Berlin

Senat befürwortet Neufassung des Bestattungsgesetzes

Der Berliner Senat hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf einer Änderung des Berliner Bestattungsgesetzes zur Kenntnis genommen und befürwortet. Mit der Novellierung wird die Regelung für den Zeitpunkt einer Bestattung neu gefasst. Dadurch wird es künftig eine Ausnahmegenehmigung geben, die eine Bestattung von Verstorbenen in weniger als 48 Stunden nach dem Tod zulässt, wenn religiöse Gründe dies verlangen, denen der Verstorbene unterliegt. Die Neufassung des entsprechenden Paragrafen des sogenannten Gesetzes über das Leichen- und Bestattungswesen bietet somit eine zeitgemäße und verfassungsrechtlich tragfähige Lösung, die insbesondere jüdischen und muslimischen Gläubigen eine Ausrichtung ihres Verhaltens und Lebens anhand ihres Glaubens erlaubt. Es dient damit der praktischen Gleichstellung aller religiöser Bekenntnisse in Berlin.

Ähnliche Regelungen sind bereits in anderen Bundesländern wie Hessen und Saarland erfolgt, die ebenfalls eine Verkürzung der Frist von 48 Stunden aus religiösen Gründen vorsehen. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern oder Hamburg schreiben überhaupt keine Mindestfristen für die Bestattung Verstorbener mehr vor. Das Land Berlin folgt mit der Reform des Bestattungsrechts unter anderem der Bitte von jüdischen und muslimischen Gläubigen, deren Bestattungsvorschriften eine Bestattung Verstorbener innerhalb eines Tages vorsehen.

Dazu erklärt die Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, Dr. Lena Kreck: „Ich bin sehr zufrieden, diese jahrelang geforderte Änderung des Bestattungsrechts in Berlin jetzt umsetzen zu können. Das neue Berliner Bestattungsgesetz erlaubt künftig auch jüdischen und muslimischen Berlinerinnen eine Bestattung nach den jeweiligen religiösen Riten, welche kürzere Bestattungsfristen als die bisher geltenden 48 Stunden Mindestfrist vorsehen. Die Gesetzesänderung stellt jüdische und muslimische Gläubige endlich auch am Ende des Lebens mit beispielsweise christlichen Gläubigen und Nichtgläubigen gleich. Das ist kein symbolischer Akt, sondern betrifft das Leben vieler Berlinerinnen konkret und täglich. Wir werden damit einer Verpflichtung gerecht, die aus dem Grundgesetz folgt und Menschen aller Konfessionen das Grundrecht auf Religionsfreiheit garantiert.“

Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Ulrike Gote: „Die Änderung des größtenteils aus dem Jahr 1973 stammenden Berliner Bestattungsgesetzes ist ein erster wichtiger Schritt hin zu einem modernen Berliner Bestattungsrecht. Sie wird den unterschiedlichen Glaubensrealitäten in Berlin gerecht. Diese Änderung kann allerdings nur als ein erster Aufschlag für eine Novellierung des Bestattungsrechts gesehen werden. Um ein modernes und der Sache angemessenes Gesetz zu erarbeiten, wird der Senat unter Federführung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zeitnah einen Entwurf vorlegen.“

Nach Kenntnisnahme durch den Senat schließt sich die Befassung des Gesetzesänderungswurfes im Rat der Bürgermeister an. Nach nochmaliger Befassung durch den Senat kann die Befassung durch das Abgeordnetenhaus erfolgen.

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