Senat beschließt Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung
Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Ulrike Gote die Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahme
Folgende wesentliche Inhalte sieht die Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahme
Änderungen im Bereich der Krankenhäuser: Die Meldepflicht der zugelassenen Krankenhäuser zu Fallzahlen und Belegungsdaten wird „von Montag bis Freitag“ in „arbeitstäglich“ geändert. Damit ist geregelt, dass die Meldepflicht von Montag bis Freitag gilt, sofern es sich nicht um einen gesetzlichen Feiertag handelt.
Die Geltungsdauer der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahme