Reisen

#Schweden: Reise- und Sicherheitshinweise

Waldbrände
Schweden verzeichnet aufgrund der anhaltende Trockenheit seit Mitte Juni mehrere Waldbrände im ganzen Land. Das Schwedische Meteorologische und Hydrologische Institut (SMHI) https://www.smhi.se/en/weather/warnings-and-advisories/warnings-and-advisories/fire-risk stuft die Gefahr für Waldbrände derzeit fast im gesamten Land als „sehr hoch“ bis „extrem hoch“ ein. In vielen Provinzen gelten daher Feuerverbote; teilweise auch an ausgewiesenen Grillplätzen. Zusätzliche Informationen bietet die Kriseninformationsseite https://www.krisinformation.se/en der schwedischen Zivilschutzbehörde sowie die App „Brandrisk Ute“ https://www.msb.se/en/about-msb/websites-and-social-media/appar/brandrisk-ute-fire-danger-outdoors/.
• Bitte informieren Sie sich zu den geltenden Feuerverboten in den für Sie maßgeblichen Regionen.
Sicherheit
Terrorismus
Die Gefahr terroristischer Anschläge in Schweden besteht weiterhin und hat sich nach Aussage des schwedischen Nachrichtendienstes SÄPO https://sakerhetspolisen.se/ovriga-sidor/other-languages/english-engelska/press-room/news/news/2023-02-08-sweden-subject-to-serious-threats.html durch die jüngsten Ereignisse (u.a. Koranverbrennung und Desinformationskampagne gegen die schwedischen Sozialdienste) erhöht. Das schwedische National Centre for Terrorist Threat Assessment hat die für Bedrohungslagen wegen internationalem Terrorismus auf drei (von fünf) festgelegte Warnstufe gleichwohl nicht angehoben, da diese einer langfristigen Betrachtung unterliegt.
2017 wurde ein Anschlag mit einem Lastwagen in der Stockholmer Innenstadt verübt.
• Seien Sie insbesondere an belebten Orten und und bei ungewöhnlichen, nicht alltäglichen Ereignissen aufmerksam.
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen insbesondere in den Innenstädten, touristischen Zentren und Transferplätzen wie auf Fähren sowie in Flughäfen häufig vor. Auch in Hotels kommt es zu Diebstählen von persönlichen Gegenständen (Handtasche).
Bandenkriminalität – mit vereinzelten gewaltsamen Auseinandersetzungen – kommt überwiegend in manchen Stadtteilen von Stockholm, Göteborg und Malmö vor.
Auch Autoeinbrüche und Überfälle auf Wohnwagenbesitzer und Wohnmobile sind keine Seltenheit.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher und getrennt auf und speichern Sie am besten Kopien elektronisch.
• Bevorzugen Sie die in Schweden übliche bargeldlose Zahlung und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im öffentlichen Nahverkehr sowie auf dem Fahrrad besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Suchen Sie bewachte Campingplätze auf und lassen Sie keine Wertsachen in Fahrzeugen zurück.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht kühles, im Landesinneren trockenes Kontinentalklima, das durch den Einfluss des Golfstroms temperiert ist.
Im Sommer kann es in Schweden insbesondere nach Trockenperioden zu Busch- und Waldbränden kommen, s. Aktuelles.
Im Winter sind Temperaturstürze und extreme Kälte im Norden sowie Schneestürme und Eisregen an der Tageordnung.
Ausreichende Sicherheitsvorkehrungen (Kartenmaterial, Schwimmwesten, Mobiltelefon, Leinen, Trinkwasser, Proviant, Erste-Hilfe-Kit etc.) sollten bei Ausflügen auf den zahlreichen Seen und an der Küste, auch aufgrund der niedrigen Wassertemperaturen, unbedingt getroffen werden.
Im Norden des Landes und im Winter erfordern Aktivitäten eine besonders gute Vorbereitung und Ausrüstung.
• Informieren Sie sich stets über die Wetterlage.
• Beachten Sie entsprechende Meldungen und Wetterberichte in den Medien.
• Meiden Sie von Bränden betroffene Gebiete.
• Tragen Sie den klimatischen Bedingungen Rechnung und planen Sie Aktivitäten entsprechend.
• Beachten Sie unbedingt Warnungen vor Strömung oder dünnem Eis.
• Tragen Sie in den dunkleren Jahreszeiten außerhalb der Städte gelbe Warnwesten beim Spazierengehen und Radfahren, wie es in Schweden üblich ist.
• Folgen Sie Hinweisen und ggf. Anweisungen der lokalen Behörden wie z.B. auf Krisinformation.
Reiseinfos
Grenzkontrollen
Schweden hat vorübergehend stichprobenartige Kontrollen an allen Grenzübergangsstellen eingeführt.
Es häufen sich Fälle, insbesondere auf den Rastplätzen vor der Öresundbrücke in Dänemark, bei denen Anhalter um die entgeltliche oder unentgeltliche Mitnahme nach Schweden bitten. Bei Grenzkontrollen auf der schwedischen Seite der Brücke müssen deutsche Autofahrer mit einer Festnahme und Anklage wegen Menschenschmuggels rechnen, wenn sich herausstellt, dass die mitgenommenen Personen über kein gültiges Reisedokument bzw. keinen gültigen Schengen-Aufenthaltstitel verfügen. Gleiches gilt im Fall von Drogenschmuggel.
