Potsdam

Schulanmeldungen für 2023/24

Zeitraum für die Anmeldung der Erstklässler vom 6. bis 17. Februar
Im Schuljahr 2023/2024 werden etwa 2050 Kinder in Potsdam erstmals die
Schule besuchen. Ihr erster Schultag nach den Sommerferien wird der
28. August 2023 sein.
Da sich die Landeshauptstadt Potsdam als Schulträger für
deckungsgleiche Schulbezirke entschieden hat, heißt das für Eltern,
sie können innerhalb der Stadt Potsdam eine Grundschule  für ihr Kind
frei wählen. Dieses Angebot ist jedoch durch die Aufnahmekapazität an
den Schulen beschränkt. Das schließt auch die Anmeldung an einer
genehmigten Ersatzschule ein. Bei Übernachfrage entscheidet sich die
Aufnahme des Kindes gemäß Paragraf 106 Absatz 2 des Brandenburgischen
Schulgesetzes nach der Nähe der Wohnung zur Schule und nach dem
Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß Paragraf 106 Absatz 4 Satz 3
des Brandenburgischen Schulgesetzes.
Die für den Wohnort des Kindes zuständige Grundschule koordiniert das
Aufnahmeverfahren, überwacht die Schulpflicht, entscheidet über
Zurückstellungen und hat den Eltern den Termin für die schulärztliche
Untersuchung beim Gesundheitsamt mitgeteilt. Deshalb wurden alle
Eltern – unabhängig davon, welche Schule das Kind später besuchen soll
– zunächst von der für den Wohnort zuständigen Schule angeschrieben
und aufgefordert, dort ihr schulpflichtiges Kind zum Schulbesuch für
das kommende Schuljahr anzumelden.
In der Landeshauptstadt Potsdam erfolgt die Anmeldung der
Schulanfänger für das Schulaufnahmeverfahren in den dem jeweiligen
Wohnsitz zugeordneten verantwortlichen Schulen. Die Anmeldung ist für
den Zeitraum von Montag, 6. Februar, bis Freitag, 17. Februar 2023,
vorgesehen.
Zur Schulanmeldung ist das schulpflichtige Kind in der Schule
persönlich vorzustellen. Es sind die Geburtsurkunde des Kindes und die
Bescheinigung über die Sprachstandsfeststellung vorzulegen. Sofern das
schulpflichtige Kind eine Kita außerhalb des Landes Brandenburg
besucht oder sich in sprachtherapeuthischer Behandlung befindet,
benötigen die Eltern einen entsprechenden Nachweis. Vor Beginn der
Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer
schulärztlichen Untersuchung des Gesundheitsamtes der Landeshauptstadt
Potsdam teilzunehmen.
Nach Paragraf 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes beginnt die
Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September das sechste
Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste
Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule
aufgenommen.
In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die
nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden
Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge
sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes
enthalten. Die Antragstellung erfolgt bei der Schulleiterin / dem
Schulleiter der für den Wohnort zuständigen Schule.
Für Fragen stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen für Schulorganisation
der Landeshauptstadt Potsdam (Tel.: 0331 289-1893) wie auch die
zuständigen Schulrätinnen und Sachbearbeiterinnen des Staatlichen
Schulamtes Brandenburg an der Havel (Tel.: 03381 3974-20; 3974-31) zur
Verfügung.

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