BlaulichtPolizei

Schwerpunkte für mehr Sicherheit auf dem Wasser – Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion West blickt auf die neue Saison und gibt Tipps

Die Temperaturen sind in den jüngsten Tagen bereits in die Höhe geklettert – und der Bootsverkehr auf den Gewässern der Region nimmt zu. Das schöne Wetter nutzten bereits viele Bürgerinnen und Bürger für einen Ausflug aufs Wasser. Die Wasserschutzpolizei in der Polizeidirektion West ist auch in diesem Jahr wieder im Einsatz, um die Sicherheit auf den Wasserstraßen der Region zu erhöhen – und hat in diesem Jahr gleich zwei besondere Themen im Blick.

Leiter der Wasserschutzpolizei Heiko Schmidt (m.d.W.d.G.b.)
Leiter der Wasserschutzpolizei Heiko Schmidt (m.d.W.d.G.b.)

Ein Schwerpunkt sind Alkohol- und Betäubungsmittelkontrollen, wie der Leiter der Wasserschutzpolizei in der Polizeidirektion West (m.d.W.d.G.b.), Erster Polizeihauptkommissar Heiko Schmidt erklärt: „Genau wie beim Autofahren ist auch in der Schifffahrt Alkohol am Steuer keine gute Idee. Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen.“ Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung. „Deshalb wird die Wasserschutzpolizei auch in diesem Jahr besonders aufmerksam sein, damit es nicht zu Ausfällen oder Unfällen auf den Brandenburger Gewässern kommt.“

Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister gibt es auf dem Wasser natürlich nicht – aber dafür ist der Sportbootführerschein schneller in Gefahr, ganz entzogen zu werden. Die Alkoholgrenzwerte sind auf dem Wasser genauso hoch wie auf der Straße. Sie gelten übrigens nicht nur für die klassischen Bootsführer: Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler müssen sich an die Grenzen halten.

SUPs

Stand-Up-Paddles, sogenannte SUPs, hat die Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion West in diesem Jahr ebenfalls besonders im Blick. EPHK Heiko Schmidt, Leiter der Wasserschutzpolizei, sagt: „Stand-Up-Paddel-Fahren wird eine immer beliebtere Freizeitbeschäftigung. Aber auch für diese Sportart gelten die Verkehrsregeln. Außerdem müssen sich SUP-Fahrer immer bewusst sein, dass sie gerade von größeren Wasserfahrzeugen leicht übersehen werden können. Daher raten wir, stark frequentierte Gewässerbereiche besser zu umfahren – und dafür entspannt und vor allem sicher unterwegs zu sein.“

Bei einem SUP handelt es sich gemäß der Binnenschifffahrtsstraßenordnung um ein Kleinfahrzeug. Fahren darf damit eigentlich jeder – solange man geistig und körperlich geeignet ist.  Kinder und Jugendliche sollten stets durch eine Aufsichtsperson begleitet werden – und auch sonst ist empfohlen, sich nicht alleine auf Tour zu begeben. Vorher sollte man sich zudem über die lokalen Gegebenheiten informieren: Wie ist die Witterung an dem Tag? Wie ist die Strömung? Welche Verbote gelten im speziellen Bereich? Handys sollten für einen möglichen Notfall in wasserdichten Hüllen gesichert werden.

Die neuen Visitenkarten der Wasserschutzpolizei in der Polizeidirektion West zum Thema Stand-Up-Paddle.
Die neuen Visitenkarten der Wasserschutzpolizei in der Polizeidirektion West zum Thema Stand-Up-Paddle.

Um die Bürgerinnen und Bürger, die diesen Freizeitsport gerne betreiben, auf die Gefahren und das richtige Verhalten zu sensibilisieren, hat die Wasserschutzpolizei kleine Visitenkarten angefertigt. Diese sollen an SUP-Fahrerinnen und -fahrer verteilt werden. Mittels eines dort aufgedruckten QR-Codes gelangt man auf eine Seite im Bürgerportal der Polizei Brandenburg, wo sich viele weiterführenden Informationen und wertvolle Tipps finden.

