen. Das Jobcenter bleibt zuständig. Eine Umstellung auf die neuen Regelleistungen erfolgt für die Leistungsempfänger automatisch.
Ab Montag, den 2. Januar 2023, gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten.

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