• Führen Sie grundsätzlich ein gültiges Reisedokument mit sich.
• Nehmen Sie keine unbekannten Personen oder fremde Waren über die dänisch-schwedische Grenze mit.
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt gut ausgebaute Bus- und Bahnverbindungen, insbesondere Hochgeschwindigkeitszüge zwischen den großen Städten sowie ein gutes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln wie eine U-Bahn in Stockholm. Zumeist muss eine mit Guthaben aufladbaren Karte vorab gekauft werden. Smartphone-Inhaber können Tickets auch über die App der städtischen Verkehrsbetriebe erwerben (für Stockholm: SL https://sl.se/en/in-english/fares–tickets/, für Göteborg: Västtrafik https://www.vasttrafik.se/en/tickets/more-about-tickets/vasttrafik-to-go/), in Stockholm kann in Bussen und U-Bahn auch direkt mit Kreditkarte bezahlt werden. Anschlagtafeln und Schalter an den Hauptbahnhöfen, nicht jedoch an kleineren Stationen oder in Bussen, geben Aufschluss über Tarifsysteme. In den Innenstädten steht Parkraum nur sehr begrenzt zur Verfügung.
In Schweden muss auch tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht bzw. Tagfahrlicht gefahren werden.
Im Straßen- und Schiffsverkehr gilt eine Grenze von 0,2 Promille. Wegen Trunkenheit verurteilt werden kann auch, wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss „ein Fahrzeug nicht mehr sicher steuern kann“. Es drohen hohe Strafen bei Verstoß (auch Haftstrafen bis zu zwei Jahren).
Für Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es keine Toleranzgrenzen. Strafen fallen deutlich höher aus als in Deutschland.
Jeweils geltende Parkregeln sind zu beachten. Falschparken wird mit hohen Bußgeldern bzw. Gebühren (bei privaten Parkplatzeignern) belegt. Aufgrund der Straßenreinigung unterliegen viele Parkplätze zeitlichen Beschränkungen, wie der Angabe von Tagen und Uhrzeiten zu entnehmen ist. Parkplätze in derselben Gegend sind häufig verschiedenen Automaten zugeordnet. An manchen Automaten ist die Bezahlung ausschließlich mit schwedischen Bonus- oder Kreditkarten möglich. Alternativ können Parktickets oft auch über Park-Apps erworben werden. Hinweise zu den Parkplatzbeschilderungen bietet die schwedische Transportbehörde. https://www.transportstyrelsen.se/sv/vagtrafik/Vagmarken/
Die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer ist verboten. Es drohen hohe Bußgelder. Auch die Nutzung von anderen Kommunikationsgeräten beim Autofahren ist verboten, sofern sie sich negativ auf das Führen des Fahrzeugs auswirkt.
Stockholm und Göteborg haben eine Innenstadt-Maut, Passagen werden automatisch abgelesen und registriert. Gleiches gilt für die Brückenmaut in Motala und Sundsvall. Informationen zur City- und zur Brückenmaut erteilt die zuständige schwedische Transportbehörde https://www.transportstyrelsen.se/en/Other-languages/Deutsch-German/Staugebuhren-in-Stockholm-und-Goteborg/.
In abgelegenen Gebieten Schwedens gibt es kein Mobilfunknetz, sodass es bei längeren Wanderungen nicht durchgehend möglich ist, Kontakt herzustellen bzw. erreichbar zu sein.
• Informieren Sie Ihre Angehörigen frühzeitig, falls Sie planen, sich in entlegenen Gebieten aufzuhalten.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Die Verletzung des Fotografier- und Betretungsverbots ausgewiesener militärischer Schutzobjekte wird mit erheblichen Geld- und/oder Freiheitsstrafen geahndet.
Anders als in Deutschland ist nach dem schwedischen Waffengesetz das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengassprays verboten. An Flughäfen gibt es Boxen zum Einwurf solcher Spraydosen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr, in geringfügigen Fällen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe geahndet.
Das Führen von Messern ist auf öffentlichen Plätzen verboten. Taschenmesser werden jedoch in der Regel geduldet.
Prostitution ist in Schweden strafbar. Freiern drohen Geldbußen oder Haftstrafen von bis zu einem Jahr.
Drogenbesitz und -konsum – auch in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch – sind in Schweden verboten (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in schweren Fällen sind auch bedeutend längere Strafen möglich).
Alkoholkonsum ist an vielen öffentlichen Plätzen untersagt. Das Bestimmungsrecht liegt bei der jeweiligen Kommune und ist uneinheitlich geregelt. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, wird generell von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit abgeraten.
Für das Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es schon ab Werten von 0,1 mg/l in der Atemluft bzw. 0,2 Promille im Blut empfindliche Strafen (Geld- und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren in schweren Fällen, sowie Führerscheinentzug). Dies gilt auch für das Steuern von Booten/Wasserfahrzeugen.
Bei einer Festnahme in Schweden unterliegen Untersuchungshäftlinge – und auch ihre Pflichtverteidiger – während der Untersuchungshaft teilweise strengen Restriktionen, wie z. B. Kontaktsperren zu Personen außerhalb der Haftanstalt. Für Angehörige ist es daher teilweise sehr schwierig, Informationen über einen Untersuchungshäftling zu erhalten, solange die polizeilichen Ermittlungen andauern.
Das Sexualstrafrecht verlangt, dass beide Partner ausdrücklich und klar erkennbar mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden sind.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen liegt in Schweden bei mindestens 15 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern und Jugendlichen unterhalb dieser Altersgrenze erfüllen den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die Schwedische Krone (SEK). In Schweden werden auch Kleinstbeträge mit Bank- oder Kreditkarte gezahlt. Viele Geschäfte, insbesondere kleinere, nehmen mittlerweile gar kein Bargeld mehr an. Auch an Parkautomaten und im öffentlichen Nahverkehr wird regelmäßig keine Barzahlung akzeptiert. Die Mitnahme einer international gültigen Kredit- oder Bankkarte wird empfohlen.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html  und per App „Zoll und Reise“ https://www.zoll.de/DE/Service_II/Online-Rechner-Apps/Zoll_und_Reise/zoll_und_reise_node.html finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Schwedens https://www.krisinformation.se/ sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung https://diplo.de/-/199678. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus/-/2309820
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Ja
• Vorläufiger Personalausweis: Ja
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Schweden ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957, daher sind Reisen mit abgelaufenem Pass sind nicht möglich.
Vor einem Umzug nach Schweden wird empfohlen, einen Reisepass oder einen neuen Personalausweis bei der Heimatbehörde zu beantragen, da die Anmeldung beim schwedischen Melde- und Steueramt Skatteverket nur mit Reisepass oder Personalausweis (ausgestellt nach dem 1. August 2021) möglich ist.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
• Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Doppelstaater
Seit 2018 besteht in Schweden Wehrpflicht für alle schwedischen Staatsangehörigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch deutsch-schwedische Doppelstaater können von der Regelung betroffen sein.
• Bitte informieren Sie sich ggf. bei der Staatlichen Anstellungsbehörde für die Gesamtverteidigung.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htm. Der Grundsatz, dass Warenkontrollen nicht stattfinden, schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Vorschriften für die Einfuhr von Alkohol, Tabak und Lebensmitteln aus Deutschland nach Schweden
Aktuelle Informationen zu Zollbestimmungen bietet der schwedische Zoll Tullverket https://www.tullverket.se/4.a62602917de14e432714e9.html.
Personen, die jünger als 20 Jahre alt sind, dürfen generell keinen Alkohol, Personen, die jünger als 18 Jahre alt sind, dürfen generell keinen Tabak nach Schweden einführen. Für den Eigenbedarf können Personen, die 20 bzw. 18 Jahre und älter sind, Alkohol und Tabak nach Schweden mitnehmen.
Für den Eigenbedarf können Lebensmittel eingeführt werden. Die Mengengrenze für Fisch ist liegt bei maximal 15 Kilo.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html.
Aktuelle Informationen u.a. auch über die Einfuhr anderer Haustiere aus EU-Ländern, zur Einfuhr von Haustieren aus Drittländern sowie über Einfuhrrestriktionen gefährlicher Hunderassen bietet das Swedish Board of Agriculture http://www.jordbruksverket.se/languages/english/swedish-board-of-agriculture.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
• Als Reiseimpfung wird, abhängig von den Reisebedingungen, dem Reiseziel und der Reisezeit, die Impfung gegen FSME empfohlen.
• Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
• Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Von Zecken übertragbare Krankheiten
FSME kommt besonders an der Ostküste des Landes im Großraum Stockholm vor. Besonders exponierte Personen sollten sich impfen lassen (Risiko ca.1 von 100 Zecken).
Für Borreliose gilt ein Übertragungsrisiko durch 1/3 aller Zecken. Das Erkrankungsrisiko ist aber gering. Eine Impfung ist nicht möglich. Schützende Kleidung und die direkte Entfernung der Zecke werden empfohlen.
Fuchsbandwurm
Vereinzelt sind Fälle von bisher in Schweden nicht vorgekommenem Fuchsbandwurm (hier: dvärgbandmask) aufgetreten, die schwedische Lebensmittelbehörde (livsmedelsverket) rät jedoch nicht allgemein vom Verzehr von Blaubeeren/Preiselbeeren/Pilzen ab.
Medizinische Versorgung
Im Allgemeinen ist das Versorgungsniveau in Schweden gut bis sehr gut.
Bundesbürger, wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in Schweden aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach schwedischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Zusätzlich zur Versicherungskarte muss als Identifikationsnachweis entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Bei jedem Arztbesuch wird ein vom Aufwand abhängiger Eigenanteil von mindestens 200 SEK (ca. 20,- €) sofort fällig.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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