Zuständigkeit der Wasserschutzpolizei (WSP) in der Polizeidirektion West:

Insgesamt ist die WSP in der Polizeidirektion West für 272,09 km Bundeswasserstraße und 22,76 km schiffbare Landeswasserstraße zuständig. Der Hauptteil der Strecke entfällt auf die Untere Havel-Wasserstraße mit der Potsdamer Havel. Der Zuständigkeitsbereich beginnt auf dem Jungfernsee und verläuft über Ketzin, Brandenburg a. d. H. und Rathenow sowie die Hohennauener Wasserstraße bis zur Schleuse Grütz. Weitere Zuständigkeiten bestehen für den Elbe-Havel-Kanal und den Havelkanal. Zu den schiffbaren Landesgewässern gehören die Nuthe, die Emster Gewässer sowie die Gülper Havel.

Hier noch einige Hinweise zum sicheren Start in die Sportbootsaison:

1. Sicherheitsausrüstung

Bevor der Startschuss zur ersten Bootstour erfolgt, sollten eine Reihe von Überprüfungen durchgeführt werden. Die Kontrolle der Sicherheitsausrüstung an Bord, insbesondere deren Funktionsfähigkeit, sollte für jeden Wassersportler selbstverständlich sein. Dazu gehören eine genügende Anzahl von geeigneten Rettungsmitteln (Rettungsringe oder Rettungswesten). Diese sind unter anderem Pflicht beim Befahren der Landesgewässer und werden für die Fahrt auf Bundeswasserstraßen ausdrücklich empfohlen. Besonders Sportbootführer, welche mit kleinen Kindern oder Nichtschwimmern unterwegs sind, sollten darauf achten, dass diese auch getragen werden. Ein Verbandskasten sollte auf keinem Sportboot fehlen.

2. Hilfspaddel

Für Sportmotorbootfahrer ist das Hilfspaddel ein unverzichtbares Zubehör, denn so mancher Bootsmotor gibt schon mal seinen Geist auf. Dann ist es oftmals notwendig, die Fahrrinne aus eigener Kraft zu verlassen, oder das Ufer zu erreichen.

3. Sicherheitsüberprüfungen

Ein Dienstboot der Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion West.
Ein Dienstboot der Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion West.

Insbesondere den selbst eingebauten Zubehörteilen sollte besondere Aufmerksamkeit gelten. So ist beispielsweise beim Einbau von Benzintanks besonders auf eine sorgfältige Verlegung der Zuleitungen zu achten. Die Wasserschutzpolizei empfiehlt solche Arbeiten bzw. Überprüfungen durch Fachwerkstätten vornehmen zu lassen – was auch für Gas- und Heizungsanlagen gilt.

4. Belüftung

Vor dem ersten Starten des Motors, aber auch nach jeder Betankung, den Motorraum ausreichend belüften! Damit verhindert man die Bildung von explosiven Kraftstoff-Luftgemischen, die zu Verpuffungen führen können.

5. Dokumente

Führen Sie die notwendigen Dokumente, d.h., Sportbootführerschein und Ausweis über das amtliche Kennzeichen, im Original an Bord mit. Ablichtungen genügen nicht!

6. Betäubungsmittelkonsum

Weiterhin werden in dieser Saison auch verstärkt Kontrollen zum Fahren unter Betäubungsmitteln durchgeführt. Sportmotorboote sowie auch Segelfahrzeuge und SUPs dürfen nicht unter Betäubungsmitteleinfluss geführt werden. Dies betrifft sowohl den Schiffsführer als auch den Rudergänger.

7. Geschwindigkeit

Zudem werden in diesem Jahr Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.  Erwähnt seien noch einmal die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Sportboote auf folgenden Strecken:

Untere Havel- Wasserstraße von der Spreemündung km 0,00

bis zur Einmündung in die Elbe km 148,48 (einschl. Silokanal)     12 km/h 

Brandenburger Niederhavel, Rathenower Havel und Kanäle          8 km/h

Potsdamer Havel                                                                            12 km/h

Ketziner Havel                                                                                  9 km/h

alle Stichkanäle, Nebenarme und Altarme                                       5 km/h

Seen und seenartige Verbreiterungen von mehr als 250 m

Gewässerbreite (100 m vom Ufer entfernt)                                    25 km/h

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass zulässige Höchstgeschwindigkeiten durch Schifffahrtszeichen beschränkt werden können und die durch Zeichen angeordneten Höchstgeschwindigkeiten (z.B. 9 km/h auf Potsdamer Havel zwischen Babelsberger Enge und Eisenbahnbrücke Templiner See) Vorrang haben und zu befolgen sind.

8. Ausweichpflichten

Dienstboot WSP 4 der Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion West
Dienstboot WSP 4 der Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion West

Immer wieder aktuelles Thema ist auch das Verhalten von Sportbooten gegenüber der Berufsschifffahrt. Besondere Schwerpunkte bildeten in der Vergangenheit Bereiche von Fahrwasserengen, Häfen und Schleusen. In diesen Bereichen sollte jeder Sportbootführer besondere Vorsicht walten lassen und sich über die herrschende Verkehrssituation informieren. Grundsätzlich gilt die Regel, dass die Berufsschifffahrt immer Vorrang hat und nicht behindert werden darf. Sportboote (Kleinfahrzeuge), auch in Verbänden oder gekoppelt, können nicht verlangen, dass die Berufsschifffahrt ihnen ausweicht!

9.  Wassermotorräder (Jetski)

Das Fahren mit Wassermotorrädern außerhalb dafür freigegebener Wasserflächen ist nur zum Erreichen der nächstgelegenen, freigegebenen Wasserfläche oder für Wanderfahrten erlaubt. Dabei sind ein klar erkennbarer Geradeauskurs und geltende Verkehrsvorschriften (u.a. zulässige Höchstgeschwindigkeit) einzuhalten, weiterhin darf kein anderer gefährdet oder mehr als den Umständen entsprechend unvermeidbar behindert oder belästigt werden. In keinem Fall sind also ein Zick-Zack-Kurs sowie das Hin- und Herfahren über kurze Strecken erlaubt. Durch die WSP werden entsprechende Feststellungen konsequent unterbunden und zur Anzeige gebracht. Bei grob pflichtwidrigen und vorsätzlichen Handlungen werden zudem grundsätzlich Prüfungen zur Tauglichkeit und Zuverlässigkeit des Fahrerlaubnisinhabers veranlasst, wodurch es in der Folge zur Entziehung bzw. zum Ruhen der Fahrerlaubnis kommen kann.

10. Diebstähle

Beliebtestes Diebesgut sind nach wie vor Außenbordmotoren. Leider haben es die Diebe hier oftmals noch zu leicht, da die Außenbordmotoren oft nicht ausreichend gesichert sind. Spezielle Motorenschlösser sind im Fachhandel erhältlich. Kleinere Außenbordmotoren sollten nach der Fahrt ggf. komplett abmontiert und sicher gelagert werden. Die Polizei bietet regelmäßig das kostenlose Gravieren von Außenbordmotoren an. Dadurch kann ein Diebstahl zwar nicht verhindert werden, jedoch erleichtert es beim Wiederauffinden die Zuordnung des gestohlenen Motors oder schreckt die Diebe sogar von ihrem Vorhaben ab. Dies ist auch durch die Markierung mit künstlicher DNA oder der GPS-gestützten Standortermittlung möglich, die jedoch durch jeden Bootsbesitzer selbst vorgenommen werden müssen.

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